- Schweizer Polizei
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In der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizeien und die Stadt-/Gemeindepolizeien. Die Polizeihoheit befindet sich bei den Kantonen, welche jedoch in einigen Kantonen einen Teil der Aufgaben an Stadt- oder Gemeindepolizeien delegiert haben. Die Bundeskriminalpolizei verfügt über keine eigenen uniformierten Organe. Einzig die Kantone und einige Gemeinden besitzen eine eigene Polizeitruppe, eine Abteilung der Kantonspolizei ist die Seepolizei.
Das Bundesamt für Polizei (fedpol) dient im Bereich der Inneren Sicherheit der Schweiz seinen kantonalen und internationalen Partnern als Zentrum für Information, Koordination und Analyse, den Dienst für Analyse und Prävention. Seine Tätigkeit umfasst einerseits vorbeugende Aufgaben wie den präventiven Staatsschutz und Sicherheitsmassnahmen zum Schutze gefährdeter Personen und Objekte. Andererseits nimmt das Amt auch Aufgaben im Rahmen der Strafverfolgung wahr, insbesondere bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Neben der Koordination von Ermittlungsverfahren ermittelt Fedpol selber in den Bereichen Betäubungsmittelhandel, einschliesslich dessen Finanzierung, sowie Falschgeld und führt die Meldestelle für Geldwäscherei. Seit 2002 führt fedpol in Fällen von Schwerstkriminalität (Organisierte Kriminalität, Geldwäscherei, Korruption, Terrorismus) auch eigene Ermittlungen unter der Leitung des Bundesanwaltes.
Im weiteren gibt es basierend auf dem Bahnpolizeigesetz das Polizeikorps der SBB, die Bahnpolizei, die organisatorisch an eine mehrheitlich durch die SBB kontrollierte Tochtergesellschaft delegiert wurde.
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