Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung

Unter einer Sterbegeldversicherung versteht man eine meist lebenslängliche Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme. Sie soll vor allem die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken, um die Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten zu belasten (Bestattungspflicht), aber insbesondere auch um eine angemessene Beerdigung sicherzustellen, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind. Dieser Versicherungen wurden besonders nach dem Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Jahr 2004 beworben, das zuletzt aber bereits auf 500 Euro begrenzt war. Solche Lebensversicherungen wurden früher wegen der kleinen Versicherungssummen auch als Klein-Lebensversicherungen bezeichnet. Typische Anbieter von Sterbegeldversicherungen sind sogenannte Sterbekassen. Hierbei handelt es sich um kleinere Versicherungsunternehmen, die häufig in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) organisiert sind und diese Form der Versicherung im Unterschied zu großen Versicherungsunternehmen schon seit vielen Jahrzehnten anbieten.

Inhaltsverzeichnis

Vertragsgestaltung

Die Verträge variieren von Beitragszahlungen bis zum 65. beziehungsweise bis zum 85. Lebensjahr oder ein Leben lang und es können auch feste Beitragszahlungsdauern - meist bis zu 25 Jahren - vertraglich vereinbart sein. Die Versicherungssumme erhöht sich meist im Laufe des Vertrages noch durch Leistungen aus der Überschussbeteiligung.

Wie bei allen Versicherungen auf den Todesfall hängt die Höhe des Beitrags wesentlich von dem Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn ab. Bei Abschluss in höherem Alter sind entsprechend hohe Beiträge für die dann jährlich zu erwartende Sterblichkeit zu erwarten. Beiträge jüngerer Versicherter werden hingegen teilweise angespart, um Vorsorge für die hohe Sterblichkeit im Alter zu betreiben. Im Unterschied zu normalen Lebensversicherungen wird oft auf eine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss verzichtet, da sich eine aufwändige Untersuchung bei den niedrigen Todefallleistungen nicht lohnt. Vielmehr wird in solchen Fällen eine dreijährige Wartezeit verlangt, in der eine gestaffelte Auszahlung der Leistung erfolgt. Bei einem Todesfall im ersten Versicherungsjahr werden oft nur die eingezahlten Beiträge erstattet.

In manchen Fällen wird die Leistung ab einem bestimmten, sehr hohen Alter, z.B. 80 Jahre, automatisch fällig, in anderen Fällen läuft die Versicherung tatsächlich lebenslänglich, unabhängig davon, in welchem Alter der Tod eintritt. Je früher allerdings die automatische Auszahlung bei Erleben des betreffenden Endalters oder eine Beitragsfreistellung erfolgt, desto höher sind die Beiträge.

Vertrieb

Häufig kooperieren die Versicherungsgesellschaften mit den Bestattungsunternehmen und bündeln in der Sterbegeldversicherung auch den Teil einer vertraglich vereinbarten Bestattungsvorsorgeregelung.

Rechtliche Sicherung

Sterbegeldversicherungen werden bei Sozialhilfebedürftigkeit anders als Lebensversicherungen auf den Erlebensfall nicht als verfügbares Vermögen (§ 90 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) angesehen. Auch laufende Beiträge zur Sterbegeldversicherung können bei Sozialhilfebezug als Mehrbedarf übernommen werden (§ 33 SGB XII).

Kritik

Der wirtschaftliche Nutzen von Lebensversicherungen mit so kleinen Versicherungssummen von oft 2.500 bis 10.000 Euro ist strittig. Die für Verwaltung, insbesondere Beitragseinzug vom Versicherer einzukalkulierenden Beitragszuschläge sind verhältnismäßig hoch. Der Bund der Versicherten beschreibt diese Versicherungen als „nicht empfehlenswert“ [1] und die Rheinische Post kommt zum Schluss, diese „Versicherungen lohnen nicht“ [2].

Andererseits sind die Beiträge für jüngere Neukunden unter 50 Jahren ausgesprochen niedrig und können damit selbst von solchen Personen aus dem laufenden Einkommen bezahlt werden, die nicht jederzeit eine die Bestattungskosten deckende Rücklage vorhalten können. Für solche Personen, die entweder auch ohne Angehörige für sich eine über dem Sozialhilfeniveau liegende Bestattung sichern wollen, oder die ihre möglicherweise ebenso wirtschaftlich schwachen Angehörigen nicht mit der vermutlich zugedachten Bestattung belasten wollen, sind solche Lebensversicherungen die einzige Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen. Zudem arbeiten Sterbekassen häufig mit ehrenamtlichen Mitarbeitern, so dass die Verwaltungskosten sehr niedrig sind. In ihrem Artikel vom 15. März 2011 beurteilt die Rheinische Post Sterbegeldversicherungen als sinnvolle Möglichkeit für die eigene Bestattung vorzusorgen [3].

Des Weiteren gibt es Angebote für eine Sterbegeldversicherung, bei denen keine Gesundheitsprüfung stattfindet oder bei der nach dem Tätigkeitsstatus gefragt wird. Eine derartige Versicherung ist dann die einzige Möglichkeit eine Absicherung für den Todesfall zu erhalten.[4].

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Sterbegeldversicherung auf bundderversicherten.de
  2. "Geldgrab Sterbegeld" auf rp-online
  3. "Sicherheit vor Rendite" auf rp-online
  4. "Sterbegeld" auf www.versicherung-online.net

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