- Schonisches Recht
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Das Schonische Recht (dänisch Skånske Lov) ist eine Gesetzesordnung aus dem 13. Jahrhundert. Es galt in Schonen einschließlich der Insel Bornholm, Halland und Blekinge (im gesamten Skåneland). Es wurde zwischen 1202 und 1216 in Altdänisch niedergeschrieben und war eine der ältesten schriftlich fixierten Rechtsgrundlagen in Dänemark.
Zu den anderen, ebenfalls unter König Waldemar II. verfassten dänischen Landschaftsrechten gehörte weiter das Seeländische Recht (für Seeland und die südlichen Inseln) und das 1241 verfasste Jütische Recht (für Jütland einschließlich Südjütlands und die Insel Fünen).
Das Schonische Recht war in Schonen, Halland und Blekinge bis 1683 gültig, als es dort vom schwedischen Recht abgelöst wurde. (Dieses Gebiet fiel nach dem Frieden von Roskilde an Schweden.) Das Schonische Recht ist der einzige Rechtstext, der mit Runen geschrieben wurde. In der Kopenhagener Universitätsbibliothek ist noch eine Handschrift davon vorhanden.
Mit dem Schonischen Recht ist auch die dänische Volksweise Drømte mig en drøm i nat überliefert.
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