- Sortenkatalog
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Die Sortenliste ist ein amtliches Verzeichnis , in das eine neue Pflanzensorte nach bestandener Sortenprüfung eingetragen wird. Damit ist das Saatgut dieser Sorte anerkannt, hat Sortenschutz und darf vertrieben werden.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In Deutschland wird die Sortenliste vom Bundessortenamt geführt.
Österreich
In Österreich gilt die Österreichische Sortenliste für landwirtschaftliche Pflanzenarten und Gemüsearten nach dem Saatgutgesetz SaatG 1997, idgF., das die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) bzw. das Bundesamt für Ernährungssicherheit im Auftrag des Lebensministeriums als Österreichische Beschreibende Sortenliste pflegt.
Schweiz
Der Nationale Sortenkatalog der Schweiz wird vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) festgelegt und von Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verordnet.
EU-Sortenkatalog
Seit 1972 gibt es einen Gemeinsamen Sortenkatalog der EU-Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Pflanzenarten und Gemüsearten. Der Katalog besteht aus Sorten der nationalen Sortenlisten der Mitgliedstaaten. Verschiene Fachgremien der EU beschließen, welche Sorten in den gemeinsamen Katalog aufgenommen werden. Eine Sorte, die in diesen EU- Sortenkatalog aufgenommen wurde, genießt Verkehrsfreiheit in den Mitgliedstaaten.
Betreut wird der Katalog vom Community Plant Variety Office (CVPO).
Der Gemeinsame Sortenkatalog enthält mehr als 10.000 Gemüsesorten und mehr als 5.000 landwirtschaftliche Pflanzen-Arten.
Beschränkungen aber bilden etwa nationale Regelungen über Gentechnisch veränderte Organismen.
International
Der Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ist: The International Union for the Protection of New Varieties of Plants (UPOV) mit Sitz in Genf
Weblinks
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