Schleswig-Holstein-Tarif

Schleswig-Holstein-Tarif

Der Schleswig-Holstein-Tarif (Kurzform: SH-Tarif) ist ein Tarif zur Beförderung von Personen in öffentlichen Verkehrsmitteln für das Bundesland Schleswig-Holstein sowie Hamburg und den Teilen von Niedersachsen, die im Großbereich Hamburg (Ring A+B) des Hamburger Verkehrsverbundes liegen.

Inhaltsverzeichnis

Anwendungsbereich

Der SH-Tarif gilt für Fahrten mit Bussen und/oder Bahnen (z. T. auch Schiffen) innerhalb von Schleswig-Holstein, dem Hamburger Verkehrsverbund (Ring A+B) sowie den dänischen Bahnstationen Padborg und Tønder mit folgenden Ausnahmen[1]:

  • Für Busverkehre auf den Inseln Föhr, Amrum und Pellworm gilt der SH-Tarif nicht.[1]
  • Für Fahrten innerhalb der Verkehrs- bzw. Tarifverbünde HVV (Hamburger Verkehrsverbund) und TGL (Tarifgemeinschaft Lübeck) kommt der SH-Tarif nicht zur Anwendung.[1]

Entwicklung

Der Tarif wurde zunächst als Eisenbahntarif am 15. Dezember 2002 eingeführt und löste damals den bundesweit gültigen Nahverkehrstarif der Deutschen Bahn AG ab. Im Zuge einer Erweiterung wurde zum 1. April 2005 auch weite Teile des Busverkehrs in den Tarif integriert. Entwicklungsstufen des Schleswig-Holstein-Tarifs sind:

  • 15. Dezember 2002 Einführung im Eisenbahnverkehr.[2]
  • 1. April 2005 Einführung in weiten Teilen des Busverkehrs.[3]
  • 15. Dezember 2005 Integration der Ein- und Ausbrechenden Fahrten im Sylter Busverkehr.[3]
  • 1. August 2008 Integration des Busverkehrs im Kreis Dithmarschen.[4][5]
  • 1. August 2009 Integration des Busverkehrs im Kreis Nordfriesland.
  • 1. August 2009 Integration des Busverkehrs im Kreis Steinburg.

Gründe für die Einführung

Ein landeseinheitliches Tarifsystem wird in § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) gefordert. [6] Hauptgrund für die Einführung des Schleswig-Holstein-Tarifs war jedoch die zunehmende Liberalisierung des Schleswig-Holsteinischen SPNV seit der Bahnreform 1994. Die Deutsche Bahn AG verlor dabei im Laufe der Jahre immer mehr Verkehrsleistungen an Mitbewerber, bestimmte aber weiterhin in vollem Umfang über den damals geltenden Beförderungstarif (DPT, PEP, BBDB). Die Einführung des SH-Tarifs diente also in erster Linie dazu, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen am Markt tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen zu vermeiden. Des Weiteren sollte die Vernetzung zwischen Bus und Bahn gefördert und vereinfacht werden, was mit der weitgehenden Integration des Busverkehrs zum 1. April 2005 verwirklicht wurde.

Fahrkartensortiment und Vertrieb

Die Fahrkarten des Schleswig-Holstein-Tarifs sind am Automaten, bei Busfahrern und im personenbedienten Verkauf bei Zugbegleitern, Reisezentren, Fahrkartenausgaben und Agenturen erhältlich. Die Fahrpreise zwischen zwei Haltestellen werden dabei individuell festgelegt, sie können in der Regel nicht über einen Zonenplan ermittelt werden. Grundlage für die Preisbildung ist in der Regel die Entfernung sowie das vor Einführung des SH-Tarif herrschende Preisniveau.

Das Schleswig-Holstein-Ticket (Länderticket für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) ist nicht in den Schleswig-Holstein-Tarif integriert. Es wird jedoch aufgrund von Kooperationsvereinbarungen als Produkt der Deutschen Bahn AG im Schienenverkehr anerkannt. Damit ist es in allen Schienenverkehrsmitteln einschließlich der Züge privater Eisenbahngesellschaften gültig, soweit für diese neben eventuell anderen Angeboten auch der Schleswig-Holstein-Tarif angewendet wird. Im Busverkehr ist das Länderticket allgemein nicht gültig; Ausnahme sind die Tarifgebiete des HVV innerhalb des Großbereichs Hamburg (Ringe A und B).

Einzelnachweise

  1. a b c d e NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH: Tarifbestimmungen SH-Tarif Seite I-1 und III-2, vom 14. Dezember 2008, Abgerufen am 5. Februar 2009
  2. Schleswig-Holsteinischer Landtag: Bericht der LVS zum SPNV in Schleswig-Holstein seit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2003 Blatt 2 von 11, vom 1. Juli 2003, Abgerufen am 5. Februar 2009
  3. a b Schleswig-Holstein.de: [1] Abgerufen am 5. Februar 2009
  4. mobilité Unternehmensberatung: Der "neue" Schleswig-Holstein-Tarif ab 1. August 2008 im Kreis Dithmarschen (Juli 2008), Abgerufen am 5. Februar 2009
  5. Kreis Dithmarschen: ÖPNV im Kreis Dithmarschen: Ein Tarif, eine Fahrkarte, ein Fahrplanvom 16. Juli 2008, Abgerufen am 5. Februar 2009
  6. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) [2] vom 26. Juni 1995, Abgerufen am 6. Februar 2009

Weblinks


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