Lehramtsreferendariat

Lehramtsreferendariat

Im Bereich der Lehramtsausbildung/Lehrerausbildung tragen die Anwärter in den meisten deutschen Bundesländern die DienstbezeichnungStudienreferendar“, sofern sie im Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst (Lehramt an Gymnasien, beruflichen Schulen , Sonderschulen) vorbereitet werden, die Lehrer für den gehobenen Dienst die Bezeichnung „Lehramtsanwärter“ (LAA) oder „Lehreranwärter“, meist mit einem Zusatz der Schulrichtung (zum Beispiel Realschullehreranwärter, Grund- und Hauptschullehreranwärter). Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist der zweite Teil der Ausbildung zum Lehrer. Die sogenannte „Erste Phase“ findet an Universitäten (nur noch in Baden-Württemberg teilweise auch Pädagogischen Hochschulen) statt. Während die erste Phase zum Ziel hat, die wissenschaftlichen Grundlagen – und zwar sowohl in den Fächern als auch in den Berufswissenschaften, vor allem Erziehungswissenschaft – für professionelles Lehrerhandeln zu schaffen, richtet sich die Zweite Phase auf das praktische Lehrerhandeln auf wissenschaftlicher Grundlage.

Im Verlauf des Bologna-Prozesses stehen Veränderungen bei der Lehrerausbildung an.[1]

Inhaltsverzeichnis

Ziel der Ausbildung

Das Ziel der Ausbildung ist das Erlangen der Fertigkeiten, die ein Lehrer braucht; der Referendar soll unter anderem Stressbewältigungsfähigkeit zeigen, Planungskompetenz in Bezug sowohl auf seine Ausbildung sowie auf seinen eigenverantwortlichen Unterricht und natürlich eine solide Unterrichtsplanung vorweisen. An dieser letzten Fähigkeit werden durch die Examenslehrproben (auch Prüfungsunterrichte genannt) und durch die Ausbildungsnote (Vornote) die Leistungen direkt gemessen, denn von der Planung und damit verbundenen Durchführung von Unterricht hängt ab, ob und wie gut die Schüler etwas gelernt haben. Daher muss der Referendar sich sowohl im Bereich der jeweiligen Fachdidaktik - normalerweise für zwei Fächer - und in der Pädagogik beweisen, hat also üblicherweise einen Ausbilder und eine Seminarveranstaltung in jedem Bereich, insgesamt daher drei (Pädagogischer Betreuer, Ausbilder Fach 1, Ausbilder Fach 2).

Ablauf der Ausbildung

Das Referendariat dauert für den höheren Dienst in der Regel zwei Jahre, ausgenommen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen. Dort dauert das Referendariat für Bewerber, die im Studium eine vom jeweiligen Bundesland festgelegte Anzahl von Praktikumswochen absolviert haben, nur 18 Monate. In Hamburg dauert es in der Regel 18 Monate, und es ist sogar möglich, es auf ein Jahr zu verkürzen. Die Referendare unterrichten, in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, selbstständig bis zum Umfang etwa eines halben Lehrauftrages und absolvieren zusätzlich verschiedene Seminarveranstaltungen, in denen didaktische und pädagogische Kompetenzen erworben werden sollen. Die Einteilung ist grundsätzlich Hospitation, Ausbildungsunterricht, eigenständiger Unterricht.

Nach einer unterschiedlich langen Hospitationsphase - zwei Monate (Niedersachsen) bis sechs Monate (Baden-Württemberg) - unterrichten die Referendare eigenständig, bezeichnet als „eigenständiger“ oder „bedarfsdeckender Unterricht“. Lehrer, die an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet wurden, unterrichten in manchen Bundesländern von Anfang an selbständig, da sie bereits während des Studiums einen hohen schulpraktischen Anteil hatten. Meistens werden in den Seminaren verschiedene sog. „Bausteine“, die sich aus unterschiedlichen pädagogischen Themen zusammensetzen, erarbeitet bzw. besprochen. Solche Bausteine können beispielsweise Medienkompetenz oder Handlungsorientierung sein. Ferner werden fachspezifische didaktische Fähigkeiten geschult, zum Beispiel die Planung von Experimenten und Übungen.

