- Spezialfonds
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Spezialfonds sind Investmentfonds, die nicht für die Kapitalmarktöffentlichkeit konzipiert werden, sondern für spezielle institutionelle Anlegergruppen aufgelegt werden mit einem Volumen in der Regel ab 10 Mio. Euro.
Investoren sind institutionelle Anleger, wie z. B. Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, kirchliche Verbände, Stiftungen, vermögensverwaltende KGs etc., die mit Spezialfonds individuelle Anlageziele verfolgen.
Spezialfonds unterliegen ebenso wie Publikumsfonds dem Investmentgesetz (InvG) sowie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sind jedoch weniger reguliert. Außerdem darf mit Einverständnis der Anleger von einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften abgewichen werden. Fondsgesellschaft und Anleger können also vertraglich festlegen, dass für den Spezialfonds bestimmte gesetzliche Vorgaben nicht oder nur in abgewandelter Weise gelten. Nach deutschem Recht dürfen an solchen Fonds nur Anleger beteiligt sein, die nicht natürliche Personen sind. In der Regel ist an einem Spezialfonds jedoch nur ein einziger Anleger beteiligt.
Eine spezielle Gruppe bilden die ausschließlich in Immobilien investierenden Immobilien-Spezialfonds.
Das Gegenteil des Spezialfonds ist der Publikumsfonds.
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