OnlineTVRecorder

OnlineTVRecorder
OnlineTVRecorder
http://www.onlinetvrecorder.com/
Kommerziell Ja
Beschreibung Ein browserbasierter TV-Recorder
Registrierung erforderlich
Sprachen Deutsch, Englisch
Eigentümer OTR Website Ltd. Vanuatu

OnlineTVRecorder (kurz OTR) ist ein browserbasierter Dienst, der dem registrierten Nutzer seit 2005 online die Funktionalität eines Videorekorders zur Verfügung stellt. Hierbei liegt die Konzentration auf deutschen Fernsehsendern. Die Domain ist auf den Seychellen registriert, die Webserver befinden sich in Tschechien.[1]

Inhaltsverzeichnis

Benutzerstatus

Die Benutzer werden in die Gruppen „Beginner“ und „Premium-User“ eingeteilt und je nach Gruppe in der Nutzung bevorzugt oder eingeschränkt. Seinen Status kann man durch Einsatz von „Good Will Points“ (GWP) verbessern. Beginner können 15 Sendungen im Monat ansehen bzw. herunterladen, Premium 120 Sendungen. Sowohl die US-Sender als auch die Sender aus Großbritannien kann man nur als „Premium-User“ ansehen. Weiterhin gibt es im Bedienkomfort Einschränkungen für „Beginner“, so müssen bspw. „Beginner“ jede Sendung einzeln vorab programmieren, während „Premium-User“ nachträglich entscheiden können, ob sie die Sendung herunterladen oder nicht. Das bedeutet bei Herabstufung des Benutzerstatus, sind zwar alle Sendungen vor der Herabstufung bereit zum Herunterladen bzw. Ansehen, aber danach müssen wieder alle Sendungen einzeln programmiert werden bzw. GWP für den „Premium-Status“ eingesetzt werden.

Aufzeichnung

Nach der Registrierung kann der Benutzer Sendungen auswählen, die er aufnehmen möchte. Die Auswahl erfolgt über ein elektronisches Fernsehprogramm, per Suche oder über eine kostenpflichtige SMS. Mitglieder der Premium-Gruppe können eine sogenannte Wishlist anlegen, mit der Sendungen automatisch aufgezeichnet werden, die bestimmten Kriterien entsprechen. So lassen sich beispielsweise alle Folgen einer Serie oder auch das gesamte Fernsehprogramm aufnehmen.

Die Sendungen werden von Computern aufgezeichnet, die das DVB-S-Signal über den Satelliten Astra empfangen. Die Aufnahmen sind 16 Minuten länger als die eigentliche Länge der Sendung, weil die Aufzeichnung sechs Minuten vor dem Beginn der Sendung startet und bis zehn Minuten nach dem Ende der Sendung andauert. Dies soll kleine Programmverschiebungen der Sender kompensieren. Bei den Pooling-Sendern wird die Aufnahme fünf Minuten vor Beginn der Sendung gestartet und fünf Minuten nach Sendungsende beendet.[2]

Weiter ist es möglich, per „Buddy-System“ eigene Aufnahmen an bis zu fünf ausgewählte Freunde weiterzugeben, die diese Sendungen nicht programmiert haben. Dies orientiert sich am rechtlichen Rahmen der Privatkopie.

Herunterladen

Die aufgezeichneten Sendungen können direkt von den OTR-Servern (tagsüber werden dafür GWPs abgezogen) heruntergeladen werden. OTR bietet auch eine „HappyHour“ an (00:00 Uhr bis 08:00 Uhr), in welcher dies kostenlos, das heißt ohne Punktabzug ist. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Ladenvorgang auch innerhalb der HappyHour beendet werden muss, denn sonst wird das darüber hinaus entstandene Datenvolumen per GWP abgezogen (1 Gigabyte kosten 12 GWP; Berechnung erfolgt volumengenau). Man kann seine Aufnahmen aber auch über privat betriebene Mirrorseiten oder über Peer-to-Peer-Netze kostenlos, ohne Abzug von GWP, herunterladen. Da die Dateien verschlüsselt sind, geht OTR davon aus, dass sie frei verbreitet werden können, ohne das Urheberrecht zu verletzen. Somit werden die Dateien auch von vielen deutschen Mirrorseiten direkt ohne Authentifizierung angeboten.

