- Sapienti consilio
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Sapienti consilio ist der Titel der Apostolischen Konstitution vom 29. Juni 1908, mit der der Heilige Papst Pius X. eine Umstrukturierung der römischen Kurie anordnete. Mit der Kurienreform bezweckte der Papst eine strikte Trennung zwischen Verwaltungsbehörden und Gerichten, welches sich deutlich an dieser Konstitution erkennen lässt.
Inhaltsverzeichnis
Kurienreform
Erst Pius X. hat seit der Begründung der Kardinalskongregationen durch Sixtus V. (1587) die erste Gesamtrevision vorgenommen, und so schrieb er in dieser Konstitution: „Es erschien als sehr angebracht, bei der Römischen Kurie den Anfang zu machen, damit diese, in geeigneter und in für alle verständlicher Form geordnet, dem Papst und der Kirche ihre Hilfe leichter und ihren Beistand vollkommener gewähren könne.“[1] Mit Sapienti consilio wurde also die Zahl der Kongregationen vermindert, ihre Zuständigkeiten wurden klarer umschrieben und das Finanzwesen neu geordnet.
Namensänderung
Papst Pius X. änderte 1908 den Namen der Glaubenskongregation von Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis (deutsch: ‚Kongregation der römischen und allgemeinen Inquisition‘) in Sacra Congregatio Sancti Officii (deutsch: ‚Heilige Kongregation des Heiligen Offizium‘).
Aufteilung
Die Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens (lat.: Congregatio pro Institutis vitae consecratae et Societatibus vitae Apostolicae) teilte Pius X. in die
- Kongregation für die Bischöfe (lat.: Congregatio pro Episcopis) und die
- Heilige Kongregation für die Sakramentenordnung (lat. Sacra Congregatio de Disciplina Sacramentorum) auf.
Neue Kongregationen
Die Kongregation für die Sakramentenordnung (lat. Sacra Congregatio de Disciplina Sacramentorum) wurde neu gegründet.
Das Staatssekretariat
Das Staatssekretariat (lat.: Secretariatus Status) wurde in drei Abteilungen unterteilt:
- Sektion für außerordentliche Angelegenheiten
- Sektion für die ordentlichen kirchlichen Angelegenheiten und
- Sekretariat für die Apostolischen Breven
Die Römische Rota
Mit dem Untergang des Kirchenstaates stellte das Gericht der Römischen Rota am 20. September 1870 seine Tätigkeit ein. Kraft dieser Apostolischen Konstitution erhielt es jetzt ein eigenes Gesetz, die Lex propria S. R. Rotae et Signaturae Apostolica und ist heute praktisch das Appellationsgericht dritter lnstanz für die Weltkirche in Ehenichtigkeitssachen.[2]
Aufnahme im CIC
Diese Reform von Pius X. wurde später im Codex Iuris Canonici (CIC), der von Papst Benedikt XV. im Jahre 1917 promulgiert wurde, bekräftigt und vervollständigt, und blieb praktisch unverändert bis zum Jahre 1967.[1]
Siehe auch
- Apostolische Konstitution Licet ab initio Papst Paul III. (1542)
- Motu Proprio Integrae servandae Papst Paul VI. (1965)
- Apostolische Konstitution Pastor Bonus Papst Johannes Paul II. (1988)
Einzelhinweise
- ↑ a b vgl. Pastor Bonus Nr. 4, Abs. 7 (online)
- ↑ Die Arbeit des Kirchengerichts der „Römischen Rota” hat Vorbildfunktion für alle Kirchengerichte [1]
Literatur
- Bruno Moser (Hrsg.): Das Papsttum – Epochen und Gestalten. Südwest Verlag, München 1986, ISBN 3517008095.
Weblinks
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