In der nächsten Phase folgt Ausbildungsunterricht, bei dem der Referendar bei Anwesenheit des Fachlehrers seine Stunden erteilt und diese – im Idealfall – vor und nach der Stunde mit dem Fachlehrer bespricht. In einigen Ländern läuft der Ausbildungsunterricht bis zum Ende des Referendariats parallel zum eigenständigen Unterricht.

Im eigenständigen Unterricht hat der Referendar alle Aufgaben eines Lehrers, er erteilt den Unterricht alleine, entwirft Klassenarbeiten und Tests, gibt mündliche und schriftliche Noten und beantwortet an Elternabenden die Fragen der Erziehungsberechtigten. Das Pensum schwankt zwischen acht und siebzehn Stunden, in gleicher Höhe jeweils kommt der Ausbildungsunterricht hinzu.

Das Ausbildungspersonal umfasst ausgewählte Lehrer, die jeweils ein Fach betreuen (Fachseminarleiter) oder allgemein pädagogische und schulorganisatorische Betreuungsarbeit leisten (Hauptseminarleiter).

Lehreranwärter aller Schulformen halten während ihres Vorbereitungsdienstes eigenverantwortlichen Unterricht, hospitieren aber auch bei anderen Lehrkräften der Schule und werden in den meisten Bundesländern von einem Betreuungslehrer während des ersten Jahres unterstützt. An Seminartagen werden Lehrbeispiele unter bestimmten Schwerpunkten analysiert oder theoretische Grundlagen für den Lehrerberuf gelegt (zum Beispiel Schulrecht und Staatsbürgerkunde). Durch Beratungsbesuche der Seminarleiter während des Vorbereitungsdienstes sollen die jungen Lehrer eine Rückmeldung über ihre Leistung erhalten. Die Fähigkeit zur Selbstreflexion soll in diesen Beratungsgesprächen gewonnen werden und in der Hausarbeit über Planung, Durchführung und Reflexion einer zwei- bis dreistündigen Examensreihe unter Beweis gestellt werden. Der Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt mit der zweiten staatlichen Prüfung, dem Staatsexamen.

Das Staatsexamen besteht aus verschiedenen Prüfungsteilen, dem Ausbildungsunterricht selbst, der Examenshausarbeit, einem Prüfungsunterricht pro Unterrichtsfach und einer mündlichen Prüfung. Die Examensnote wird also grundsätzlich aus fünf Teilen gebildet, außer der Referendar wird auch in einem Drittfach ausgebildet. Das Erste Staatsexamen geht nicht in die Note des Zweiten Staatsexamens ein. Bei einer Bewerbung auf eine Stelle wird die Bewerbernote aber aus beiden Examina gemittelt.

Bezüge der Lehramtsanwärter

Die Anwärterbezüge liegen 2008 je nach Eingangsamt in ganz Deutschland zwischen 1.043,39 € (Besoldungsgruppe A 12, zum Beispiel Grund- und Hauptschullehrer) und 1.072,89 € (Besoldungsgruppe A 13 höherer Dienst, Eingangsamt Studienrat) brutto zzgl. eines Familienzuschlages bei Verheirateten; als Steuern werden allerdings bei Ledigen nur circa 40 Euro einbehalten. Als Beamte auf Widerruf haben Lehramtsanwärter für sich und ihre Angehörigen Anspruch auf Beihilfen in Krankheitsfällen, die einen Teil (50 % und in der Regel 70 % für Ehegatten und 80 % für Kinder) der Krankheitskosten abdecken. Der Rest kann mit einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Es kann anstelle der Beihilfe auch die Möglichkeit gewählt werden, sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Diese trägt dann alle Kosten, allerdings entfällt der Beihilfeanspruch. Soweit Anwärter in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis als Angestellte ausgebildet werden, gelten für sie die allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

Da die Referendare Beamte auf Widerruf sind, haben sie am Ende des Referendariats auch keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beendet und damit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sie fallen sofort auf ALG II ab.

