- Save.TV
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Save.TV ist ein browserbasierter Dienst, der registrierten Nutzern seit September 2005 online die Funktionalität eines Videorekorders zur Verfügung stellt. Hierbei liegt die Konzentration auf deutschen Fernsehsendern. Nach einem 14-tägigen kostenlosen Testzeitraum muss sich der Nutzer für einen von drei Abotarifen entscheiden, die sich allerdings automatisch um die Laufzeit verlängern. Eine kostenfreie, eingeschränkte Variante wurde Anfang September 2010 abgeschafft. Save.TV beruft sich auf den rechtlichen Rahmen der Privatkopie.
Inhaltsverzeichnis
Aufzeichnung
Nach der Registrierung kann der Benutzer Sendungen aus einer Vielzahl an TV-Sendern auswählen, die er aufnehmen möchte. Die Auswahl erfolgt über ein redaktionell betreutes elektronisches Fernsehprogramm oder per Suche. Ebenso kann sich der User darüber informieren, welche Sendungen derzeit am meisten von anderen Benutzern aufgezeichnet werden, und er kann beispielsweise alle Folgen einer Serie mit einem einzigen Klick zur Aufnahme programmieren. Voraussetzung dafür ist noch vorhandener Speicherplatz im privaten Aufnahmebereich, der bis zu 50 Stunden beträgt. Aufnahmen können bis zu zwei Wochen voraus programmiert werden. Nach 30 Tagen werden fertige Aufnahmen im privaten Bereich automatisch gelöscht.
Die Programmierung der Aufnahmen ist für registrierte Benutzer auch über eine Mobilversion möglich. Dabei handelt es sich um eine im Funktionsumfang reduzierte Web-Oberfläche, was HTML-fähige Mobiltelefone voraussetzt.
Nach dem zweiwöchigen Testzeitraum wird der Dienst kostenpflichtig. Die drei Tarife mit unterschiedlicher Mindestlaufzeit bewegen sich zwischen 5 und 15 EUR pro Monat.
Die über Satellitenfernsehen aufgezeichneten Sendungen können direkt von den Servern heruntergeladen oder gestreamt werden. Die rechtliche Situation des Dienstes ist unklar.[1]
Die Aufnahmen werden im Xvid-Format bereitgestellt. Wurden sie in der Vergangenheit noch in voller PAL-Auflösung (720 × 576) getätigt, geschieht dies ab dem 21. Dezember 2009 nur noch in 720 × 400. Bewirkt dies bei Aufzeichnung einer 16:9-Sendung im Vergleich zu vorher keine Verschlechterung, so sind 4:3-Sendungen nun verkleinert mit schwarzen Balken links und rechts (effektive Auflösung 533 × 400). Eine noch stärkere Qualitätsminderung bedeutet dies für Filme, die zwar im Original im Breitbild vorliegen, allerdings in 4:3 ausgestrahlt werden (was man z. B. daran erkennen kann, dass ein evtl. Senderlogo in den schwarzen Rand „hineinragt“). Dieses Material erhält nun schwarze Balken auf allen vier Seiten und der eigentliche Bildausschnitt ist deutlich verkleinert (abhängig vom ursprünglichem Seitenverhältnis, z. B. 500 × 278 bei einem (hypothetischen) 16:9-Film, der in 4:3 ausgestrahlt wird). Mittlerweile wird das Programm wieder in voller PAL-Auflösung (720 × 576) aufgenommen.
Wie bei echten Videorekordern wird auch die Werbung aufgenommen. Mit dem kostenlosen Programm „Cutbutler“ kann die Werbung automatisch herausgeschnitten werden. Die Benutzer tauschen dazu Schnittlisten beispielsweise über die Datenbank „save-werbefrei.de“ aus.
Sender
Das Programm folgender 42 Sender kann aufgezeichnet werden: 3sat, ARD, ARTE, Bayerisches Fernsehen, BR-alpha, Comedy Central, Das Vierte, Sport 1, DMAX, ARD Einsplus, ARD Einsextra, ARD Einsfestival, Eurosport, hr-fernsehen, kabel eins, KI.KA, MDR Fernsehen, Nickelodeon, NDR Fernsehen, n-tv, PHOENIX, ProSieben, rbb Fernsehen, RTL 2, Sat.1, Super RTL, SWR Fernsehen, Tele 5, VIVA, VOX, WDR Fernsehen, ZDF, ZDFneo, ZDFinfokanal, ZDFtheaterkanal, RTL, Anixe SD, Deluxe Music, IMusic, BR alpha, CNBC, Euronews.
Garantiert werden mindestens 10 Sender bei 10 gleichzeitigen Aufnahmen.
Von Ende 2007 bis April 2010 wurde RTL in der Programmübersicht zwar ausgewiesen und weiterhin beworben, war aber nicht mehr programmierbar, da RTL dies nicht gestattete. Zwischen Mitte April 2010 und Anfang August 2010 war RTL frei programmierbar, danach wurde die Aufzeichnungsmöglichkeit bis auf Weiteres erneut eingestellt.[2]
Rechtliches
In einem Urteil vom 22. April 2009 (AZ: I ZR 216/06) stellt der Bundesgerichtshof fest, dass internetbasierte Videorekorder unter bestimmten Umständen zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht das Urheberrecht oder Weiterleitungsrecht der Fernsehsender verletzen. Bei kommerziellen Anbietern müsse daher sichergestellt sein, dass der Prozess vollautomatisiert erfolgt und jeder Kunde seine eigene Kopie aufzeichnet. Eine Klage von RTL gegen Anbieter von webbasierten Videorekordern wurde zur Einzelfallprüfung an die Berufungsgerichte zurück verwiesen. Save.TV erfüllt nach eigenen Angaben diese Forderungen.[3] Am 12. Juli 2011 bestätigte der 14. Zivilsenat des OLG Dresden in seinem Urteil (Az. 14 U 801/07), dass Save.TV mit seinen Filmaufzeichnungen im Auftrag der Kunden nicht gegen das Vervielfältigungsrecht verstößt.[4]
Siehe auch
Weblinks
- Offizielle Website
- Schnittlisten zu Save.TV
- Im Vergleich: TV-Recorder im Internet - Kostenpflichtige Alternative 2: Save.tv (CHIP.de, 24. Dezember 2008)
- netzwelt.de: „Der Videorecorder im Netz“, 19. Februar 2006
Einzelnachweise
- ↑ heise.de über Probleme des Anbieters save.tv
- ↑ http://www.heise.de/ct/meldung/RTL-unterbindet-erneut-Mitschnitte-von-Save-TV-1051644.html
- ↑ http://www.heise.de/newsticker/BGH-Nicht-jede-TV-Sendung-darf-aufgezeichnet-werden-Update--/meldung/136555
- ↑ Save.TV gewinnt Rechtsstreit gegen RTL nur teilweise
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