- Skontoabzug
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Skonto ist ein prozentualer Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist oder bei Barzahlung. Das Skonto wird auch als Barzahlungsrabatt bezeichnet. Diese Bezeichnung ist missverständlich. Bei Bezahlung unter Abzug von Skonto handelt es sich in der Regel nicht um eine Barzahlung, sondern um die Bezahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Dem Kunden wird auch dann, wenn er den so genannten Barpreis bezahlt, eine gewisse Kreditleistung in Form einer Valuta- und/oder Skontofrist erbracht.
Inhaltsverzeichnis
Skontobasis
Die Bemessungsgrundlage des Skontos kann der Brutto-Umsatz (mit Umsatzsteuer) oder der Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) sein. Weitgehend üblich ist die Brutto-Skontierung. Die Skontobasis ist nicht unbedingt der volle Rechnungsbetrag, sondern - speziell im Handwerk - oft nur der reine Materialkostenanteil. Fertigungskosten sind Lohnarbeit und „dürfen“ wie Wartungsrechnungen nicht skontiert werden, was allerdings nur ein Brauch ist und keiner gesetzlichen Grundlage unterliegt. Die Skontobasis ist grundsätzlich frei verhandelbar. Sie sollte sinnvollerweise auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Skontosatz
Der Skontosatz beträgt üblicherweise zwei bis drei Prozent. Der Skontosatz kann konstant oder zeitlich gestaffelt sein. Bei einer zeitbezogenen Skontostaffel ist der Skontosatz umso höher, je kürzer die Skontofrist ist. Ein Beispiel dafür bieten die Zahlungsbedingungen der deutschen Textilindustrie, in der ein Konditionenkartell besteht. Danach sind die Rechnungen wie folgt zahlbar: innerhalb von 10 Tagen mit 4 % Skonto oder ab 11. bis 30. Tag mit 2,25 % Skonto oder ab 31. bis 60.Tag netto.
Zahlungsbedingung
Die Zahlungsbedingung „innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto“ bedeutet: bei Begleichung der Rechnung innerhalb der Skontofrist von 8 Tagen dürfen 2 Prozent des Rechnungsbetrages abgezogen werden. Der Umsatzsteuerbetrag reduziert sich entsprechend. Wartet man mit der Bezahlung länger als 8 Tage, dann ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Lässt sich der Schuldner mehr als 30 Tage Zeit, sind Verzugszinsen und eventuell Mahnkosten zu zahlen. Wird das Skonto nach Ablauf der Skontofrist abgezogen, kann der Lieferant den Betrag vom Kunden nachfordern.
Skontieren oder Zahlungsziel ausnutzen?
Die Inanspruchnahme der Skontofrist stellt einen kurzfristigen unentgeltlichen Lieferantenkredit dar. Rechnet man den Skontoabzug im Vergleich zur Zeit, ergibt sich ein sehr hoher Zinssatz pro Jahr. Im Regelfall sollte man daher versuchen, immer zu skontieren. Für Rechnungsempfänger kann es sogar von Vorteil sein, einen Bankkredit aufzunehmen, um den Vorzug eines Skontos auszunutzen.
Skontokalkulation
Das Skonto ist Bestandteil der Einstandspreiskalkulation. Der Preis vor Skontoabzug ist der Zielverkaufspreis, der Preis nach Skontoabzug ist der Barverkaufspreis:
- Barverkaufspreis = Zielverkaufspreis * (1 − Skontosatz)
Beispiel
Zielpreis = 100,00 €/ME; Skontosatz = 3 %
Skontomodifikation
Die Skontosätze werden in der Praxis nur selten modifiziert. Gründe:
- Die Senkung einmal gewährter Skontosätze ist gegenüber den Kunden schwer durchzusetzen
- Die Erhöhung der Skontosätze wird von den Lieferanten unterlassen, weil sie schwer rückgängig zu machen ist.
Skonto als Verzugszinserlass
Skonto kann man auch als Verzugszinserlass auffassen: Der Rechnungsbetrag enthält bereits Verzugszinsen, die bei Einhaltung der Skontofrist abgezogen werden dürfen.
Beispiel: Bei der Zahlungsbedingung „innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto“ gilt
Siehe auch
Literatur
- Hermann Lauer: Konditionen-Management, Zahlungsbedingungen optimal gestalten und durchsetzen. Düsseldorf 1998, ISBN 3-87881-124-1.
Weblinks
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