Kritik am Lehramtsreferendariat

Das Referendariat wird von denen, die es absolvieren oder absolviert haben, häufig kritisch gesehen. Einer der Hauptkritikpunkte ist die enorme Belastung, die das Referendariat für fast alle Referendare darzustellen scheint. Oft wird diskutiert, ob das Referendariat nicht von einem performativen Selbstwiderspruch geprägt sei: Der Referendar werde angeleitet, einen interessanten Unterricht zu gestalten, der angeblich vorwiegend durch intrinsische Motivation funktionieren könne und in dem für die Schüler möglichst eine angenehme Lernatmosphäre herrschen müsse; genau das werde ihm aber durch ein Ausbildungssystem vermittelt, in dem vorwiegend mit Notendruck gearbeitet werde und in dem – selten eingestandenermaßen – das Austesten der psychischen Belastbarkeit im Vordergrund stehe. Akzeptiert man diese Aussagen, so wiegen sie als Kritik schwer: Sie bedeuten letztlich, dass die ausbildenden Pädagogen anders lehren, als später in der Schule gelehrt werden soll, dass sie also in ihrem Bereich ihren eigenen Ansprüchen nicht genügen können oder wollen. Ein weiteres Problem ergebe sich für den Referendar dann, wenn er zwischen den meist nicht offen ausgesprochenen, aber oft gegensätzlichen Auffassungen der Fachleiter und der Ausbildungslehrer seinen eigenen Stil finden solle. Von einigen Studienseminaren wird wochenplanfüllender eigenständiger Unterricht wegen seines geringeren Lernpotentials kritisiert. Eingeführt wurde er vor allem deshalb, um Stellen bei den voll ausgebildeten Lehrern einzusparen und somit Kosten zu senken.

Bemerkenswert ist, dass weder für den Beruf des Lehrers noch des Juristen eine qualifizierte Evaluation des Referendariats vorliegt.

Ursprung des Referendariats

Historisch lässt sich das Referendariat (Referendar: der, der aus – vorhandenen – Akten „referiert“) aus den preußischen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts ableiten, und zwar vor allem als Reaktion des Staates auf die Neugründung der Universitäten durch Humboldt, der diesen Einrichtungen erstmals das Wissenschaftsprivileg zugestand. Damit waren die Universitäten in Forschung und Lehre frei und keiner staatlichen Reglementierung unterworfen. Es handelte sich bei dem Referendariat (ursprünglich nur für Juristen, und nur ein Jahr) um eine Einrichtung des Staates, für eine staatliche Eignung zu sorgen, in der Gesinnung wie in der Leistung. Folgerichtig ist das Referendariat im Kern bis heute keine reine Berufseingangsphase (auch wenn es solche Elemente geben mag), sondern eine dem unmittelbaren Zugriff der Staatsverwaltung unterworfene Institution im Gegensatz zur freien Lehre der Universität. Die oben aufgeführte Kritik führt genau hierauf den Widerspruch zwischen eigenständigem Unterrichten und Übernehmen der Ausbilderhinweise zurück.

Konkreter Ablauf in den Bundesländern

Baden-Württemberg

Gymnasium und berufliche Schulen

Das Referendariat dauert eineinhalb Jahre. Der frühere zweijährige Vorbereitungsdienst für Referendare ohne Praxissemester (Studienbeginn vor 2000) wird seit 2008 nicht mehr durchgeführt. Diese Referendare werden in den 18monatigen Vorbereitungsdienst integriert, teilweise, wie Seiteneinsteiger, mit Zusatzangeboten von Seiten des Seminars. Das Nachholen des Praxissemester und der ethisch-philosophischen Grundlagenseminare an den Universitäten wird dennoch empfohlen.

Der anderthalbjährige Vorbereitungsdienst beginnt seit dem Jahr 2005 immer im Januar (erster Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien, Bewerbungstermin ist der 15. Juni des jeweiligen Vorjahres) Für Lehramtsstudenten mit dem Fach Sport ist ein mindestens dreimonatiges Vereinspraktikum mit mindestens 24 Übungs-Doppelstunden oder eine Trainer- oder Übungsleiterlizenz vorgeschrieben.

Der zweijährige Vorbereitungsdienst gliederte sich in zwei Abschnitte, die jeweils gleich lang waren und, im Vorbereitungsdienst für Gymnasien, an verschiedenen Schulen absolviert werden mussten. Der eineinhalbjährige Vorbereitungsdienst wird nur an einer Schule absolviert.

Referendare, die an beruflichen Schulen ausgebildet werden, benötigen eine für die jeweilige Fachrichtung abgeleistete einschlägige Betriebs- bzw. Berufspraxis von 52 Wochen als Voraussetzung. Für Bewerber mit einer wissenschaftlichen Prüfung für die allgemein bildenden Gymnasien ist dieses Praxiserfordernis auf 13 Wochen reduziert.

