- Schadensminderung
-
Die Schadensminderungspflicht (richtiger: Schadensminderungsobliegenheit) bezeichnet im Schadenersatzrecht die Pflicht des Geschädigten, den Schaden abzuwenden oder zu mindern oder den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen.
Auch wenn ein Geschädigter von einem Schädiger dem Grunde nach Ersatz für die erlittenen Einbußen an seinen Rechtsgütern oder seinem Vermögen verlangen kann, trifft ihn gleichwohl die "Pflicht gegen sich selbst" (sog. Obliegenheit), den Schaden und die Schadensfolgen gering zu halten.
Eine "Pflicht gegen sich selbst" ist die Schadenminderungsobliegenheit deswegen, weil der Schädiger umgekehrt kein einklagbares Recht hat, vom Geschädigten die Geringhaltung des Schadens zu verlangen. Der Geschädigte kann sich verhalten, wie es ihm gefällt. Bei einem Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht kann sich jedoch sein Ersatzanspruch kürzen.
Im deutschen Recht ist die Schadensminderungspflicht in § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert, der für alle Ersatzforderungen - auch öffentlich-rechtliche - zumindest entsprechend gilt. Daraus ergibt sich, dass der Umfang des zu leistenden Schadenersatzes insbesondere davon abhängt, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist, was auch dann gilt, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
Beispiel
A kann von B den Ersatz für eine eingeschlagene Scheibe verlangen. Nach dem Schaden repariert er bei schönem Wetter die Scheibe zunächst wochenlang nicht. Als ein Unwetter aufzieht, ruft er den Glaser-Notdienst. In der Zwischenzeit regnet es aufs Parkett. Der Notdienst kostet 200 € anstelle 100 € Normalpreis. Die Behebung des Parkettschadens kostet 500 €.
A wird so gestellt, als hätte er sich "vernünftig" verhalten. Er bekommt den Glaser-Normalpreis von B erstattet und trägt Mehrkosten sowie die Reparatur des Parketts selbst.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.