- Schnittstellenkontrolle
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Der Ausdruck Schnittstellenkontrolle ist ein Begriff aus dem Transportrecht und bezeichnet die Kontrolle beim Warenumschlag.
Schnittstellenkontrollen müssen gemäß ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) immer beim Wechsel von einer Rechtsperson und am Ende jeder Beförderungsstrecke durchgeführt werden. Im Schadensfall muss auf Verlangen des Versenders eine entsprechende Dokumentation vorgelegt werden. Dabei muss jedes Packstück auf Vollzähligkeit und Identität, auf äußerlich erkennbare Schäden und Unversehrtheit von Plomben und Verschlüssen überprüft werden. Unregelmäßigkeiten müssen in den Warenbegleitpapieren dokumentiert werden.
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