- Warenbegleitpapier
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Als Warenbegleitpapiere bezeichnet man in der Logistik zusammenfassend alle Dokumente, die zu einer Frachtsendung gehören. Im Einzelnen sind dies:
- Der Frachtbrief, welcher ein Beförderungsversprechen darstellt. Im Frachtbrief werden Lade- und Entladestelle genannt, die Frankatur definiert und der Ablieferbeleg gezeichnet. Ebenfalls zu den Warenbegleitpapieren werden die Ladeliste und der Bordero gezählt, die heute als Alternative zum Frachtbrief verwendet werden können.
- Die Rechnung, auf der ebenfalls alle Merkmale des Frachtbriefes stehen können. Die Rechnung definiert den Eigentumsübergang der Ware unter bestimmten Voraussetzungen wie der Zahlung oder dem Erlöschen des Eigentumsvorbehalts.
- Der Lieferschein als ein Warenbegleitpapier, welches die Identifikation der Ware, den Eigentumsvorbehalt sowie Hinweise auf die AGB des Verkäufers definiert. Dem Lieferschein muss stets die Rechnung folgen.
Als Nachschlagewerk für ausländische Bestimmungen zu Warenbegleitpapieren dienen die Konsulats- und Mustervorschriften.
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