Einnahmen entstehen durch Bannerwerbung und (freiwillige) Einzahlungen von Benutzern, durch die man sich den jeweiligen Status und damit auch eine festgelegte Anzahl von Dekodierungen der Dateien pro Status und Monat erkaufen kann. Durch vorzeitige Status-Verlängerung sind weitere Dekodierungen zu erwerben. Weiterhin ist es möglich, via PayPal priorisierte „Download-Slots“ zu kaufen, um die Warteschlange zu umgehen.

Entschlüsselung

Technische Umsetzung

Nach dem Herunterladen müssen die Dateien durch einen Dekoder entschlüsselt werden. Der Dekoder erfordert eine Internetverbindung zur Übertragung von Passwort und Schlüssel. So soll sichergestellt werden, dass nur jene Benutzer eine Sendung erhalten, die sie vor Sendebeginn programmiert haben, und damit der Charakter der privaten Aufzeichnung gewahrt bleibt.

Seit 2010 können bereits entschlüsselte Sendungen heruntergeladen werden. Der jeweils bereitstellende Server überprüft die Berechtigung des herunterladenden Benutzers durch authentifizierten Download-Link.

Die interne Funktion des Dekoders ist unbekannt, da nur fertige Binärprogramme zur Verfügung gestellt werden. Auch die übermittelten Daten sind unbekannt, da sie verschlüsselt übertragen werden.

Endprodukt

Die dekodierte Videodatei ist eine mit dem weitverbreiteten MPEG-4-Codec DivX komprimierte AVI-Datei ohne DRM. Bei besonders gefragten Sendungen werden auch die Formate H.264 (in SD und teilweise in HD), mp4 sowie der Online-Stream angeboten.

Wie bei echten Videorekordern wird die Werbung auch aufgenommen. Mit Werkzeugen wie Cutassistant und OTR-Megaplayer kann sie jedoch automatisiert herausgeschnitten oder beim Abspielen übersprungen werden; die Benutzer tauschen dazu Schnittlisten aus.

Good Will Points

Um die OTR-Nutzer dazu zu motivieren, möglichst viel zur Kostendeckung von OTR beizutragen – durch Klicks auf die Selbsteinbucher-Banner und Einzahlungen – wurde am 15. März 2007 das System der "Good Will Points" (GWP) eingeführt.[3] GWPs dienen als „Währung“ von OTR. Durch sie kann man eine Einteilung in die Gruppe „Premium“ erreichen, was mit Vorzügen einhergeht: Man kann z. B. die Werbung auf den Webseiten abschalten und mehr Dekodierungen vornehmen. Außerdem kann man mit GWPs gewisse Zusatzleistungen kaufen, z. B. die Warteschlange beim Herunterladen überspringen. Daneben kann man seinen Status auch durch "Pay per click" (PPC) erreichen.[4]

Neben den Aktionen, die direkt zur Kostendeckung von OTR beitrugen, belohnte das System anfangs auch anderes Benutzerverhalten, wie Dekodierungen, Anmelden auf der Webseite oder die Dauer der Mitgliedschaft. Diese zusätzlichen Punkte wurden aber schrittweise reduziert.