Für Seiteneinsteiger mit Hochschulabschluss (Diplom oder Master) in Chemie, Informatik, Mathematik, Physik oder Magister in Latein muss ein zweites Fach aus dem Studium (in der Regel wird Physik, Mathematik, Chemie, Deutsch oder Geschichte anerkannt) abgeleitet werden können. Dabei müssen für eine Anerkennung als Beifach (Lehrbefähigung für Unter- und Mittelstufe) 30 Semesterwochenstunden (SWS) und für ein Hauptfach (Lehrbefähigung für alle Stufen) 50 SWS nachgewiesen werden. Bei Seiteneinsteigern an beruflichen Schulen wird ebenfalls eine Anerkennung mit 30 SWS in affinen und mit 50 SWS in nicht-affinen Fächern vorgenommen. Generell gilt an Gymnasien, dass Bewerber, wegen der angespannten Bewerbersituation, mit einem der Fächer Chemie, Mathematik oder Physik seit 2009 beliebige Fächerkombinationen wählen können.

Erstes Halbjahr (Dienstbezeichnung Studienreferendar): Unterrichtsbesuche und Abhalten von einzelnen Unterrichtsabschnitten, möglichst in allen Jahrgangsstufen, unter Anleitung eines Ausbildungslehrers. Parallel dazu muss einmal in der Woche an Unterrichtsveranstaltungen an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung teilgenommen werden. Diese beziehen sich auf allgemeine Didaktik und Fachdidaktik für die jeweiligen Fächer. Ferner wird am Seminar Schul- und Beamtenrecht und an der Schule Schulkunde unterrichtet. Schulrecht wird in der Regel am Ende des Schuljahres geprüft. Die Note wird auf dem Zeugnis angegeben, fließt aber nicht in das Gesamturteil ein.

Zweites und drittes Halbjahr Abschnitt: Der Referendar hält eigenverantwortlich Unterricht ab (Umfang: 9–12 Wochenstunden) und teilweise auch noch begleiteten Unterricht. Der eigenständige Unterricht wird aber dennoch gelegentlich von einem Ausbildungslehrer besucht und mit dem Referendar besprochen. Auch in diesem Abschnitt soll der Referendar in allen Stufen Unterricht halten. Am Ende des Abschnittes erfolgt eine Prüfung in Form eines Unterrichtsbesuches, eine mündliche Prüfung in allgemeiner und Fachdidaktik, die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit und die Bewertung durch den Schulleiter. Diese Prüfungen bilden die Laufbahnprüfung für das höhere Lehramt an Gymnasien und berechtigen die Berufsbezeichnung „Assessor des Lehramts“ zu führen. Eine Einstellung ist damit aber nicht automatisch verbunden.

Die praktische Prüfung wird für einen bestimmten Zeitraum angekündigt für welchen der Referendar eine Übersicht über die behandelten Themen abzugeben hat. Das zuständige Regierungspräsidium sucht aus diesen Terminen einen aus, teilt ihn dem Referendar mit und beauftragt als Erstprüfer einen geeigneten Lehrer (in der Regel ein Fachberater), zweiter Prüfer ist ein Ausbildungslehrer des Seminars.

Bayern

Gymnasium

Das Referendariat dauert zwei Jahre. Der Beginn ist sowohl zum vollen Schuljahr als auch zum Halbjahr möglich. Bei Beginn zum Halbjahr liegt der Vorteil darin, dass man bessere Chancen hat, das ganze Schuljahr in einer Einsatzschule zu bleiben.

Erster Abschnitt: Seminarschule. Hospitationen (erste Wochen), danach Übernahme von Klassen der Seminarlehrer (ständige Überwachung des Unterrichts). Unterrichtsstunden fünf bis acht pro Woche. Zeitgleich Seminarsitzungen zu Schulkunde, politische Bildung, Pädagogik, Psychologie und in den beiden (bzw. drei) Unterrichtsfächern. Ablegen der 1. Lehrprobe gegen Ende des ersten Abschnitts.

