- Standgeräusch
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Das Fahrgeräusch ist ein Grenzwert, den Fahrzeuge nicht überschreiten dürfen, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden sollen.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Näheres bestimmt in Deutschland § 49 der Straßenverkehrszulassungsordnung. Im Fahrzeugbrief eines homologierten Kraftfahrzeugs sind in Deutschland zwei Geräuschgrenzwerte vermerkt, nämlich das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Gesetzlich ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben. Im Laufe der Zeit wurde der für Neufahrzeuge zulässige Höchstwert bereits mehrfach abgesenkt. Ältere Fahrzeuge müssen jedoch nur den zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gültigen Grenzwert einhalten (Bestandsschutz).
Standgeräusch
Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Bj. 1980 muss die Polizei 26 dB zum gemessenen Wert dazuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand dB Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor 1954 unterliegen keiner Lautstärkegrenze.
Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung
Das anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 der StVZO benannt[1]. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung entweder mit drei Vierteln der Nenndrehzahl oder mit 50 km/h am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im zweiten und dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[2].
Auswirkungen auf die Praxis
Das Fahrgeräusch hängt infolge des vorgeschriebenen komplizierten Messverfahrens, das einen realen Beschleunigungsvorgang nachstellen soll, nicht nur von der "tatsächlichen Lautstärke" eines Fahrzeugs ab, sondern auch von der Leistungskurve seines Motors sowie von der Übersetzung. Dieser Umstand eröffnet bestimmte konstruktive "Hintertüren" zur Umgehung der vom Gesetzgeber eigentlich beabsichtigten Lärmreduzierung.
Wird ein neuer, niedrigerer Grenzwert erlassen, den ein im Vorjahr noch zulassungsfähiger Fahrzeugtyp überschreitet, so könnte der Hersteller beispielsweise die Übersetzung seines Antriebs so sehr verlängern, dass der Motor bei der Messung nur noch geringere Drehzahlen erreicht, bei denen das Fahrzeug weniger Lärm freisetzt. In der Praxis werden die meisten Fahrer jedoch in einer entsprechenden Fahrsituation nicht im "lärmarmen" hohen Gang verweilen, sondern herunterschalten, um die gewünschte Beschleunigung zu erzielen - und vergleichbar viel Lärm freisetzen wie vor der Verschärfung. Deren einzig greifbares Resultat wäre in diesem Fall womöglich ein höherer Kraftstoffverbrauch, weil das zu lang übersetzte Fahrzeug vermehrt in den unteren Gängen gefahren wird.
Bei moderneren Motorrädern dagegen wird herstellerseitig mitunter in den entsprechenden Gängen und dem Geschwindigkeitsbereich der Fahrgeräuschmessung die Motorleistung elektronisch abgeregelt.
Literatur
- Heribert Braun, Heribert Konitzer, Walter Kretschmann: StVZO – Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Kirschbaum Verlag, Bonn. Lose-Blatt-Ausgabe (Texte, Kommentare). ISBN 978-3-7812-1537-5.
- Richard van Basshuysen, Fred Schäfer: Handbuch Verbrennungsmotor. Siemens-VDO, Vieweg+Teubner Verlag, S. 946f
- Gert Thöle: Nachklapp in Motorrad Ausgabe 25/2008 S. 64
Weblinks
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