Das zunächst eingeführte GWP-System hatte das Problem, dass es nicht alle anfallenden Kosten von OTR abdeckte. Deswegen wurde am 28. März 2008 ein überarbeitetes Bewertungssystem "GWP 2.0" eingeführt. Dieses enthielt abermals weniger Möglichkeiten, GWPs ohne eine Einzahlung zu erwerben (z. B. wurden Bannerklicks weniger vergütet), und es war in der Berechnung komplizierter, u. a. durch die Einführung eines zusätzlichen „Score-Wertes“ neben den GWP. Nach vielen Beschwerden wurden die Regeln für die Version GWP 2.0 mehrmals abgeändert.

Auf der Suche nach einem möglichst verständlichen, gerechten und kostendeckenden System wurde am 4. Juni 2008 GWP 3.0 in Kraft gesetzt.[5] Auch dieses System wird weiterhin geändert und angepasst.[6] Die Gruppe „Sponsor", zuvor zwischen „Beginner“ und „Premium“ angesiedelt, wurde zum 4. Juni 2009 abgeschafft.[7]

Formate

Im 4:3-Format aufgezeichnete Sendungen werden DivX-codiert mit einer Auflösung von 576 × 432 Pixeln zur Verfügung gestellt. Dieses Format können die meisten derzeit handelsüblichen DVD-Spieler abspielen. Sendungen, die in anamorphem 16:9 ausgestrahlt werden, werden mit einer Auflösung von 640 × 360 Pixeln (entspricht bei quadratischen Pixeln einem Seitenverhältnis von 16:9) codiert, um die Kompatibilität zu DVD-Playern zu verbessern, die eine möglicherweise im AVI-Dateiheader enthaltene Display Aspect Ratio meist nicht auslesen können.

Die 100 am meisten programmierten Aufnahmen pro Tag werden auch in zusätzlichen Formaten angeboten:

  • MP4: 320 × 240 Pixel mit H.264-Video und AAC-Audiocodec, vor allem für mobile Endgeräte vorgesehen. Ein "Highquality" MP4-Format ist ebenfalls verfügbar.
  • High-Quality (HQ): 720 × 576 Pixel (volle PAL-Auflösung) mit H.264-Video bis zu 1200 kBit/s und MP3-Audiocodec mit 192 kBit/s im AVI- oder MP4-Container.
  • HDTV (HD): Die aufgenommene Auflösung und Bildrate orientiert sich an der Ausstrahlung; somit werden die deutschsprachigen HD-Sender in 720p50 aufgenommen, amerikanische Sender in 1080i. Das Bild ist mit dem H.264-Codec und variabler Bitrate im AVI-Container codiert, die Tonspur liegt im MP3-Format mit 224 kbps vor. Eine AC3-Tonspur, die der vom Sender ausgestrahlten entspricht, wird als separate Datei angeboten.

Sender

Zurzeit können insgesamt Sendungen von 88 Sendern aufgezeichnet werden. Darunter 52 deutsche, 13 US-amerikanische, 11 aus Großbritannien, 2 Sender aus Frankreich, 2 russische sowie 4 Sender aus Polen.

Aus dem Programm der deutschen Sender werden folgende Programme vollständig aufgezeichnet: ARD, 3sat, ARTE, BR3, BR-alpha, Comedy Central, EinsFestival, HR 3, Kabel eins, MDR, NDR, Nickelodeon, Phoenix, ProSieben, RTL, RTL 2, Sat.1, Super RTL, SWR Fernsehen, Tele 5, VOX, WDR Fernsehen, ZDF, RBB, ZDFneo. Aufnahmen in HD-Qualität werden von den Sendern ARTE HD, Das Erste HD und ZDF HD getätigt.[8]

Zu den festen US-amerikanischen Sendern gehören: CBS, LIVE WELL, NBC, NJN, NJN2, NYW (FOX), USPORTS, WNYE, WPIX und WWOR. Weiterhin die Sender LATV, WNJU, WFUT und WXTV, die einen spanischsprachigen Schwerpunkt haben. Bei den Sendern aus Großbritannien handelt es sich um: BBC One, BBC Two, BBC Three, BBC Four, CBS Action, Channel 4, CITV, E4, Film4, Five, Horror Channel, ITV1, ITV2, ITV3, ITV4 (siehe: Independent Television) und More4. Die französischen Sender M6, TF1 und W9 werden ebenfalls aufgezeichnet.

