Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (kurz: Wettbewerbszentrale) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für die Förderung des fairen Wettbewerbs einsetzt. Mitglieder der Wettbewerbszentrale sind rund 1.600 Verbände und Unternehmen. Darunter sind die Industrie-und Handelskammern, Handwerkskammern und Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft.

Die satzungsgemäßen Aufgaben der Wettbewerbszentrale liegen in der Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb (Wettbewerbsrechts), d. h. der Rechtsverfolgung und der Beteiligung an der Rechtsforschung. Weiterhin trägt sie durch Aufklärung, Belehrung und Rechtsberatung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs bei. Der Verein gibt zahlreiche Publikationen für seine Mitglieder und sowohl für die allgemeine als auch die Fachöffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht heraus.

Die Wettbewerbszentrale beschäftigt mehr als 20 Wettbewerbsjuristen in den Büros in Bad Homburg, Berlin, Hamburg, Dortmund, Stuttgart und München.

Offizielles Organ des Vereins ist die juristische Fachzeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP).

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlage ist die Verbandsklagebefugnis nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen (in erster Linie Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG) steht der Wettbewerbszentrale als klagebefugter Institution der Wirtschaft ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) gegen den Wettbewerbsverletzer zu, der vor den Zivilgerichten im Wege der privaten Klage (Unterlassungsklage) geltend gemacht werden kann. Die Wettbewerbszentrale hat wegen ihrer Mitgliederstruktur die umfassende Verbandsklagebefugnis für das gesamte Bundesgebiet.

Im Regelfall spricht die Wettbewerbszentrale bei einem Wettbewerbsverstoß zunächst eine Abmahnung aus, um eine außergerichtliche Beilegung der Wettbewerbsstreitigkeit zu erreichen.

Mit dem neuen Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) ist die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale als Beauftragte nach § 7 VSchDG hinzugekommen, wonach sie bei innereuopäischen Wettbewerbsverstößen von der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), mit der Rechtsverfolgung beauftragt werden kann.

Geschichte

Der Verein wurde 1912 bis 1913 von überwiegend Berliner Klavierfabrikanten gegründet. Das ursprüngliche – nicht ganz uneigennützige – Ziel war es, den gewerblichen Verkauf von Klavieren über vorgeblich private Kleinanzeigen zu unterbinden.

Während des Zweiten Weltkriegs war der Verein nicht aktiv. 1949 wurde er in Frankfurt am Main neu gegründet. Sitz ist derzeit das angrenzende Bad Homburg vor der Höhe.

Kritik

Der Verein behandelt sein Mitgliederverzeichnis als Verschlußsache. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist verhandelbar und orientiert sich wohl am Umsatz des Mitglieds.

Es wird daher kritisiert, der Wettbewerbszentrale mangele es an Transparenz und Neutralität. Es ist denkbar, daß ein potentes Mitgliedsunternehmen den Verein beeinflußt und Verfahren gegen seine Mitbewerber veranlaßt, während das Geschäftsgebaren der Mitgliedsunternehmen selber eher weniger kritisch betrachtet wird. So wurde Ryanair in der Vergangenheit mehrfach vom Verein abgemahnt, forderte jeweils vergeblich die Offenlegung des Mitgliederverzeichnisses und stellte schließlich selber einen Aufnahmeantrag.

Unternehmen aus der Branche der erneuerbaren Energien beklagen, daß Verfahren vom Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft häufig aus kleinlichen Gründen eingeleitet werden. Dem Bundesverband gehören überwiegend konventionelle Energieerzeuger an.[1]

Siehe auch

Literatur

Helmut Köhler/ Joachim Bornkamm: Beck’sche Kurz-Kommentare, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 29. Auflage, München 2011, Verlag C.H. Beck oHG, ISBN 978-3-406-61005-9

Peter W. Heermann/ Günter Hirsch (Hrsg.), Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, München 2006, Verlag C. H. Beck oHG, ISBN 3-406-54282-4

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rundbrief der Prokon Unternehmensgruppe, Ausgabe 41, August 2011

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