Zweiter Abschnitt: Ein Jahr Einsatzschule. Die Referendare kommen an ein beliebiges Gymnasium in Bayern, das Bedarf in ihren Fächern hat und unterrichten dort eigenverantwortlich wie ein normaler Lehrer (ohne dauernde Überwachung). Wochenstundenzahl 10 bis 17. Pro Fach begleitet von einem Betreuungslehrer, der am Ende auch die Beurteilung des Abschnitts mit verfasst. Ablegen der zweiten Lehrprobe, meist am Ende des zweiten Drittels des Abschnitts (Bei Beginn zum vollen Schuljahr etwa Mai/Anfang Juni). Anfertigen einer zweiten Zulassungsarbeit (in der Regel parallel zur unterrichtspraktischen Arbeit). Grundsätzlich ist zum Halbjahreswechsel ein Schulwechsel möglich, wird aber nach Möglichkeit vermieden. Referendare, die ihre Einsatzschule zum Zwischenzeugnis beginnen, müssen in der Regel öfter die Schule wechseln als diejenigen, die mit dem neuen Schuljahr beginnen konnten.

Dritter Abschnitt: Das letzte halbe Jahr wird wieder an der Seminarschule verbracht. Übernahme von Klassen der Seminarlehrer und eigenverantwortlicher Unterricht. Fünf bis 10 Wochenstunden. Seminarsitzungen. Dritte Lehrprobe ziemlich bald (nach zwei Monaten), Beginn der Abschlussexamina (mdl. Prüfungen in allen Seminarfächern).

Im Rahmen personeller Probleme wird aktuell über eine Umgestaltung des Referendariats nachgedacht, was v. a. den dritten Abschnitt betreffen würde. Konkrete Maßnahmen sind noch nicht verlautet.

Berufliche Schulen

Das Referendariat dauert zwei Jahre und beginnt mit Schuljahresbeginn.

Erster Abschnitt: Neben 10 Wochenstunden Hospitationen, Hörstunden und Lehrversuche (ab siebtem Monat (Halbjahr) als eigenverantwortlicher Unterricht; früher ist möglich) an Seminarschulen, erfolgt die Ausbildung durch 20 eintägige Seminarveranstaltungen am Studienseminar. In der beruflichen Fachrichtung zusätzlich wöchentliche, im Zweitfach zweiwöchentliche Fachsitzungen. Ab dem siebten Ausbildungsmonat sind in der beruflichen Fachrichtung sowie im Zweitfach je eine 45-minütige Lehrprobe abzulegen. Ab dem zehnten Ausbildungsmonat ist eine Hausarbeit anzufertigen.

Zweiter Abschnitt: Unterrichtspraxis an der Einsatzschule: Mindestens 11 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht, außerdem 1 Seminarveranstaltungen pro Woche an einem festen Wochentag. Maximal sind 17 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht möglich. Parallel dazu wird die Hausarbeit für das 2. Staatsexamen geschrieben. Darüber hinaus übernimmt der Referendar im 2. Jahr die Klassenleitertätigkeit für eine Klasse.

Insgesamt werden im Referendariat mindestens 12 Unterrichtsbesuche (45 Min.) durchgeführt

Lehrproben, Hausarbeit, mündliche Prüfungen in Erst- und Zweitfach sowie in staatsbürgerlicher Kunde und Schulrecht, Kolloquium und Beurteilung (bestehend aus den Teilen Unterrichtskompetenz, Erziehungskompetenz sowie Handlungs- und Sachkompetenz) ergeben die Abschlussnote für das Zweite Staatsexamen.

Realschule

Wie am Gymnasium dauert das Referendariat zwei Jahre, beginnt aber ausschließlich zum Schuljahresbeginn (seit 2005).

Erster Abschnitt: Seminarschule. Hospitationen (erste Wochen), danach Übernahme von Klassen der Seminarlehrer (ständige Überwachung des Unterrichts). Unterrichtsstunden 5 bis 8 pro Woche. Zeitgleich Seminarsitzungen zu Schulkunde, politische Bildung, Pädagogik, Psychologie und in den beiden (bzw. drei) Unterrichtsfächern. Ablegen der 1. Lehrprobe zwischen Dezember und Februar. Die zweite Lehrprobe findet dann zwischen März und Mai statt. Im 2. Halbjahr können Referendare gelegentlich auch "eigenverantwortlichen Unterricht" bei Lehrermangel an der Schule übernehmen. Hier entfällt die dauernde Überwachung, die Seminarlehrer hospitieren nur sporadisch. Einzig große und kleine Leistungsnachweise müssen mit dem Seminarlehrer besprochen werden.

