- Steuerflucht
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Steuerflucht bezeichnet die Verlagerung von Einkunftsquellen oder persönlichen Steueranknüpfungspunkten in eine sogenannte Steueroase (Niedrigsteuerland).
Inhaltsverzeichnis
Nach deutschem Steuerrecht
Das deutsche Steuerrecht knüpft für die Besteuerung einer Person an deren Sitz (Wohnsitz oder Firmensitz) oder bei natürlichen Personen an ihren gewöhnlichen Aufenthalt und bei Körperschaften an den Ort der Geschäftsleitung an. Im Gegensatz zu den USA hat die Bundesrepublik Deutschland, bis auf einige Spezialfälle, kein Besteuerungsrecht über seine Staatsbürger aufgrund ihrer Nationalität unabhängig von deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Erfüllt eine Person die persönlichen Steueranknüpfungspunkte in Deutschland, dann ist sie grundsätzlich mit ihrem gesamten Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig (unbeschränkte Steuerpflicht). Um Doppelbesteuerungen aufgrund gleichzeitig bestehender Besteuerungsrechte verschiedener Staaten zu vermeiden oder abzumildern, gibt es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen.
Eine beschränkte Steuerpflicht kann sich auch ergeben, wenn die Person keine persönlichen Steueranknüpfungspunkte erfüllt, aber dennoch Einkünfte in einem Staat erzielt, z. B. das im Ausland gelegene und vermietete Haus; Dividende von ausländischen Unternehmen (Quellensteuer). Dann ist sie in dem Staat, in dem sich die Einkunftsquelle befindet, (und zwar nur) mit der dortigen Einkunftsquelle steuerpflichtig, wenn sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes ergibt.
Da die Besteuerung im Allgemeinen sowohl an persönliche als auch an sachliche Voraussetzungen anknüpft, kann eine Steuerflucht auf unterschiedliche Weise erfolgen. Da aber kein Staat freiwillig auf Steuereinnahmen verzichtet, wird durch Gesetze, wie z. B. das Außensteuergesetz (AStG) in Deutschland, versucht eine Steuerflucht zu erschweren, in dem das Besteuerungsrecht (zumindest für eine gewisse Zeit noch) beim ursprünglichen Staat verbleibt.
Steuerflucht und Entwicklungspolitik
2009 haben luxemburgische Nichtregierungsorganisationen, die zu wesentlichem Teil durch die Regierung Luxemburgs finanziert werden, kritische Berichte veröffentlicht. Darin wurde der Versuch unternommen, die Geldströme zwischen "Steueroasen" und Entwicklungsländern aufzuzeigen. Nachdem die Politik scharf reagiert hatte, hat man sich von den Berichten offiziell distanziert.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Studie des Anstoßes. woxx. Abgerufen am 5. Januar 2010.
Weblinks
- PBS, 19. Februar 2004 Interview mit US-Senator Carl Levin zu seiner Gesetzesinitiative gegen Steuerflucht Stop Tax Haven Abuse Act
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