Schirk

Schirk

Der für das islamische Fiqh wichtige arabische Begriff Schirk (arabisch ‏شرك‎, DMG širk) bedeutet Beigesellung, Götzendienst, Polytheismus, Abgötterei, Idolatrie oder Ähnliches. Er kommt von der Wurzel š-r-k, die die Grundbedeutung „teilnehmen“, „Anteil haben“ trägt. Schirk heißt also, andere oder anderes an der Einzigkeit Gottes teilnehmen zu lassen: aschraka (‏أشرك‎). Gegenbegriff ist Tauhid (‏توحيد‎ tauḥīd) − „Monotheismus“ − abgeleitet von der Wurzel w-ḥ-d (‏وحد‎): „einzig oder allein sein“.

Der Islam duldet keinen Polytheismus, etwa die Anbetung eines anderen Gottes oder ein Bittgebet (duʿāʾ) an diesen.

Inhaltsverzeichnis

Schirk im Koran

Im Koran werden Schirk und die Polytheisten (muschrikun) in den mekkanischen Versen noch nicht angesprochen. In den verbalen Auseinandersetzungen der Offenbarung mit dem Polytheismus wird in den medinensischen Versen vor allem auf Strafen der Heiden im Jenseits hingewiesen. Schirk ist die schlimmste Form von Unglaube. In Sure 4, Vers 48 (siehe auch Sure 4, Vers 116) wird dies deutlich zum Ausdruck gebracht:

„Gott vergibt nicht, daß man ihm (andere Götter) beigestellt. Was darunter liegt, vergibt er, wenn er will. Wenn einer (dem einen) Gott (andere Götter) beigestellt, hat er (damit) eine gewaltige Sünde ausgeheckt.“

Der endgültige Bruch mit den Heiden erfolgt in Sure 9, Vers 28:

„Ihr Gläubigen! Die Heiden sind unrein. Daher sollen sie der heiligen Kultstätte nach dem jetzigen Jahr nicht mehr nahekommen...“

Im allgemeinen verstand man zur Zeit des Propheten Mohammed unter Schirk den Götzenkult der Araber auf der Arabischen Halbinsel, der sich in der Anbetung von Steinen, Bäumen und anderen Natureinscheinungen manifestierte. Der islamischen Überlieferung nach sollen in der Kaaba in Mekka rund 360 Götterbilder (sanam / Plural asnām) um den Hauptgötzen Hubal aufgestellt gewesen sein, die in den Tagen der Eroberung Mekkas durch die Muslime vernichtet wurden. Über den Kult der vorislamischen Araber in und um Mekka informiert ein kleines Buch, das erst 1924 bekannt geworden ist, das sog. Götzenbuch des Hischâm b. Muhammed b. al-Sâ'ib al-Kalbî (gestorben 819).

Schirk in der Rechtsliteratur

In der islamischen Rechtsliteratur tritt an die Stelle von Muschrik – „Polytheist“, „Heide“ – der umfassende Begriff kāfir – „Ungläubige“. Christen und Juden gehören jedoch, da sie ebenso wie Muslime an „den einen, einzigen Gott“ glauben, nicht zu den Ungläubigen. Allerdings wird in der islamischen Theologie die Trinitätslehre ebenfalls als Schirk abgelehnt und die Christen aus diesem Grunde nicht selten als muschrikun bezeichnet.

Weitere Interpretationen

Ist es im orthodoxen Islam verboten, Engel oder einen Lokalheiligen um Hilfe zu bitten, wird dies von Seiten der Sufis (islamische Mystiker) unter Umständen anders gesehen. Auch im Volksislam existieren verschiedene Formen der Heiligenverehrung.

Die Wahhabiten vertreten seit dem 18. Jahrhundert eine extensive Interpretation des Begriffs Schirk und lehnten insbesondere die lokale Heiligenverehrung ab. Muhammad ibn Abd al-Wahhab sah durch die Heiligenverehrung die Prophetensunna und die ursprüngliche Reinheit des Islams verfälscht und verurteilte sie in all ihren Erscheinungsformen als Neuerungen. Ebenso werden der Besuch von Gräbern und heiligen Stätten, Fürbitten oder Eidleistungen am Grab eines Heiligen, sowie im Volksislam angewandte Heilpraktiken bekämpft.

In der islamischen Ethik, bei al-Ghazzali, hat Schirk eine besondere Bedeutung - Egoismus, Hochmut und die heuchlerische Religionsausübung, um dadurch die Gunst und Bewunderung anderer Menschen zu gewinnen, ist Schirk.

Literatur

  • Der Koran. Übersetzung von Rudi Paret. Stuttgart 1979, ISBN 3-17-005102-4
  • M. I. Surty: The Qur'anic concept of Al-Shirk. 2. Auflage. London 1990
  • Encyclopaedia of Islam. Vol. IX. New Edition. Brill, Leiden 1997, S. 484–486, ISBN 90-04-10422-4
  • Ibn al-Kalbî: Kitâb al-asnâm. Le livre des idoles. Ed. Ahmed Zeki Pacha, Kairo 1924 (Text arabe)
  • R. Klinke-Rosenberger: Das Götzenbuch K. al-Asnâm des b. al-Kalbi. Leipzig 1941
  • Julius Wellhausen: Reste arabischen Heidentums. 3. Auflage. de Gruyter, Berlin 1961

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