- Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen
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Eine Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (kurz GFS) ist eine Art der Leistungsbeurteilung im Schulsystem von Baden-Württemberg. Dabei sollen die Schüler selbstständig ein Thema erarbeiten und ihre Ergebnisse in Form einer Präsentation oder schriftlichen Ausarbeitung darstellen. An manchen Schulen werden auch die Begriffe „Gleichwertige Leistungsfeststellung“ (kurz GLF), „Zusätzliche Lernleistung“ (kurz ZL oder ZLL), „Gleichwertige Schülerleistung“ (kurz GSL), „Hausarbeit mit Präsentation“ (HaP) oder „Allgemeine Lernleistung“ (kurz AL) verwendet.
Ursprünglich mit der Reform der gymnasialen Oberstufe zum Schuljahr 2002/2003 nur für die Kursstufe des Gymnasiums eingeführt, wurde sie im Zuge der Bildungsplanreform in Baden-Württemberg zum Schuljahr 2004/2005 ebenfalls in der Sekundarstufe I von Realschule und Gymnasium sowie an den beruflichen Schulen eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Die GFS soll das selbstständige Arbeiten, die Methoden- und die Medienkompetenz der Schüler fördern. Eine GFS kann dabei mehrere Formen annehmen: Referate, schriftliche Hausarbeiten, Projekte (z. B. experimentelle Arbeit), mündliche Prüfungen oder auch andere Formen der Präsentation.
In allgemeinbildenden Gymnasien wird in der Regel eine Präsentation erwartet, die sich am ehesten mit einer Schulstunde unter der Leitung des referierenden Schülers vergleichen lässt. Dabei wird oft die Nutzung von Medien verlangt, wie etwa Tageslichtprojektoren, eine via Beamer gezeigte Präsentation, kurze Filmausschnitte, Plakate und Tafelanschriebe. Nach Abschluss der GFS findet die Benotung statt, wobei das Gesehene und Gehörte kurz in der Klasse diskutiert wird.
Die einzelnen Bedingungen werden durch den Lehrer festgelegt. So variiert beispielsweise die vorgegebene Dauer eines Vortrages zwischen wenigen Minuten und mehreren Schulstunden.
Bewertung und Anzahl
Jeder Schüler ist zu folgender Anzahl von GFS verpflichtet:
- in Klasse 8 und 9 der Realschule: eine GFS pro Schuljahr
- in Klasse 7–11 des neunjährigen Gymnasiums bzw. Klasse 7–10 des achtjährigen Gymnasiums: mindestens eine GFS pro Schuljahr
- in der Kursstufe des Gymnasiums (12/13 in G9 bzw. 11/12 in G8): drei GFS in beiden Schuljahren zusammen (bis zum Schuljahr 2004/2005 waren vier GFS vorgeschrieben, diese Zahl wurde jedoch auf drei reduziert, so dass eine GFS pro Halbjahr gehalten werden kann, wobei in "Kursstufe 2, 2. Halbjahr" keine GFS wegen des anstehenden Abiturs gehalten werden muss)
In der gymnasialen Oberstufe kann freiwillig eine vierte GFS abgelegt werden.
Die Gewichtung einer GFS entspricht der einer Klausur und wird zum schriftlichen Teil der Gesamtnote gezählt. In den beruflichen Gymnasien kann nach Entscheidung des Fachlehrers eine Klassenarbeit durch eine GFS ersetzt werden.[1]
Vorteile der GFS
Medienkompetente Schüler können von der GFS oft profitieren. Daher werden diese auch zur Verbesserung der Note oft in einem ihrer schwächeren Fächer abgelegt.
Durch die GFS wird die Fähigkeit erlernt, Inhalte in einem vorgegebenen Rahmen präsentieren zu können, was im Studium und im Beruf von Nutzen sein kann. Ebenso hilft sie den Schülern, sich auf das wissenschaftliche Arbeiten im Studium vorzubereiten.
Siehe auch
- Facharbeit
- Leistungsbeurteilung (Schule)
- Gymnasiale Oberstufe
- Schriftlicher Leistungsnachweis
- Zentralabitur
- Fachabitur
Weblinks
- GFS an Realschulen auf dem Landesbildungsserver
- Allgemeine Tipps zu Vorträgen in Wikischool
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung über die Jahrgangsstufen sowie über die Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien om 5. Dezember 2002, § 6 Klassenarbeiten und gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen
Kategorien:- Bildung in Baden-Württemberg
- Leistung (Pädagogik)
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