Zweiter Abschnitt: Ein Jahr Einsatzschule. Die Referendare kommen an eine beliebige staatliche Realschule in Bayern, die Bedarf in ihren Fächern hat und unterrichten dort eigenverantwortlich wie ein fertiger Lehrer (ohne dauernde Überwachung). Wochenstundenzahl 11 bis 17. Pro Fach begleitet von einem Betreuungslehrer, der am Ende auch die Beurteilung des Abschnitts mit verfasst. Ablegen der dritten Lehrprobe zwischen März und Mai. Im Rahmen von ein- bis dreitägigen Seminartagen (insgesamt 10–12) kehren die Referendare an ihre Seminarschule zurück, absolvieren dort Seminarsitzungen, Lehrversuche und die mündlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens.

Förderzentrum

Wie an Realschule und Gymnasium dauert das Referendariat zwei Jahre. Im Gegensatz zu diesen beiden Schulen findet das gesamte Referendariat an einer Einsatzschule statt.

Erster Abschnitt: Einsatzschule. 8 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht. Zwei Mal wöchentlich Seminar an Seminarschule bzw. anderen Einsatzschulen.

Zweiter Abschnitt: Einsatzschule. 16 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht. Zwei Mal wöchentlich Seminar an Seminarschule bzw. anderen Einsatzschulen. Meistens Übernahme der Klassenleitung. Ablegung von drei Lehrproben, Mündliche Prüfungen, Hausarbeit für das zweite Staatsexamen.

Hessen

Gymnasium

Das Referendariat ist über das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG)[2] und eine Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG-UVO)[3] geregelt.

Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre. Der Beginn ist halbjährlich möglich. Eine Verkürzung um ein halbes Jahr ist auf Antrag möglich.

Die Ausbildung findet am Studienseminar und an den zugewiesenen Schulen statt. Ausbildungsunterricht findet in Form von Hospitationen, angeleitetem Unterricht und eigenverantwortetem Unterricht statt:

  • Im Einführungssemester hospitieren die Lehrer im Vorbereitungsdienst (LiV) vor allem und erteilen angeleiteten Unterricht (insgesamt 10 Stunden).
  • Im ersten und zweiten Hauptsemester sollen 10 bis 12 Stunden eigenständiger Unterricht erteilt werden, 4 bis 6 Stunden stehen für Hospitationen oder angeleiteten Unterricht zur Verfügung (insgesamt 16 Stunden).
  • Im Prüfungssemester sollen 6 bis 8 Stunden eigenständiger Unterricht erteilt werden, 4 bis 6 Stunden stehen für Hospitationen oder angeleiteten Unterricht zur Verfügung (insgesamt 12 Stunden).

Die Lehrer im Vorbereitungsdienst absolvieren neben den unterrichtlichen Verpflichtungen und dem Besuch des Schulseminars weiterhin einige Module, wovon 12 bewertet werden (9 Pflicht-, 3 Wahlpflichtmodule).

Die Leistung setzt sich zu 60 % aus den Modulen zusammen, 10 % entfallen auf die anzufertigende schriftliche Arbeit sowie insgesamt 30 % auf die Zweite Staatsprüfung (zwei Prüfungslehrproben/"Unterrichtspraktische Prüfung" (20 %), mündliche Prüfung (10 %)). Insgesamt können 300 Punkte erreicht werden, wobei die Punkte der Zweiten Staatsprüfung doppelt zählen.[4]

Schleswig-Holstein

Gymnasium

Das Referendariat dauerte bisher zwei Jahre. Der Beginn ist sowohl zum vollen Schuljahr als auch zum Halbjahr möglich. Eine Verkürzung des Referendariats um ein halbes Jahr war möglich, wenn der Referendar vorher bereits ein halbes Jahr oder länger selbstständig unterrichtet hatte. Seit dem Schuljahr 2011/2012 beinhaltet das 1. Staatsexamen den Master-Abschluss und der Vorbereitungsdienst dauert regulär nur noch 3 Semester.

