- Steuerabzug
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Der Begriff des Steuerabzugs wird sprachlich unterschiedlich verwendet. So kann gemeint sein:
- der Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EStG, die sogenannte Aufsichtsratsteuer
- der Steuerabzug bei Bauleistungen, die Bauabzugsteuer
- die Möglichkeit Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten von den Bruttoeinnahmen abzuziehen ("abzusetzen")
- in diesem Zusammenhang siehe auch: Steuersubvention
- ebenfalls gemeint sein kann der Steuerabzug an der Quelle bei Quellensteuern und Lohnsteuer, Abgeltungsteuer
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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