- Festungshaft
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Die Festungshaft (auch als Festungsstrafe, in Österreich zeitweise als Staatsgefängnis bezeichnet) war bis 1945 eine im deutschen Strafgesetzbuch definierte besondere Form der Freiheitsstrafe.
Festungshäftlingen billigte man eine ehrenhafte Gesinnung zu. Die Festungshaft wurde daher auch als Ehrenhaft bezeichnet. Sie war eine custodia honesta (lateinisch für „nicht entehrende Strafe“) ohne Arbeitszwang. Sie ersetzte sowohl Zuchthaus als auch Gefängnis und wurde vorwiegend gegen Angehörige höherer Stände, bei politischen Straftaten oder gegen Duellanten verhängt.
Berühmte Festungshäftlinge waren:
- Anton Graf von Arco-Valley, der am 21. Februar 1919 den bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner erschoss und der nach einem Todesurteil zu Festungshaft begnadigt wurde
- August Bebel (1872 im Zuge des Leipziger Hochverratsprozesses)
- Coelestin V. (von 1294 bis 1296 auf Veranlassung Papst Bonifatius VIII., um ein Schisma zu verhindern)
- Adolf Hitler und Rudolf Heß (die nach dem Marsch auf die Feldherrnhalle 1923 ein Jahr Festungshaft in Landsberg am Lech verbüßten)
- Karl Liebknecht, der 1907 zu eineinhalb Jahren verurteilt wurde
- Erich Mühsam (Mehrfach, etwa bis 1924 in Nachfolge der Münchner Räterepublik)
- Fritz Reuter (von 1833 bis 1840 wegen „Majestätsbeleidigung und versuchtem Hochverrat“)
- Werner von Siemens (1842 wegen eines Duells, in dem er als Sekundant fungiert hatte)
- Frank Wedekind (wegen Majestätsbeleidigung für ein im „Simplizissimus“ veröffentlichtes politisches Gedicht)
Weblinks
- Adolf Hitlers Festungshaft in Landsberg am Lech bei www.buergervereinigung-landsberg.de
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