Zu Beginn des Referendariats wird man einer Schule zugeteilt an der man in der Regel bis zum Ende der Ausbildung verbleibt. Hier erteilt der Referendar von der ersten bis zur letzten Woche des Referendariats zehn Stunden eigenverantwortlichen Unterricht. Zur Unterstützung stehen dem Referendar zwei Mentoren zur Seite, einer in jedem Fach. Die Rolle der Mentoren in der Ausbildung ist von enormer Bedeutung. Sie bilden die Lehramtsanwärter in der Praxis aus. Bei den Mentoren handelt es sich in der Regel um Studienräte, die für ihre Mentorentätigkeit einige Weiterbildungsmaßnahmen besuchen müssen. Eine Prüfung, ob der Studienrat fähig ist, Referendare auszubilden, gibt es nicht.

Der theoretische Teil der Ausbildung findet in so genannten Modulen statt. Dies sind achtstündige Veranstaltungen, von denen sich die Referendare im Laufe ihrer Ausbildung 45 Stück aussuchen sollen. Die Module finden im ganzen Land statt, so dass die Referendare auch längere Wege in Kauf nehmen müssen. An diese Module sollen die Referendare die Examenshausarbeit knüpfen.

Die Examenshausarbeit wird in Absprache mit dem jeweiligen Modulanbieter oder dem Studienleiter gestellt. Dieser korrigiert und benotet die Hausarbeit. Eine Zweitkorrektur ist nicht vorgesehen. Im Laufe der Examensarbeit kommt der Modulanbieter für eine Stunde der entsprechenden Unterrichtsreihe an die Schule. Dies war früher in der Regel die einzige Möglichkeit, von einem Modulanbieter eine Rückmeldung über den eigenen Unterricht zu erhalten. Seit Schuljahresbeginn 2011/2012 wird in den Modulen der Vormittag regelmäßig mit dem Besuch einer Unterrichtsstunde eines der Modulteilnehmer verbracht, dadurch erhöht sich die Zahl der Unterrichtsbesuche pro Semester auf mindestens 6.

Die Examensprüfung wird von den beiden Studienleitern sowie dem Schulleiter abgenommen. Die Mentoren haben keinen Einfluss auf die Note. Seit Mitte des Schuljahres 2006/2007 dürfen die Mentoren bei den Prüfungsstunden sowie bei der Besprechung anwesend sein. Zu den Unterrichtsstunden äußern dürfen sie sich erst nach Festlegung der Note.

Sollte der Lehramtsanwärter die Ausbildung abbrechen, muss er einen Teil seiner bisher erhaltenen Bezüge zurückzahlen.

Niedersachsen

Gymnasium

Das Referendariat dauert in niedersächsischen Gymnasien anderthalb Jahre, außer wenn nicht 16 Wochen Praktikum angerechnet werden können. Pädagogische Tätigkeiten wie etwa als DAAD- Fremdsprachenassisten werden auch ohne besonderen Antrag angerechnet, und nur unter 16 Wochen Praktikum dauert das Referendariat noch 24 Monate. Die Verlängerung auf 24 Monate und die Einführung eigenverantwortlichen Unterrichts wurde 1990 eingeführt.[5] Eine niedersächsische Besonderheit bei der Besoldung ist die Streichung des Weihnachtsgeldes von 300 Euro, das Referendare in anderen Bundesländern erhalten.

