- Sachbefugnis
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Die Sachbefugnis bezeichnet im Zivilprozessrecht die Rechtszuständigkeit. Sie ist von der Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden.
Sie ist die Voraussetzung für die Begründetheit der Klage und entsteht durch die rechtliche Beziehung zwischen der Partei und dem Gegenstand der Klage. Beim Kläger spricht man von Aktivlegitimation, beim Beklagten von Passivlegitimation.
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