Aus dem Programm der sogenannten Pooling-Sender werden nur die am häufigsten vorprogrammierten Sendungen aufgenommen. Zu diesen gehören: Anixe, ARTE FR (französisch), BBC World News, Bibel TV, CNBC, CNN, Das Vierte, Deluxe Music, DMAX, DrDish TV, EinsExtra, EinsPlus, ERF, Euronews, Eurosport, gotv, iMusic, KI.KA, K-TV, N24, n-tv, ORF 2 Europe, Servus TV, sixx, SPORT1, TV5 Monde, TV Polonia, TVP Kultura, TVP Historia, TVP Info, TW1, VIVA, YAVIDO, ZDFinfokanal, ZDF.kultur.

Neue Sender werden nach Nutzerwünschen als Pooling-Sender hinzugefügt, wenn sie über einen der Astra-Satelliten auf 19,2° Ost unverschlüsselt ausgestrahlt werden.

Kritik

  • Im April 2010 wurden auf OnlineTVRecorder zum wiederholten Mal durch einen Werbeanbieter Trojaner eingeschleust.[9]
  • Durch den Ausschluss von Projekten Dritter, wie einem beliebten Mirror und einer Suche für die Aufnahmen, kam OTR vor allem im eigenen Forum in Kritik.[10][11]
  • Die Website ist nur bedingt barrierefrei.
  • Der Jugendschutz ist nicht gewährleistet. Es gibt keine funktionierende Alterskontrolle, Minderjährige können sich somit für sie ungeeignete Sendungen ansehen.
  • Durch Empfangsprobleme, technische Defekte oder sonstige Fehler gibt es gelegentlich defekte Aufnahmen.
  • Gerade bei den großen Änderungen an den GWPs gab es sehr viel Kritik. Stets auch wiederkehrend war der Vorwurf, dass OTR nach einer Änderung kaum mehr ohne Zahlung von Geld vollständig zu benutzen sei. Bei jedem Wechsel gab es auch Beschwerden, dass die eigenen GWPs durch Fehlfunktionen falsch berechnet seien. Weitere Diskussionsstoffe waren, ob langjährige Benutzer benachteiligt würden, da das jeweils neue GWP-System zu undurchsichtig sei, und ob das System dauerhaft tragbar sein könne.

Rechtliches

Die Zulässigkeit des Dienstes muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs am Einzelfall geprüft werden.

Shift TV, einem ähnlichen Dienst, dessen Betreiber Netlantic GmbH in Unterföhring in Deutschland ansässig ist, wurde vom Oberlandesgericht Dresden die Aufzeichnung von RTL und SAT1 für unzulässig erklärt (Urteil vom 5. Dezember 2006, Az.: 14 U 1735/06). Laut Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media zieht der Anbieter, die Netlantic GmbH, jedoch in der Sache vor den Bundesgerichtshof.

Am 4. August 2006 hat die ProSiebenSat.1 Media AG beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst onlinetvrecorder.com erwirkt. Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts wurde es OnlineTVRecorder untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln, wie die Sendergruppe mitteilte. Später stellte sich aber heraus, dass das Urteil gegen den ehemaligen Besitzer der Domain www.onlinetvrecorder.com gerichtet war.[12] Das Unternehmen OnlineTVRecorder vertritt demgegenüber den Standpunkt, dass OTR laut § 53 des Urheberrechtsgesetzes legal sei, wonach jedermann ein Anrecht auf eine (auch durch Dritte angefertigte) Privatkopie hat, solange die Kopie ohne finanzielle Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird. Weiter beruft sich OnlineTVRecorder darauf, dass jeder ein Recht habe, privat Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen zu lassen und diese auch unentgeltlich an Dritte weitergeben zu dürfen. Mittels der proprietären Verschlüsselung werde sichergestellt, dass nur Sendungen dekodiert werden können, deren Aufzeichnung der Benutzer vorher selbst in Auftrag gegeben habe.

