Schuldübernahme

Schuldübernahme

Die Schuldübernahme ist im deutschen (§§ 414 ff. des BGB) und österreichischen (§§ 1404 ff. ABGB) Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der an die Stelle des bisherigen Schuldners ein neuer Schuldner tritt. Die Zustimmung des Gläubigers ist erforderlich, damit er vor dem Aufdrängen eines unter Umständen zahlungsunfähigen Schuldners geschützt wird. Das deutsche Recht regelt die Schuldübernahme in den §§ 414 ff. BGB.

Abgrenzungen

  • Beim Schuldbeitritt tritt zum bisherigen Schuldner kumulativ ein weiterer Schuldner hinzu.
  • Bei der Vertragsübernahme tritt die neue Partei in vollem Umfang in die Rechte und Pflichten des alten Schuldners ein.
  • Bei der Bürgschaft verbürgt sich ein Dritter für die Hauptschuld des Schuldners, haftet aber nur nachrangig also sekundäre vor dem Hauptschuldner.

Einordnung

Änderung eines Schuldverhältnisses

Änderungen des Schuldverhältnisses

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • Schuldübernahme — Schuldübernahme, ein Vertrag, durch den ein neuer Schuldner an Stelle des bisherigen eine bestehende Schuld übernimmt. Dem römischen Recht war die S. unbekannt, da der Eintritt eines neuen Schuldners in die Stellung des bisherigen nach dem Wesen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schuldübernahme — ↑Expromission, ↑Interzession …   Das große Fremdwörterbuch

  • Schuldübernahme — Schụld|über|nah|me 〈f. 19〉 vertragliche Übernahme der Schuld eines Dritten * * * Schuld|übernahme,   die Übernahme einer Schuld durch einen Dritten, der an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt (privative Schuldübernahme, befreiende… …   Universal-Lexikon

  • Schuldübernahme — 1. Begriff: Übernahme einer Schuld durch einen neuen ⇡ Schuldner (§§ 414 ff. BGB). 2. Arten: Je nachdem, ob der alte Schuldner völlig aus der Haftung entlassen wird oder als ⇡ Gesamtschuldner weiter haftet, liegt eine ⇡ befreiende Schuldübernahme …   Lexikon der Economics

  • Schuldübernahme — Schụld|über|nah|me …   Die deutsche Rechtschreibung

  • befreiende Schuldübernahme — ⇡ Schuldübernahme, bei der ein neuer Schuldner eintritt und der alte Schuldner aus der Haftung entlassen wird. Anders: ⇡ Schuldmitübernahme …   Lexikon der Economics

  • privative Schuldübernahme — ⇡ befreiende Schuldübernahme …   Lexikon der Economics

  • kumulative Schuldübernahme — ⇡ Schuldmitübernahme …   Lexikon der Economics

  • Schuldmitübernahme — Der Schuldbeitritt ist im deutschen und österreichischen Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der zum bisherigen Schuldner ein weiterer kumulativ hinzutritt. Der hinzugetretene Schuldner haftet neben dem bisherigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Besicherung — Kreditsicherung im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung zu seinem Recht kommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei… …   Deutsch Wikipedia

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