- Licet ab initio
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Licet ab initio heißt die Apostolische Konstitution vom 21. Juli 1542, die durch Papst Paul III. veröffentlicht wurde und zum Gründungsdokument für die Glaubenskongregation wurde.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Auf dem Konzil von Trient nahm die katholische Kirche erstmals geschlossen Stellung zu den, aus ihrer Sicht, ketzerischen und umstürzenden Bestrebungen und grenzte die eigene Lehre scharf vom Protestantismus ab. Hierzu hatte Paul III. den Jesuitenorden bestätigt und mit dieser apostolischen Anweisung die „Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis“ (Kongregation der Römischen und allgemeinen Inquisition), heute heißt sie „Kongregation für die Glaubenslehre“, als oberstes Glaubensgericht der Kirche ins Leben gerufen.
Das „Heilige Offizium“
„Das heilige Offizium war vor allem eine Reaktion, häufig eine grobe wie die Situation jener Zeit, oft eine willkürliche wie die Tribunale jener Zeit, aber stets die Reaktion einer Gesellschaft, die sich verteidigte.“[1] Die zunächst aus sechs Kardinälen gebildete Behörde entschied in letzter Instanz über mögliche Irrlehren und prüfte zahllose Bücher auf vielleicht glaubensfeindliche Inhalte.
Gegen die Ketzer
Papst Paul III. erließ mit dieser Konstitution eine Verordnung gegen den Übereifer der Mönchordnens, hier speziell der konkurrierenden Fraktionen des Jesuitenordens, es wurde erstmals das Verfahren gegen Ketzer geregelt. Denn der Papst sah in jedem Ketzer einen möglichen „Empörer und Zerstörer“ kirchlicher Autorität. Er schuf damit - nach dem Vorbild der in Spanien bereits bekannten Inquisition - ein Gericht, das überall wirken durfte und sollte, wo die katholische Kirche Macht und Einfluss besaß. [2]
Zusammensetzung und Arbeit
Papst Paul III. selbst war Leiter der Inquisition, als seinen Stellvertreter zum Obersten Inquisitor setzte er Kardinal Giovanni Pietro Carafa, der später als Papst Paul IV. das Pontifikat übernehmen sollte, ein. Mit fünf weiteren Kardinälen bildeten diese das Richterkollegium des höchsten Tribunals der katholischen Kirchen. Gegen ihre Entscheidung gab es weder Einspruch noch Berufung, Anklage führen konnte jedermann. [3]
Literatur
- Bruno Moser (Hrsg.): Das Papsttum. Epochen und Gestalten. Südwest Verlag, München 1986, ISBN 3-517-00809-5.
Siehe auch
- Apostolische Konstitution „Sapienti consilio“, Pius X. (1908)
- Motu Proprio „Integrae servandae“, Paul VI. (1965)
- Apostolische Konstitution „Pastor Bonus“, Johannes Paul II. (1988)
Einzelhinweise
Weblinks
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