- Schiffssurfen
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Unter Schiffssurfen (auch Schiff-Surfen oder „pötten“ von Pott) versteht man das Heranschwimmen, Entern und (meist) kurze Mitfahren auf Wasserfahrzeugen der Berufsschiffahrt. Der Begriff entstand - wohl in Anlehnung an das S-Bahn-Surfen - erst in den frühen 1990er Jahren.
Im Gegensatz zum sogenannten S-Bahn-Surfen handelt es sich beim Schiffssurfen nicht um eine Mutprobe, sondern - je nach Sichtweise - um Tradition, Sport oder auch „lebensgefährliche Unsitte“. Tatsächlich ist das Schiffssurfen mindestens bis in die 1950er Jahre bezeugt. Auf Grund des Fehlens einer überlieferten eindeutigen Bezeichnung dieses „Sports“ mangelt es an früheren Quellen.
Ursprünglich wurden die Zillen von Schleppzügen oder auch Flöße zum Mitfahren benutzt. Da hier nur ein oft weit vorausfahrendes Motorschiff existierte, konnte von einer Gefährdung der Schwimmer kaum gesprochen werden. Gefährlicher wurde es bei Aufkommen von Motorkähnen und Schubverbänden, da sich hier der Antrieb auf den Schwimmer zu bewegte. Entsprechend wurde und wird das Schiffssurfen von der Wasserschutzpolizei verfolgt.
Bezüglich der Verbreitung des Schiffssurfens gibt es kaum Informationen. Quellen belegen es derzeit nur für den Rhein bei Düsseldorf und die obere Havel zwischen Hennigsdorf und Oranienburg sowie im gesamten Dortmund-Ems-Kanal zwischen Dortmund und Münster. Möglicherweise ist oder war es unter anderen Bezeichnungen wesentlich weiter verbreitet. Im Zusammenhang mit der abnehmenden Freizeitbeschäftigung der Jugend im Freien nimmt auch das Schiffssurfen ab.
Quellen
- Märker (Verbraucherzeitung) vom 17./18. und 24./25. September 1994
- Berliner Morgenpost, 1993
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