Back-to-back-Finanzierung
- Back-to-back-Finanzierung
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Unter einer Back-to-back-Finanzierung werden Fallgestaltungen verstanden, bei denen ein Unternehmer bei einer Bank eine Einlage unterhält und die Bank in gleicher Höhe einen Kredit an den Unternehmer oder eine nahestehende Person vergibt, sofern die Bank aufgrund eines rechtlichen Anspruchs oder einer dinglichen Sicherheit auf die Einlage zurückgreifen kann.
Back-to-back-Finanzierungen erlangen insbesondere im Steuerrecht als Umgehungsgestaltungen Bedeutung, so zum Beispiel bei Anwendung der seit 2009 geltenden Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 2 Nr.1c EStG n.F.).
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