- Bundes-Immissionsschutzverordnung
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Die Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sind Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland, die vor allem dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung und Lärm dienen. Sie werden auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Bundesumweltministerium erlassen.
Über die grundsätzlichen Anforderungen des Gesetzes hinaus regeln diese Verordnungen die Vielzahl der für die Praxis wesentlichen Details vor allem technischer Art und des Verwaltungsvollzugs.
Hinsichtlich des Verfahrens beim Erlass von Bundes-Verordnungen siehe: Verfahren bei Verordnungen eines Bundesministeriums.
Sofern in den Durchführungsverordnungen keine Grenzwerte für Emissionen bzw. Immissionen festgelegt sind, gelten die Werte aus den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften wie
- TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft),
- TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm).
Für den Immissionsbereich „Licht“ besteht derzeit noch keine Bundesverordnung; hierfür kann die „Licht-Richtlinie“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) herangezogen werden.
Verordnungen
- - 1. BImSchVKleinfeuerungsanlagenverordnung
- - 2. BImSchVVerordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
- Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft - oder Brennstoffe, aufgehoben mit Inkrafttreten der 10. BImSchV 3. BImSchV - Verordnung über den
- - 4. BImSchVVerordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
- Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte 5. BImSchV - Verordnung über
- 6. BImSchV - außer Kraft (Inhalt in §§ 7 bis 10 der 5. BImSchV integriert)
- Holzstaub 7. BImSchV - Verordnung zur Auswurfbegrenzung von
- 8. BImSchV - Rasenmäherlärmverordnung, aufgehoben mit Inkrafttreten der 32. BImSchV
- 9. BImSchV - Verordnung über das Genehmigungsverfahren
- 10. BImSchV - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
- 11. BImSchV - Verordnung über Emissionserklärungen
- 12. BImSchV - Störfall-Verordnung
- 13. BImSchV - Verordnung über Großfeuerungs - und Gasturbinenanlagen
- 14. BImSchV - Verordnung über Anlagen der Landesverteidigung
- 15. BImSchV - Baumaschinenlärm-Verordnung, aufgehoben mit Inkrafttreten der 32. BImSchV
- 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung
- 17. BImSchV - Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (Thermische Verwertung)
- 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung
- 19. BImSchV - Verordnung über Chlor- und Bromverbindungen als Kraftstoffzusatz, aufgehoben mit Inkrafttreten der 10. BImSchV
- 20. BImSchV - Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen
- 21. BImSchV - Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen
- 22. BImSchV - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft, aufgehoben mit Inkrafttreten der 39. BImSchV (bestimmte Inhalte dort übernommen)
- 23. BImSchV - Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten, aufgehoben
- 24. BImSchV - Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung
- 25. BImSchV - Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie
- 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder
- 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
- 28. BImSchV - Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren
- 29. BImSchV - Gebührenordnung für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren
- 30. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
- 31. BImSchV - Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen
- 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
- 33. BImSchV - Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen, aufgehoben mit Inkrafttreten der 39. BImSchV (bestimmte Inhalte dort übernommen)
- 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung
- 35. BImSchV - Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
- 36. BImSchV - Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote
- 37. BImSchV - offen
- 38. BImSchV - Quotenanrechnung bestimmter biogener Öle, aufgehoben
- 39. BImSchV - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: BImSchV – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Rechtsquelle (Deutschland)
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