- Seitenlichter
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Positionslichter (auch –laternen) von Schiffen und Luftfahrzeugen dienen dazu, Position und Fahrtrichtung zu signalisieren, um Kollisionen zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Wasserfahrzeuge
Lichterführung auf See nach den Kollisionsverhütungsregeln
Positionslichter sind die von den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter, die von Schiffen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, sowie am Tag bei unsichtigem Wetter (Regen, Nebel, Schneefall) zu führen sind. Neben der Positionsanzeige signalisieren die Positionslichter auch Art, Größe und Einsatzzweck eines Wasserfahrzeugs. Nationale Gesetze und Bestimmungen (in Deutschland zum Beispiel die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung) ergänzen die Vorschriften über die Lichterführung.
Positionslichter sind Rundum- oder Sektorenlichter mit festgelegten Farben und Tragweiten. Die KVR legen dazu in Regel 21 fest:
- Topplicht bedeutet ein weißes Licht über der Längsachse des Fahrzeugs, das unbehindert über einen Horizontbogen von 225 Grad scheint, und zwar von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab zu jeder Seite.
- Seitenlichter bedeutet ein grünes Licht an der Steuerbordseite und ein rotes Licht an der Backbordseite, die jeweils unbehindert über einen Horizontbogen von 112,5 Grad scheinen, und zwar nach der betreffenden Seite von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab. Auf einem Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge dürfen die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne über der Längsachse geführt werden.
- Hecklicht bedeutet ein weißes Licht, das so nahe wie möglich am Heck angebracht ist und das unbehindert über einen Horizontbogen von 135 Grad scheint, und zwar von recht achteraus 67,5 Grad nach jeder Seite.
- Schlepplicht bedeutet ein gelbes Licht mit den Eigenschaften des Hecklichts.
- Rundumlicht bedeutet ein Licht, das unbehindert über einen Horizontbogen von 360 Grad scheint.
- Funkellicht bedeutet ein Licht mit 120 oder mehr regelmäßigen Lichterscheinungen in der Minute.
Beispiele nach den KVR
Beispiele für die Lichterführung nach den KVR Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt führt nach Regel 23 der KVR - ein Topplicht vorn,
- ein zweites Topplicht achterlicher und höher als das vordere,
- Seitenlichter,
- ein Hecklicht.
Abhängig von der Länge des Maschinenfahrzeugs gelten abweichende Vorschriften.
Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt nach Regel 25 der KVR - Seitenlichter,
- ein Hecklicht.
Auf einem Segelfahrzeug von weniger als 20 m Länge dürfen alle Lichter in einer Dreifarbenlaterne vereinigt werden, die am Masttop oder nahe der Mastspitze dort angebracht ist, wo sie am besten gesehen werden kann.
Ein Ruderfahrzeug darf nach Regel 25 der KVR die für Segelfahrzeuge vorgeschriebenen Lichter führen, anderenfalls muss eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit einem weißen Licht gebrauchsfertig zur Hand gehalten und rechtzeitig gezeigt werden, um einen Zusammenstoß zu verhüten. Luftfahrzeuge
Die Positionslichter ergeben sich aus Anlage 1 zur LuftVO und sind dann notwendig, wenn man zwischen Sonnenuntergang (Sunset, SS) und Sonnenaufgang (Sunrise, SR) fliegen möchte. Teilweise sind hiervon auch Tages-VFR-Bedienungen erfasst (§ 33 LuftVO: SS + 30 min / SR - 30 min). Sofern montiert, sind sie bei Tag und Nacht zu betreiben.
Positionsanzeige
Die Positionslichter eines Luftfahrzeugs weisen andere Piloten auf das Vorhandensein benachbarter Luftfahrzeuge und auf deren Flugrichtung hin. Wie bei Wasserfahrzeugen wird in der Luftfahrt die Backbordseite (links, Winkel 112,5°) mit einer roten und die Steuerbordseite (rechts, Winkel 112,5°) mit einer grünen Lampe angezeigt. Die Positionslichter befinden sich links und rechts an den äußeren Tragflächenenden und bilden damit gleichzeitig die äußere Begrenzung des Luftfahrzeuges. Am Heck befindet sich ein weißes Licht nach hinten (Winkel 135°). Bei einigen Herstellern sind weitere Positionslichter direkt links und rechts am Rumpf befestigt. Die Intensität der Positions- und Stroboskoplichter durchdringt auch leichte Wolken und Nebel. Damit ist auch nachts die Richtung und Lage benachbarter Flugzeuge zu erkennen.
Kollisionswarnlichter
Auf und unter dem Rumpf befinden sich rote oder weiße Kollisionswarnlichter (auch Antikollisionslichter genannt). In der Regel sind diese Lichter rot, in der Militärluftfahrt jedoch häufig weiß. Bei Kleinflugzeugen und älteren Luftfahrzeugen dient ein Rundumlicht als Kollisionswarnlicht. Diese werden mehr und mehr von Stroboskoplampen ersetzt. Vorteil dieser Stroboskoplampen ist große Helligkeit und Sichtbarkeit.
Am Boden zeigen die Kollisionswarnlichter an, dass die Triebwerke laufen oder ihr Start eingeleitet wird. Dies fordert das Wartungspersonal auf, einen Sicherheitsabstand einzuhalten. In der Luft dienen sie als optische Warnung zur Vermeidung von Zusammenstößen. Durch ein mit dem Antikollisionslicht synchronisiertes weißes Blitzlicht an den Flächenspitzen ist zu erkennen, ob sich das Flugobjekt auf den Betrachter zu- oder von ihm wegbewegt.
Das Kollisionswarnlicht ist nicht die einzige Maßnahme, um Zusammenstöße zu vermeiden: Verkehrsflugzeuge sind in der Regel mit einem Traffic Alert and Collision Avoidance System (TCAS) ausgerüstet, das Ausweichempfehlungen gibt, um eine Kollision zu verhindern.
Weitere Außenleuchten
Am Flugzeug gibt es neben den Positionslichtern außen noch weitere Beleuchtungseinrichtungen die der eigenen Besatzung dienen, so die lichtstarke Lande- und Rollbahnbeleuchtung sowie Lichter am Rumpf und den Tragflächen zur Beobachtung sensibler Bauteile wie z.B. Lufteinläufe der Triebwerke oder aber die Tragflächenvorderkanten auf Eisansatz.
Weblinks
- juris - Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR)
- Farbimpulse: Warum backbord rot und steuerbord grün ist - Bei der Frage nach den Positionslichtern bei Schiffen gibt es viel Seemannsgarn und wenig historische Belege
- Lichterführung in der Binnenschifffahrt
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