Seestreitkraft

Seestreitkraft

Unter Marine oder Kriegsmarine versteht man die Seestreitkräfte eines Staates mit Kriegsschiffen, Hilfsschiffen und sonstigen zugeordneten Anteilen wie Marinefliegern, Marineinfanterie, Unterstützungs- und Ausbildungseinrichtungen. Daneben ist der Begriff Handelsmarine gebräuchlich für die Gesamtheit aller Handelsschiffe eines Landes und die dazu gehörige Administration. Für Deutschland regelt Art. 27 Grundgesetz: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“

In vielen Ländern werden neben der Handelsflotte die Fischereiflotte und die Forschungsflotte als eigenständige Einheiten betrachtet.

Der Begriff Marine leitet sich vom lateinischen Wort marinus, zum Meer gehörig, ab (vergleiche auch marin). Die ersten organisierten Marinen waren bei den Karthagern, Griechen und Römern anzutreffen. Im deutschen Sprachgebrauch meint man mit Marine den auf die militärischen Aufgaben auf See spezialisierten Teil der Bundeswehr, in Abgrenzung zum Heer und zur Luftwaffe.

Innerhalb militärischer Marinen wird meist organisatorisch zwischen einer oder mehreren Flotten und den unterstützenden Elementen wie etwa Stützpunkten, Schulen usw. unterschieden. In der Deutschen Marine sind letztere Anteile dem Marineamt zugeordnet, während alle Einsatzkräfte zu Wasser, zu Lande und in der Luft dem Flottenkommando unterstehen. Große Marinen haben mehrere Flotten, wie z.B. die US Navy mit ihrer 2., 3., 4., 5., 6. und 7. Flotte oder die russischen Marine mit der Pazifik-, der Schwarzmeer, der Nordmeer- und Baltischen Flotte sowie der Kaspischen Flottille.

In vielen Staaten lassen sich die militärischen Schiffe der Marine von den zivilen Schiffen der Handelsmarine an der geführten Flagge unterscheiden. Militärschiffe führen eine Seekriegsflagge, zivile Schiffe die Handelsflagge.

Die Dienstgrade in der Marine haben meist andere Bezeichnungen als die des Heeres oder der Luftwaffe. Dabei sind die militärischen Bezeichnungen teilweise an die der Handelsmarine angelehnt.

Aufgaben und Funktionen

Die Beherrschung der See ist die Hauptaufgabe von Marinen im Krieg. Starke Seestreitkräfte sollen sicherstellen, dass ihr Land die Seewege als Transportwege für Güter und militärische Kräfte nutzen kann. Unterlegene Seestreitkräfte konzentrieren sich meist darauf, dem Gegner diese Nutzung zu verwehren, auch wenn man die See selber nicht für eigene Zwecke nutzen kann. Typisch für diese Art der Auseinandersetzung auf See waren die beiden Weltkriege, in denen die zur See überlegenen Alliierten den Nordatlantik als Versorgungsroute benötigten, während die unterlegenen Deutschen diese Nutzung mit ihren U-Booten und Hilfskreuzern verhindern wollten, ohne je selber die Chance zu haben, eigene Seetransporte über den Atlantik zu führen. Insofern sind Seekriege häufig Abnutzungskriege; die Seeschlacht ist die Ausnahme, auch wenn sie das Bild des Seekriegs im allgemeinen Bewusstsein geprägt hat.

Marinen entfalten Seemacht als militärische Wirkung nicht erst im Kriege, sondern bereits im Frieden und in Krisen oder regionalen Konflikten. So ist der Schutz der Seewege und des Seehandels gegen Piraterie für die meisten Marinen eine Daueraufgabe auch im Frieden. Viele Marinen haben außerdem nationale Polizeiaufgaben, z.B. bei der Überwachung und Durchsetzung des Meeresumweltschutzes. Bei Krisen und regionalen Konflikten können Seestreitkräfte anders als Landstreitkräfte auf der Hohen See ohne völkerrechtliche Hindernisse bewegt werden. Ihre Präsenz in einer Region unterstreicht den Machtanspruch der jeweiligen Nation.

Siehe auch

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