- Sortenfest
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Eine Sorte einer Pflanze ist ein Begriff aus der Pflanzenzüchtung, mit dem Varianten einer Nutzpflanzenart unterschieden werden. Die Sorte muss sich durch verschiedene Merkmale (Größe, Farbe, Menge und Musterung) von anderen Sorten der gleichen Art unterscheiden.
Man unterscheidet in Gartenbau, Feldbau, Weinbau und Waldbau Kultursorte bzw. Edelsorte, Wildsorte, Wildlinge. Die Abgrenzung zu einer eigenen biologischen Art beziehungsweise zu Hybridsorten folgt dabei nicht immer den taxonomischen Gewohnheiten. Eine bestimmte oder mehrere Wildsorten bilden die Stammform unserer Kultursorten.
Der Begriff geht auf landwirtschaftliche Organisationsformen zurück, bei der verschiedene Varianten einer Pflanzenart, deren Samen oder Stecklinge getrennt (sortiert) gelagert wurden, um sie in Reinkultur anbauen zu können. Die nachträgliche Trennung eingelagerter Samen verschiedener Sorten ist in der Regel nicht möglich.
Das Äquivalent des Begriffs in der Tierzucht ist die Rasse.
Inhaltsverzeichnis
Kultursorten
Kultursorten sind reinerbige oder veredelte Sorten, die der Mensch in der langen Geschichte der Pflanzenzüchtung aus vorgefundenen Wildsorten kultiviert hat. In neuester Zeit aber gibt es auch gentechnisch veränderte Organismen im Sinne einer Kultursorte, die aber in Praxis aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten bis jetzt noch immer eng an eine „natürliche“ Pflanze anlehnen. Praktisch gesehen sind alle Kultursorten vom Menschen in ihrer genetischen Ausprägung (Genotyp) verändert, wenn auch mit rein züchterischen Methoden.
Saatgut einer Kultursorte wird einer Prüfung der Merkmale unterzogen, erhält eine Sortenzulassung, wird in eine – nationale sowie EU-weite – Sortenliste eingetragen, um angebaut bzw. gehandelt werden zu dürfen und erhält dann auch Sortenschutz. Dieser Einschränkung unterliegen nicht Sorten von Zierpflanzen (Blumen, Ziergehölze).
Bei Obst und Gemüse spielt die Vielfalt der Obst- und Gemüsesorten besonders bei Apfel und Kartoffel eine große Rolle, sowie bei Salat als Sammelbergriff (Gartensalat (Lactuca), Feldsalat (Valerianella) und viele andere Pflanzen).
Pflanzensorten, die ihre Sorteneigenschaften durch Saatgutgewinnung und Neupflanzung nicht verlieren, werden als "sortenfest" bezeichnet. Neuere Pflanzenzuchtmethoden hingegen führen meist zu nicht sortenfesten Pflanzen. Hier gehen die Sorteneigenschaften meist verloren, die gewünschten Eigenschaften finden sich dann nur in der ersten Tochtergeneration (F1-Generation) wieder. Werden solche Sorten trotzdem zur Saatgutgewinnung und Wiederaussaat verwendet, spalten sich die Sorteneigenschaften auf.
Wildsorten
Wildsorten sind Sorten von in der Natur frei vorkommenden Wildpflanzen. Sie bilden die Stammform der heute kultivierten Obstsorten.
Beispiele:
- Wilde Weinrebe (Vitis vinifera subsp. sylvestris), die Stammform aller Rebsorten der Edlen Weinrebe (Vitis vinifera subsp. vinifera)
- Einkorn (Triticum monococcum) und Wilder Emmer (T. dicoccoides), die Vorfahren der heutigen Kulturweizen, insbesondere Weichweizen (T. aestivum) und Hartweizen (T. durum).
Wildlinge
Wildlinge sind wieder verwilderte Formen von Kulturpflanzen, sowohl als Einzelexemplar, als auch als Wildpflanze, die eine stabile Population aufbaut, und dabei meist auf des robustere Erscheinungsbild der ursprünglichen Stammform zurückverfällt, aber auch eine eigene stabile Unterart ausbildet.
