Sachurteilsvoraussetzung

Sachurteilsvoraussetzung

Im Recht versteht man unter Zulässigkeit das rechtliche Erlaubtsein einer Handlung.

Verfahrensrecht

Im Verfahrensrecht kommt es auf die formelle Zulässigkeit an. Das bedeutet, dass eine Verfahrenshandlung nur dann zu einer Befassung mit dem Inhalt (sachliches Begehren) durch eine Behörde oder ein Gericht führt, wenn das Verfahrensrecht die Verfahrenshandlung vorsieht.

Die Klage ist eine verfahrenseinleitende Prozesshandlung. Ist eine Klage unzulässig, dann ergeht ein Prozessurteil. Die Klage wird als "unzulässig" abgewiesen.

Die Zulässigkeit lässt sich von der Eröffnung des Rechtswegs unterscheiden, da die Erhebung einer Klage vor einem unzuständigen Gericht im Gegensatz zu früherem Recht nur zur Verweisung an das zuständige Gericht führt (Verweisungsbeschluss). Nur wenn dies ausnahmsweise nicht möglich ist, ist die Eröffnung des Rechtswegs eine echte Zulässigkeitsvoraussetzung.

Unter der allgemeinen Überschrift Sachentscheidungsvoraussetzungen (bzw. Sachurteilsvoraussetzungen) können alle Voraussetzungen für eine inhaltliche Befassung geprüft werden, also Eröffnung des Rechtswegs und Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Zu prüfen ist die Zulässigkeit beispielsweise auch bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln, wie Berufung und Revision oder im Verwaltungsrecht bei Einspruch, Widerspruch, Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage.

Einzelne Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen im Rahmen der Zulässigkeit zu prüfen sind, hängt von der jeweiligen Verfahrenshandlung ab. Folgende Punkte sind jedoch in der Regel zu bedenken:

Siehe auch: Prozessvoraussetzung

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Abhilfebehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausgangsbehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Einspruchsverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Fortsetzungsfestellungsklage — Als Fortsetzungsfeststellungsklage, in der rechtswissenschaftlichen Literatur häufig mit FFK abgekürzt, bezeichnet man im öffentlichen Recht eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, dem Finanzgericht oder Sozialgericht, mit der die Feststellung der …   Deutsch Wikipedia

  • Vorverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Widerspruchsbehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Widerspruchsverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Urteil — Entschluss; Beschluss; Ratschluss; Wille; Entscheid; Entscheidung; Ausspruch; Spruch; Urteilsspruch; Verdikt (veraltet); Einschätzung; …   Universal-Lexikon

  • Rechtsweg — Rẹchts|weg 〈m. 1〉 Inanspruchnehmen des Gerichts ● den Rechtsweg beschreiten, einschlagen, gehen die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen; eine Sache auf dem Rechtsweg entscheiden; der Rechtsweg ist ausgeschlossen (bei Preisausschreiben) * * *… …   Universal-Lexikon

  • Prozessvoraussetzung — Prozẹssvoraussetzung,   Sachentscheidungsvoraussetzung, Sachurteilsvoraussetzung, von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung dafür, dass eine Entscheidung des Gerichts in der Sache selbst ergehen darf. Fehlt eine Prozessvoraussetzung, so ist im… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”