Schnapphahn

Schnapphahn

Als Raubritter bezeichnet eine ältere Forschungsrichtung diejenigen Angehörigen des ritterlichen Standes, die sich durch Straßenraub, Fehden und Plünderungszüge bereicherten. Diese Entwicklung soll im Spätmittelalter eingesetzt haben und vor allem eine Folge der Verdrängung der Naturalwirtschaft durch die Geldwirtschaft gewesen sein. Neuere historische Arbeiten plädieren hingegen dafür, den ideologisch belasteten Begriff Raubritter im wissenschaftlichen Gespräch ganz zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Der Begriff Raubritter stammt nicht aus jener Zeit selbst, sondern ist eine Neuschöpfung, die zum Beispiel im Jahr 1798 verwendet wurde – in der Ankündigung des Ritterromans Der Raubritter mit dem Stahlarme, oder der Sternenkranz. Eine Geistergeschichte in der Wiener Zeitung vom 29. September 1798, der 1799 in Wien erschien. 2007 konnte Klaus Graf einen früheren Beleg für Raubritter in einer Übersetzung aus dem Spanischen 1781 auffinden.[1]

Der erst im 18. Jahrhundert geprägte Begriff des Raubritters ist nicht klar von der restlichen Ritterschaft abzugrenzen. Das Austragen von Fehden war stets Teil der ritterlichen Lebensweise gewesen und wurde der waffenberechtigten Bevölkerung in großen Teilen des mittelalterlichen Europas sogar lange Zeit rechtlich zugesichert (seit Barbarossa jedoch nur montags bis mittwochs), seit dem Landfrieden von 1495 war es ganz verboten. Auch das Ausplündern der gegnerischen Ländereien kam bereits bei frühmittelalterlichen Fehden vor. Ähnlich verhält es sich mit den Überfällen so genannter Raubritter des Spätmittelalters auf reisende Händler, auf Bauern oder auf reiche Leute.

Wurde der Kriegsdienst im Hochmittelalter durch lehnsrechtliche Abhängigkeiten begründet, führte die Verbreitung der Geldwirtschaft zu einer Ablösung durch finanziell begründete Abhängigkeiten. Dies verschaffte dem Söldnertum einen starken Auftrieb, da sich zahlreiche Fürsten und Könige seit dem Spätmittelalter, durch die massive Anwerbung von Söldnern aus der militärischen Abhängigkeit von ihren Lehnsmännern zu lösen versuchten. Die Söldnerführer waren zumeist Adelige – denn sie hatten sowohl Ausrüstung, als auch Erfahrung – die sie nun aber in fremde Dienste stellten. Dieser Übergang vom naturalwirtschaftlich geprägten Feudalstaat zum frühkapitalistischen Fürstenstaat führte zum sozialen und wirtschaftlichen Niedergang eines Teils der Ritterschaft. Zahlreiche Ritter unternahmen Raubzüge, um ihre schlechte wirtschaftliche Lage zu verbessern. Überfälle auf Handelszüge waren dabei besonders häufig, waren aber bereits zur Blütezeit des Rittertums im Hochmittelalter nicht unüblich. Auch das Provozieren von Fehden kam nicht erst mit dem Raubrittertum auf, doch wurden wirtschaftliche Erwägungen dabei immer wichtiger. Nach den erfolglosen Bemühungen der hoch- und spätmittelalterlichen Landfriedensbestrebungen, welche die ritterliche „Selbstjustiz“ in ihre Schranken weisen sollte, führten der Ewige Landfriede ab 1495 und die Reichsexekutionsordnung (1512/1555) zur Kriminalisierung der privaten Ritterfehde. Die staatliche Gesetzgebung der frühen Neuzeit legte die Grundvoraussetzung für die Begriffsentstehung des Raubritters. Trotz ihres sozialen Niedergangs gelang es den Rittern in mehreren Territorialstaaten des Heiligen Römischen Reiches als landständische Ritterschaft einen gewissen Einfluss zu wahren.

Adelsgesellschaften

Einige Adelsgesellschaften im 14. Jahrhundert (z. B. Martinsvögel, Sternerbund, Von der alten Minne, Bengler, Vom Horne, Löwenbund) zeichneten sich unter anderem durch eine städtefeindliche Politik aus. Einige Mitglieder dieser Ritterbünde werden häufig auch als Raubritter bezeichnet (z. B. Werner Kalb von Reinheim). Die Städte gingen z. T. kriegerisch gegen diese Raubritter vor und zerstörten ihre Burgen (z. B. Burg Tannenberg).[2] So gehörten auch die Grafschaften Reifenberg und Kronberg, zwei erklärte Feinde Frankfurts, zu den Gründungsmitgliedern.[3][4][5]

Literatur

  • O. Brunner: Land und Herrschaft, 1965 (5. Aufl.).
  • W. Rösener: Zur Problematik des spätmittelalterlichen Rittertums, in: Festschrift für Berent Schwineköper, hrsg. H. Maurer und H. Patze, 1982, S. 469–488 (veraltet).
  • R. Görner: Raubritter. Untersuchungen zur Lage des spätmittelalterlichen Niederadels, besonders im südlichen Westfalen, Münster 1987.
  • U. Andermann: Ritterliche Gewalt und bürgerliche Selbstbehauptung. Untersuchungen zur Kriminalisierung und Bekämpfung des spätmittelalterlichen Raubrittertums am Beispiel norddeutscher Hansestädte, Frankfurt am Main unter anderem 1991.
  • „Raubritter“ oder „Rechtschaffene vom Adel“? Aspekte von Politik, Friede und Recht im späten Mittelalter, hrsg. von K. Andermann, Sigmaringen 1997 (grundlegend).

Quellen

  1. http://archiv.twoday.net/stories/4537828/
  2. Karl E. Demandt: Geschichte des Landes Hessen, 2. Auflage, Kassel 1980, S. 465.
  3. Karl E. Demandt: Die Geschichte des Landes Hessen.
  4. A. Funk: Die Geschichte des Schlossberges bei Nieder Modau.
  5. Kronberg im Taunus In: Wikipedia: Die freie Enzyklopädie. Stand: 28. Dezember 2006, 8:20. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kronberg_im_Taunus&oldid=25390579.

Weblinks


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