- Sekundärbrennstoff
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Ein Ersatzbrennstoff (EBS) ist ein synthetischer Brennstoff, der in der Regel aus heizwertreichen Abfällen gewonnen wird. Die ursprünglichen Abfälle können dabei aus Haushalten, Industrie und Gewerbe stammen.
Als "Ersatzbrennstoff" oder kurz "EBS" wird allgemein ein für die energetische Verwertung aufbereiteter und ofenfertiger, meist eigen qualitätsüberwachter Brennstoff aus Abfällen bezeichnet. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Ersatzbrennstoffen, die aus flüssigen Abfällen wie Altöl oder Lösemittel hergestellt werden, und denen aus festen Abfällen, die in der Regel aus stofflich nicht verwertbaren Kunststoffen, Papier, Textilen, Verbundverpackungen oder ähnlichem gezielt aufbereitet werden.
Dabei wird manchmal fälschlich ein Vorprodukt aus der Mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA), die "heizwertreiche Fraktion/HwF" oder "HKF/hochkalorische Fraktion" als Ersatzbrennstoff bezeichnet. HwF ist die feste, grob aufbereitete, bisher nicht weiter qualifizierbare Abfallfraktion, die erst zu EBS aufbereitet werden muss oder direkt in dafür zugelassenen Verbrennungsanlagen und Kraftwerken verwertet werden kann (z. B. ENERGOS oder ConTherm).
"Sekundärbrennstoff/SBS" und "Brennstoff aus produktionsspezifischem Gewerbeabfall/BPG" sind eingetragene Markenzeichen der Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoff und Recyclingholz e. V. (BGS). Nur diese Brennstoffe dürfen als so genannte "Sekundärbrennstoffe" bezeichnet werden, da sie neben der Eigenüberwachung, auch von unabhängigen Gutachtern gemäß den Kriterien der BGS überwacht werden. Ein Missbrauch wird sogar durch die Wettbewerbskommission des RAL geahndet.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der um 1980 entwickelte - inzwischen anachronistische - Begriff "BRAM" (Akronym für "Brennstoff aus Müll") oder der "Ecobriq" beschreiben erste Ansätze einer Brennstoffproduktion aus undefinierten Abfallgemischen, deren Herkunft und Zusammensetzung völlig unbekannt war. Diese Entwicklung wurde nach erfolglosen Verbrennungsversuchen wieder eingestellt.
Erst die Einführung der getrennten Erfassung von Abfällen seit Ende der 1980er Jahre ermöglichte in Deutschland eine quellenspezifische Qualitätsbeschreibung, eine Eignungsabschätzung und die stoffspezifisch notwendige Aufbereitung von Abfallfraktionen zu Ersatzbrennstoffen. Dies führte zur Vereinheitlichung von Probenahmeprozeduren und Aufschlussverfahren, wie sie durch die BGS etabliert wurden.
Somit besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen unbehandeltem "rohem" Abfall und aufbereitetem Ersatzbrennstoff. Mit der aktuell diskutierten EU-Abfallrahmenrichtlinie könnte durch dessen Verwertung (Markt, zielgerichtete Produktion, QM-System) daraus ein Produkt werden. Die Verwertung von Abfällen wird unter anderem im Paragraph 6 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) geregelt. Der Einsatz dieser "Ersatzbrennstoffe" wie auch der fremdüberwachten "Sekundärbrennstoffe" unterliegt grundsätzlich der Genehmigung gemäß EU-Mitverbrennungsrichtlinie, die in Deutschland als novellierte 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung übernommen wurde.
Gütezeichen
Die bisherigen Gütezeichen RAL-GZ 428, RAL-GZ 724 und RAL-GZ 727 werden im Laufe des Jahres 2007 überarbeitet und neu strukturiert. Außerdem soll ein neues Gütezeichen für heizwertreiche Fraktionen zur Monoverbrennung erarbeitet werden. Weil es in der jüngeren Vergangenheit immer wieder zu irreführenden Benutzungen des Gütezeichens RAL-GZ 724 durch nicht berechtigte Anlagenbetreiber gekommen ist, ist der BGS der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beigetreten.
Literatur
- Martin Gawlik: Ersatzbrennstoff - ein Produkt aus Abfall. In: wlb Wasser Luft und Boden. 50(7-8), 2006, ISSN 0938-8303, S. 48–49
- Hubert Baier: Einsatz alternativer Ressourcen im Zementprozess. In: B. Kummer, R. Brinkmann (Hrsg.): Umweltpolitik und Abfallwirtschaft - Ein Ratgeber für Unternehmen, Behörden, Ratsmitglieder und Verbraucher. TK, Neuruppin 2003, ISBN 3-935317-09-3, S. 175-187
Weblinks
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