Staatsexamensarbeit

Staatsexamensarbeit
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Eine Staatsexamensarbeit (in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich benannt: auch Zulassungsarbeit, Qualifizierungsarbeit sowie kurz Examensarbeit oder Staatsarbeit, offiziell meist Wissenschaftliche Hausarbeit) ist im Rahmen des Staatsexamens die schriftliche Abschlussarbeit eines Lehramtstudienganges bzw. des Jurastudiums einer Universität bzw. Pädagogischen Hochschule (nur Lehramt).

Die Staatsexamensarbeit entspricht der Diplom- oder Magisterarbeit bzw. einer Master-Thesis. Das Staatsexamen selbst stellt keinen akademischen Grad dar, ist aber der vollwertige Hochschulabschluss des betreffenden Studienganges. Eine Examensarbeit kann aber eventuell als Magisterarbeit anerkannt werden, wodurch dann der Titel Magister Artium verliehen wird (Regelungen variieren von Hochschule zu Hochschule).

Neben der Arbeit im Rahmen des Ersten Staatsexamens wird auch gegen Ende des Referendariats bei der Lehrerausbildung im Rahmen des Zweiten Staatsexamens noch eine Zweite Staatsexamensarbeit geschrieben, die jedoch im Umfang deutlich kürzer und auf Praxisthemen beschränkt ist. Im Referendariat der weiteren juristischen Ausbildung werden im zweiten Staatsexamen aber keine Staatsexamensarbeiten mehr geschrieben.


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