- Sanktimoniale
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Der Begriff Sanktimoniale, Sanctimoniale, lateinisch sanctimonialis, hergeleitet von lateinischen Wort „sanctimonia“ („keuscher, heiligmäßiger Lebenswandel“), bezeichnete ursprünglich sowohl eine „Nonne“, eine „gottgeweihte Jungfrau“ oder eine „Schwester“ eines Frauenstiftes.
Der Gebrauch des Wortes „sanctimonialis“ für eine gottgeweihte Frau oder Jungfrau findet sich spätestens bei Augustinus von Hippo.[1]
Bereits 813 wurde auf dem Konzil von Chalon unterschieden zwischen
- „sanctimoniales, quae sub monasticae regulae norma degunt“ („geistlichen Frauen, die unter der Ordnung der monastischen Regel leben“) und
- „sanctimoniales, quae se canonicas vocant“ („geistlichen Frauen, die sich ‚Kanonikerinnen‘ nennen“).
Auf der Reichssynode zu Aachen wurde 816 von Kaiser Ludwig dem Frommen mit der „Institutio sanctimonialium Aquisgranensis“ („Aachener Regel für Sanctimoniale“) ein umfangreiches Regelwerk für Kanoniker geschaffen, in der auch die Regeln für nichtmonastische Sanktimoniale („Stiftsdamen“, „Chorfrauen“, „Kanonissen“) weiter ausgeführt und festgelegt wurden. Kaiser Ludwig war bestrebt, durch seine „Karolingische Klosterreform“ die Ordensgemeinschaften neu zu ordnen und „auf Reichslinie“ zu bringen. Auch Missstände könnten ein Grund für diese Neuregulierung gewesen sein.
Einzelnachweise
- ↑ Z. B. De civitate dei XXII,8.
Siehe auch
Weblinks
Kategorie:- Klosterwesen
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