Beispiele:
- Echte Mispel (Mespilus germanica), eine in Mitteleuropa aus römischem Anbau verwilderte Pflanze, deren ursprüngliche Heimat in Vorderasien liegt, und die daher einen irreführenden botanischen Namen trägt
- Topinambur (Helianthus tuberosus), eine aus Südamerika stammende Sonnenblume, die wie eine Kartoffel als Kulturpflanze genutzt wird. Sie wird verwildernd zum lästigen Neophyten, und verändert dabei auch ihr Erscheinungsbild (Wuchsform) deutlich
- Im Waldbau sind Wildlinge speziell junge Wildpflanzen aus Naturverjüngungen
Problem der Abgrenzung
Bei vielen, insbesondere den traditionellen Pflanzen ist die Stammform unbekannt, etwa typischerweise beim Kulturapfel (Malus domestica), bei dem lange der Europäische Holzapfel (Malus sylvestris) als Vorfahre angenommen wurde. Neuere Forschungen legen aber andere Wildäpfel als Vorfahren nahe, etwa den Asiatischen Wildapfel (Malus sieversii). Teilweise wird auch die Existenz einer eigenen Art Malus sylvestris in Frage gestellt oder dessen Aussterben für möglich gehalten, indem die genetische Nähe der in Europa noch vorhanden Holzäpfelbäume zum Kulturapfel damit erklärt wird, dass sie Mischlinge oder Wildlinge sein könnten.
Während Pflanzenzucht schon immer auf Erfahrungswert über genetische Verträglichkeit angewiesen war, erfolgte die Einteilung der klassischen biologischen Taxonomie primär nach phänomenologischen Gesichtspunkten. So ist etwa die (Süß-)Kirschen eine reine Sorte der – ungenießbaren – Vogel-Kirsche (Prunus avium), die nur vegetativ vermehrt werden, aber Pflaumensorten (Prunus domestica) sind seit ihrer Bastardisierung meist reinerbig aus der Saat gezogen. Eine auf einer Zuchtunterlage veredelte Apfelsorte ist botanisch kein Hybride, sondern eine Chimäre, eine auf Quittenunterlage (Cydonia) gezogene Edelbirne (Pirus) sogar über Gattungsgrenzen hinweg.
Bedeutung von Wildformen für die Pflanzenzucht
Viele Probleme des modernen Obstbaus lassen sich zurückführen auf die durch die lange Zuchtgeschichte entstandene genetische Armut der modernen Zuchtsorten, etwa mangelnde Anpassungsfähigkeit an veränderte Lebensumstände oder Schädlinge. Die ursprünglichen Stammformen ausfindig zu machen, um wieder zu einer Bereicherung des Genpools zu kommen, ist Gegenstand modernster Forschung. Typische Beispiele hierfür sind die Suche nach den Wildformen von Tomate, Mais und Kartoffel in den Hochlandgebieten der Anden. Auch hier kommt erschwerend dazu, dass meist nicht bekannt ist, ob die Wildsorte nicht schon ausgestorben ist, wie auch die für viele Weltgegenden noch sehr unvollständige taxonomische Aufnahme.
Sortenschutz
Der Sortenschutz verbrieft das geistige Eigentum an biologischen Organismen. Er ist geregelt in dem internationalen UPOV-Abkommen, welches auch in der EU und Deutschland in geltendes Recht umgesetzt wurde. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bundessortenamt erhält der Antragsteller ein Ausschließlichkeitsrecht an der Sorte, welches nur ihm oder seinem Rechtsnachfolger die gewerbliche Verwendung der Sorte in Form von Vermehrungsmaterial (Pflanzen, Pflanzenteile einschl. Samen) zubilligt. Der Sortenschutz endet nach spätestens 30 Jahren und ist nicht verlängerbar.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Regine Filler, Schutz biologischer Organismen
Weblinks
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