- Staatsbad
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Staatsbäder sind Kurbetriebe im Besitz der deutschen Bundesländer. Viele Staatsbäder haben ihren Ursprung in der feudalistischen Zeit des 18. und 19. Jahrhunderts, als die Landesherren Heilquellen in Besitz nahmen und Badeeinrichtungen erbauen ließen. Diese Kureinrichtungen blieben bis heute in Landesbesitz. Die Kurorte tragen den Titel Staatsbad, doch tatsächlich in Staatsbesitz befinden sich nur einzelne Bereiche des Kurbetriebs, nicht aber die Orte selbst.
In jüngster Zeit zieht sich der Staat zunehmend aus seiner historischen Zuständigkeit zurück: Immer mehr Bundesländer trennen sich von ihren Staatsbädern, teils durch Kommunalisierung, teils durch Privatisierung der Kuranlagen. Zusätzlich zwingen Gesundheitsreformen, die rückläufige Zahl der Kurverordnungen und die Rezession die Bäder zu Umstrukturierungen. Um Verluste aus dem Kurbetrieb auszugleichen, versuchen sie, die Bereiche Wellness und Tourismus auszubauen.
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