- Schräglagenfreiheit
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Die Schräglagenfreiheit bezeichnet beim Motorrad den Bereich technisch möglicher Schräglage (bedeutsam für die Kurvenfahrt), bevor ein Bauteil aufsetzt. Die Schräglagenfreiheit ist zunächst bautechnisch bedingt, wird darüber hinaus aber auch durch Rückwirkungen der Straße wie Bodenunebenheiten usw. bzw. die Haftgrenze der Reifen beeinflusst bzw. zusätzlich eingeschränkt.
Beim Fahrrad wird die Schräglagenfreiheit durch die Geometrie des Rahmens, die Länge der Pedalkurbeln und die Breite und den Aufbau der Pedale bestimmt. Für Kriterienrennen, bei denen viele Kurven gefahren werden, existieren spezielle Rahmen mit höher liegendem Tretlager. Außerdem werden Kurbeln mit einer Länge von 165 mm montiert (sonst 170 bis 177,5 mm). Ist keine ausreichende Schräglagenfreiheit gegeben, muss der Rennfahrer in der Kurve das Treten unterbrechen. Die Haftgrenze der Reifen spielt beim Fahrrad nur bei nassen Untergründen, verschmutztem Asphalt und Kopfsteinpflaster eine Rolle. Die geringe Reifenbreite von 19 bis 22 mm macht Schräglagen weit unter 45° unmöglich, was noch extremere Geometrieänderungen unnötig macht. Bei Bahnrädern ist aufgrund des Starrlaufs die Schräglagenfreiheit wichtig, wenn in Kurven aufrecht gefahren wird. Im Scheitel der Kurve machen Fahrer von Rädern mit zu tiefem Tretlager deshalb beim Treten einen Schlenker nach links.
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