Die Ausbildungssschule ändert sich im Referendariat in der Regel nicht. Nach einer bislang üblichen Einstiegsphase beginnt das Referendariat inzwischen direkt mit eigenverantwortlichem Unterricht, bei dem der Referendar in acht Wochenstunden in beiden Fächern je vier Stunden ohne Anwesenheit ausgebildeter Lehrer unterrichtet, also acht Stunden, bei drei Fächern zwölf. Zusätzlich ist er verpflichtet, mindestens vier Stunden Ausbildungsunterricht zu besuchen (zwei Stunden Minimum), in dem möglichst bald nicht hospitiert, sondern unter Aufsicht des Lehrers unterrichtet werden soll. Meist in regelmäßigen Abständen von zwei bis drei Wochen lädt der Referendar seinen pädagogischen Ausbilder, seinen Fachausbilder (zum Teil auch den Ausbildungskoordinator der Schule) in seinen Unterricht ein, genauer beide Fachdidaktiker und den Pädagogen je zehn Mal mindestens. Während der Examensphase - die üblicherweise ein halbes Jahr vor Beendigung des Vorbereitungsdienstes beginnt - muss der Referendar eine schriftliche Hausarbeit zu einem von ihm geplanten, durchgeführten und kritisch reflektierten Unterrichtsversuch (und am Seminar Hildesheim einen zehnseitigen Praxisbericht in Bezug auf eine fünf- bis zehnstündige Unterrichtsreihe) verfassen. Die Unterrichtsreihe umfasst meistens mindestens sechs Unterrichtsstunden, der Umfang der schriftlichen Hausarbeit soll in der Regel 15 Seiten Fließtext betragen, kann sich aber mit Anhang auf rund 60 Seiten ausdehnen. Außerdem muss der Referendar zusätzlich zu zwei „besonderen Unterrichtsbesuchen“ (je einen pro Fach) einladen, den sogenannten BUBs. In deren Nachbesprechung würdigen und kritisieren nach der eigenen Reflexion durch den Referendar alle Ausbilder (der jeweilige Fach-, der Pädagogikausbilder und der Ausbildungskoordinator) die Stunde. Dafür muss ein sechsseitiger Stundenentwurf eingereicht werden, indem u. a. Unterrichtszusammenhang, Lerngruppe, didaktische Rekonstruktion und Methodenauswahl umfassend begründet werden. Die BUBs sind als Übung für die ähnlich ablaufenden Prüfungsunterrichte (1 PU pro Fach) gedacht.

Die theoretische Ausbildung erfolgt in einigen Seminaren (zum Beispiel Hildesheim) nachmittags, wo wöchentlich je zweistündige Pädagogik- und zweiwöchentliche Fachseminarsitzungen stattfinden, ansonsten (Hannover, Osnabrück) werden die Referendare vom Unterricht einen Vormittag freigestellt.

Zum 1. Februar 2009 wurden die Einstellungstermine umgestellt auf die Halbjahresanfänge Februar und August, die Einstellungstermine Mai und November fallen bis Ende 2010 weg. Der Sinn der Umstellung ist nicht, günstigere Voraussetzungen für die Einstellung nach Abschluss des Referendariats zu schaffen, sondern ohne Orientierungsphase am ersten Tag den achtstündigen eigenverantwortlichen Unterricht (d. h. drei bis vier „eigene“ Klassen) zu beginnen, um Vollzeitstellen einzusparen. Einige Seminare werden die Referendare im ersten Quartal dennoch nur vier Stunden einsetzen. Außerdem ist geplant, für Master-Absolventen die Examenshausarbeit einzustellen, da diese bereits zwei Abschlussarbeiten geschrieben hätten (Bachelor und Master).

Die Phase eigenverantwortlichen Unterrichtens endet mit den Gutachten der Ausbilder und der Schulleitung, die die Vornote bilden. Ist diese mindestens „ausreichend“, wird der Referendar zum Prüfungsunterricht zugelassen, der im letzten Quartal stattfindet, und zwar eine Stunde pro Fach. Dabei beobachten und bewerten der pädagogische Ausbilder, der Fachausbilder, ein Vertreter der Schulleitung und ein Schulrat der Landesschulbehörde den Unterricht. Nach dem letzten Prüfungsunterricht folgt eine einstündige mündliche Prüfung mit pädagogischen, schulrechtlichen und zwei fachdidaktischen Themanteilen, jeweils mit einem allgemeinen Teil und einem zuvor abgesprochenen. Als Zeugnis gibt es kein ausführliches Gutachten, sondern die Noten der fünf Ausbildungsteile Ausbildungsnote, Hausarbeit, mündliche Prüfung und der beiden Prüfungsunterrichte.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Peter Daschner, Ursula Drews (Hrsg.): Kursbuch Referendariat. Beltz, Weinheim 2007, ISBN 978-3-407-25450-4
  • Bernd Oehmig: Erfolgreiches Referendariat. Hinweise und Hilfen für Schule und Lehramtspraktika. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2005, ISBN 3-631-54177-5

Einzelnachweise

  1. Die Kultusministerkonferenz zur Lehrerausbildung in der Bundesrepublik Deutschland
  2. http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=66fd151aa27e092b727a00dbfc981f1a
  3. [1]
  4. [2]
  5. Hartmut Kretzer, Johann Sjuts, Studienseminare in der Wissensgesellschaft, Oldenburg, Leer 2003, S. 110.

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