Stabsoffizier mit Befähigung zum Richteramt

Stabsoffizier mit Befähigung zum Richteramt

Stabsoffizier mit der Befähigung zum Richteramt, abgekürzt StOffz/R, ist die Bezeichnung für einen Offizier, der als (ziviler) Volljurist ausgebildet wurde. Er übt eine Vermittlerfunktion zwischen militärischen und juristischen Sichtweisen aus. Die sog. „Katalogdienstposten“ für StOffz/R finden sich vornehmlich in den Referaten des Bundesministeriums der Verteidigung, die sich mit personalrechtlichen Fragestellungen im weitesten Sinne beschäftigen; darüber hinaus im Personalamt der Bundeswehr sowie in der Stammdienststelle der Bundeswehr.

Ihren Bedarf an Offizieren mit juristischer Qualifikation deckt die Bundeswehr durch zivile Hochschulabsolventen, vorzugsweise Reserveoffiziere, die nach dem 2. Staatsexamen und ggf. jur. beruflicher Vorerfahrung mit der Besoldungsgruppe A 13, hier Dienstgrad Major eingestellt werden. Allgemeine „Laufbahnperspektive“ ist Oberstleutnant A 15, doch ist es durchaus möglich, zum Oberst oder im Rahmen der Generalstabsausbildung zum General befördert zu werden.

Die Laufbahn zeichnet sich durch Verwendungen sowohl in der Truppe als auch in Ämtern der Bundeswehr aus, meist im Bereich der Personalführung. Im Idealfall gehört eine Verwendung als Kompaniechef in der Anfangsphase dazu, nicht zuletzt wegen der zu sammelnden Führungserfahrung und wegen des Umgangs mit dem Disziplinarrecht. Eine Rechtsberatung im klassischen Sinne (siehe: Rechtspflege der Bundeswehr) bzw. die Funktion eines Wehrdisziplinaranwaltes üben die StOffz/R nicht aus.


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