Solidarische Gesundheitsprämie

Solidarische Gesundheitsprämie

Die Gesundheitsprämie (oder Kopfpauschale, nach einem Kompromiss beider Unionsparteien jetzt auch Solidarische Gesundheitsprämie genannt) war ein Modell für eine grundlegende Reform des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Ziel war, die Lohnkosten von den Gesundheitskosten abkoppeln und so die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Nach langer Diskussion wird ab dem 1. Januar 2009 der Gesundheitsfonds eingeführt.

Die Gesundheitsprämie wird von CDU/CSU gefordert, während SPD, Grüne und Die Linke die Bürgerversicherung favorisieren, einer einheitlichen Pflichtversicherung für alle Bürger, gleich, ob bisher gesetzlich oder privat versichert. Im Gegensatz dazu ist das Modell der Gesundheitsprämie ein Vorschlag zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung, und lässt die Trennung zwischen derselben und dem System der Privaten Krankenversicherung bestehen.

Inhaltsverzeichnis

Auswirkungen auf den Arbeitnehmer

Jeder gesetzlich Krankenversicherte zahlt eine „persönliche Gesundheitsprämie“ von 109 Euro pro Monat (vorläufige Werte), maximal 7 % des Einkommens. Nebeneinkünfte, Zinsen und Mieteinnahmen werden einbezogen.

Grundsätzlich gilt, dass jede (erwachsene) Person, die der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt, beitragspflichtig ist. Im derzeitigen Konzept ist vorgesehen, dass minderjährige Kinder keinen eigenen Beitrag zahlen müssen. Ehepartner sind jedoch beide beitragspflichtig, ebenso volljährige Kinder, die beispielsweise noch in der Ausbildung sind. Kann man die 109 Euro/Monat für die „persönliche Gesundheitsprämie“ nicht aufbringen, dann springt der Sozialausgleich ein. Sozial Schwache werden über die Einkommensteuer wieder entlastet. Im Gegensatz zum bisherigen Krankenversicherungssystem sind die Beiträge bei der „persönlichen Gesundheitsprämie“ nicht vom Arbeitseinkommen abhängig, allerdings ist der Beitrag zum Sozialausgleich (über die Einkommensteuer) vom Gesamteinkommen (Arbeitseinkommen, Mieteinkommen, Einkommen aus Kapitalerträgen, ...) abhängig. Auch die Bürgerversicherung kann durch eine Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt werden.

Auswirkungen auf den Arbeitgeber

Der bruttolohnabhängige Beitragsanteil des Arbeitgebers wird bei 6,5 % des Bruttoeinkommens fixiert und ist damit von zukünftig steigenden Gesundheitskosten abgekoppelt. Beitragserhöhungen gehen damit nur noch zu Lasten des Arbeitnehmers. Damit soll der Anstieg der Lohnnebenkosten gestoppt werden, der für die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland verantwortlich gemacht wird.

Finanzierung

  • Die Arbeitgeberbeiträge (65 Milliarden Euro/Jahr) fließen in einen Gesundheitsfonds, der aus Steuermitteln weiter aufgefüllt werden soll (Die Schätzungen schwanken zwischen 7 und 25 Milliarden Euro/Jahr). Zur Finanzierung soll der Spitzensteuersatz geringer abgesenkt werden als im gemeinsamen steuerpolitischen Konzept von CDU und CSU vorgesehen (statt auf 36 % nur auf 39 %).
  • Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen zunächst 60 Euro pro Versichertem als so genannte Arbeitgeberprämie.
  • Außerdem sollen die Kinderversicherung und ein Sozialausgleich für Geringverdiener aus dem Fonds finanziert werden. Aus Gründen der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung werden auch die Kinder von Privatversicherten in die Förderung einbezogen.

Literatur

  • Rothgang, Wasem, Greß: Kopfprämienmodelle in der GKV - lohnt sich ein Systemwechsel. Diskussionspapier Nr. 140 des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen
  • Beck, Eberhard/Borchert, Jürgen [Hrsg.]: „Kopfpauschale - ein Anschlag auf die Bürgerfreiheit“ DGB-Bildungswerk Hessen e.V., März 2005 (Hintergründe und Meinungen zur Gesellschaft, Band 2).
    Weitere Information unter: Kopfpauschale - ein Anschlag auf die Bürgerfreiheit

Weblinks


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