- Sachurteil
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Ein Sachurteil ist eine gerichtliche Entscheidung durch Urteil über die Sache selbst, also über
- den Streitgegenstand im Zivilprozess,
- die angeklagte prozessuale Tat im Strafprozess und entsprechend
- im Verwaltungsgerichtsverfahren über das Klagebegehren.
Dabei ist das Sachurteil vom Prozessurteil abzugrenzen.
Eine Entscheidung in der Sache ergeht nur, wenn das Gericht die Sachurteilsvoraussetzungen bzw. die Prozessvoraussetzungen für gegeben ansieht.
Fehlt eine wesentliche Prozessvoraussetzung, ist die Klage unzulässig, das Gericht braucht sich somit nicht mehr mit der Frage zu befassen, ob sie begründet ist. Es ergeht dann ein Prozessurteil.
Siehe auch: Rechtskraft
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