Ein Urteilsspruch nach einer Klage von RTL gegen die Online-Videorekorder wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht erfolgte am 22. April 2009 durch den Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 216/06). Das Gericht stellte fest, dass die kommerzielle Vervielfältigung grundsätzlich gegen das Urheberrecht verstößt, jedoch in Ausnahmefällen erlaubt ist. Dabei muss sichergestellt sein, dass die kommerziellen Anbieter lediglich auf einen "persönlichen Videorekorder" aufzeichnet und die Inhalte keinen Dritten zur Verfügung stehen.[13] Dies trifft auf einige browserbasierte Dienste wie Save.TV zu, die sich in dem Urteil bestärkt sehen.[14] RTL beantragte daraufhin eine Revision des Urteils, woraufhin die Sache zurück ans OLG Dresden verwiesen wurde; am 12. Juli 2011 bestätigte dieses (AZ 14 U 801/07) das Urteil des BGH, wonach die Dienstleistung eines: "persönlichen Videorekorders" grundsätzlich erlaubt ist, sofern die Aufnahmen keinem Dritten zur Verfügung gestellt werden.[15] Unklar ist nach diesem Urteil allerdings noch, ob diese Dienstleistung die Senderechte der Sender im Sinne eines wettbewerbswidrigen Monopols mit Abschlusszwang für den Kunden verletzt; hierzu wird eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts erwartet.[16]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Whois Record for Onlinetvrecorder.com. Abgerufen am 22. April 2009 (englisch).
  2. OnlineTVRecorder-Wiki; Overlap, Stand: 15. Januar 2011, abgerufen am 4. Juni 2011
  3. Good Will Points. OnlineTVRecorder, 27. März 2009, abgerufen am 22. April 2009.
  4. Was ist PPC? OnlineTVRecorder, 26. August 2008, abgerufen am 22. April 2009.
  5. GWP 3, seit heute aktiv, Beschreibung. OnlineTVRecorder, 4. Juni 2008, abgerufen am 22. April 2009.
  6. Keine Umwandlung von Spenden in Einzahlungen mehr möglich. OnlineTVRecorder, 28. August 2008, abgerufen am 22. April 2009.
  7. Änderung am 4. Juni 2009. OnlineTVRecorder, 4. Juni 2009, abgerufen am 13. Juni 2009.
  8. OTR-Forum: HD-Aufnahmen, Stand: 15. Dezember 2009, abgerufen am 4. Juni 2011
  9. OTR-Forum: Trojaner auf OTR oder einem Mirror, Stand 24. April 2010, abgerufen am 4. Juni 2011
  10. OTR-Forum: Keine Verlinkung mehr auf MPS und OTS, Stand: 6. Februar 2010, gesehen am 4. Juni 2011
  11. OTR-Forum: Keine Verlinkung mehr auf MPS und OTS (Diskussion), Stand: 6. Februar 2010, abgerufen am 4. Juni 2011
  12. ProSieben lässt Video-Recording-Dienst an die Leine legen [2. Update.] In: heise online. 28. August 2006, abgerufen am 22. April 2009.
  13. Bundesgerichtshof zu "internetbasierten" Videorecordern. 2009, abgerufen am 22. April 2009.
  14. BGH: Nicht jede TV-Sendung darf aufgezeichnet werden [Update.] 22. April 2009, abgerufen am 22. April 2009.
  15. OLG Dresden klärt Rechtsstreit um Online-Videorekorder, Telemedicus, 15. Juli 2011
  16. RTL gegen Save.TV - Online-Videorecorder darf kein RTL-Programm aufzeichnen, SPON, 14. Juli 2011

Weblinks

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