- Staatsgefangener
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Staatsgefangener ist die frühere Bezeichnung für solche Gefangene, die wegen verbrecherischer, gegen die Regierung eines Staates unternommener oder wenigstens politisch gefährlicher Handlungen inhaftiert oder anderweitig festgesetzt wurden.
Die Inhaftierung konnte als Bestrafung oder als unschädlich machende Vorsichtsmaßnahme erfolgen. Der Schwerpunkt des Begriffs lag in der Zulässigkeit der Inhaftierung ohne gesetzlichen Grund und richterliche Anordnung oder Verfügung. Die Meyers Enzyklopädie von 1888 schrieb dazu: Staatsgefangene sind Gefangene, welche nicht wegen eines begangenen Verbrechens durch gerichtliches Urteil der Freiheit beraubt waren, sondern die man eingekerkert hatte, weil es das Interesse des Staats oder Fürstenhauses zu fordern schien.[1]
Dagegen bezeichnete der Ausdruck Staatsgefängnis im österreichischen Strafgesetz von 1899 diejenige Art der Freiheitsstrafe, die im deutschen Strafrecht Festungshaft hieß. Diese Gefangenen wurden später ebenfalls Staatsgefangene genannt.
Inhaltsverzeichnis
Beispiele in der Geschichte
Mann mit der Eisernen Maske
Der Mann mit der Eisernen Maske war ein unbekannter französischer Staatsgefangener Ludwigs XIV., der erst südwestlich von Turin in Pinerolo, dann auf der Insel Sainte-Marguerite bei Cannes, seit 1698 in der Bastille gefangen gehalten wurde und hier am 19. November 1703 starb. Er trug stets eine schwarze Samtmaske.
Lucien Bonaparte (1775-1840)
Lucien Bonaparte, der zweite Bruder Napoleons, stellte sich gegen die monarchischen Tendenzen seines Bruders und verbrachte einen großen Teil seines Lebens im Exil. Die Jahre zwischen 1810 und 1814 verbrachte er als Staatsgefangener der Briten in England. [2]
Quellen
- ↑ Staatsgefangene. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 15, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, S. 201.
- ↑ Encarta 2006
Kategorien:- Strafrechtsgeschichte
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