Studentische Darlehnskasse

Studentische Darlehnskasse
Studentische Darlehnskasse e.V.
Logo der Studentischen Darlehnskasse e.V.
Rechtsform gemeinnütziger Verein
Gründung 1950
Sitz Berlin

Leitung

  • Mario Müller, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
  • Claudia Franz, Stellvertretende Schatzmeisterin
Mitarbeiter 8
Bilanzsumme 5.195.602,39 Euro (Stand 31. Dez. 2010[1])
Branche Studienkredit, Studienabschlussdarlehen, StudentenKredit
Website www.dakaBerlin.de

Die Studentische Darlehnskasse ist ein gemeinnütziger Verein, der am 21. Juli 1950 seine Tätigkeit aufnahm. Zweck des Vereins ist die Förderung Studierender in der Abschlussphase ihres Studiums, im Pflichtpraktikum, im Praktischen Jahr und im Masterstudium durch die Vergabe von günstigen Studienabschlussdarlehen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Sitz der Studentischen Darlehnskasse e.V. bis 2009

Am 2. Juni 1922 wurde die Darlehnskasse der Deutschen Studentenschaft e. V. gegründet. Der Zweck der Darlehnskasse war die Gewährung von Darlehen an bedürftige, wissenschaftlich und menschlich bewährte Studenten. 1929 erfolgte die Eingliederung in die Darlehnskasse des Deutschen Studentenwerkes e.V.[2] und 1938 durch eine Gesetzesänderung (Reichsgesetzblatt I S.802) in das nationalsozialistische Reichsstudentenwerk. Die Tätigkeiten endeten mit dem Kriegsende[3]).

Im Januar 1950 wurde auf der Mitgliederversammlung des Verein Studentenhaus der Technischen Universität Berlin-Charlottenburg e.V. die Gründung einer Darlehnskasse vorgeschlagen. Daraufhin gründeten im Juli die Professoren Vockel, Gobrecht und Koch und der Studenten W. Koch die Darlehnskasse, damals noch unter dem Namen Studentische Darlehnskasse Berlin-Charlottenburg. Der Verein hat seinen Sitz seit seiner Gründung im Studentenhaus der Technischen Universität Berlin.

Den finanziellen Grundstock bildeten Zuschüsse des Landes Berlin, des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen und 20.000 DM des Studentenwerkes. Zudem beschloss 1950 das Studentenparlament der TU Berlin, von jedem Studierenden 1 DM pro Semester für die Studentische Darlehnskasse e.V. zu erheben. Außerdem wurde mit der Entscheidung vom 18. Dezember 1951 der zuständigen Berliner Kommission für Ansprüche auf Vermögenswerte laut Kontrolldirektive Nr. 50 (Entscheidung K.386.50) die Darlehnskasse als Nachfolgeorganisation der Darlehnskasse der Deutschen Studentenschaft e.V. festgestellt. In der Folge der Entscheidung wurden dem Verein Vermögenswerte von vor der Eingliederung in das Reichstudentenwerk übertragen.

Im Jahre 1951 wurde die Darlehnskasse in Studentische Darlehnskasse e.V. umbenannt, um den Charakter einer Gesamtberliner Darlehnskasse zum Ausdruck zu bringen. Im gleichen Jahr trat die Freie Universität Berlin sowie die Deutsche Hochschule für Politik (bis 1959) der Darlehnskasse bei.

In den Folgejahren traten immer mehr Berliner Hochschulen dem Verein bei. So folgte im Jahr 1952 die Hochschule für Musik Berlin, 1963 konnte die Hochschule für Bildende Künste als Mitglied gewonnen werden und auch die Alice-Salomon-Fachhochschule trat 1988 dem gemeinnützigen Verein bei. Drei Jahre später entschied sich die Beuth-Hochschule für Technik Berlin ihren Studenten die Aufnahme eines Abschlussdarlehens durch ihre Mitgliedschaft zu ermöglichen.

Im Jahre 1996 konnte eine weitere große Universität, die Humboldt-Universität zu Berlin, als Mitglied gewonnen werden. Die Mitgliedschaft endete im Jahr 2005.

Die Evangelische Hochschule Berlin trat dem Verein im Jahr 1999 bei. Im Jahre 2003 folgte die neu gegründete Charité–Universitätsmedizin Berlin.

Am 12. Mai 2009 bezog die Darlehnskasse, wegen dringender Umbauarbeiten im Studentenhaus, ihre neuen Räumlichkeiten im Beratungscenter des Berliner Studentenwerkes auf dem Gelände der Technischen Universität Berlin.

Studienabschlussdarlehen

Der Höchstbetrag des Darlehens liegt bei € 12.000,- und kann in maximal 24 Monatsraten ausgezahlt werden. Die monatliche Auszahlung darf höchstens € 750,- betragen. Zudem kann eine Sonderzahlung von bis zu € 1.500,- für abschlussbezogene Einzelanschaffungen beantragt werden. Das Darlehen wird durch zwei selbstschuldnerische Bürgschaften abgesichert[4].

Struktur

Die Studentische Darlehnskasse ist die einzige unabhängige Darlehenskasse in Deutschland. Zu den Beschäftigten zählen ausschließlich Studierende; auch die aktive Geschäftsführung wird von zwei Studierenden übernommen.

Vorstand

  • Vorstandsvorsitzender (ehrenamtlich): Helmut Bester
  • Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Mario Müller
  • Schatzmeister (ehrenamtlich): Lutz Kruschwitz
  • Stellvertretende Schatzmeisterin: Claudia Franz

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern:

Vorsitzender des Verwaltungsrates: Hans-Kornel Krings

  • 1. Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates: Wolfgang Röcke
  • 2. Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates: Volker-Hartmann Robbel

Mitglieder

Zu den Mitgliedern des Vereins zählen neben den Hochschulen und diversen privaten Personen auch zahlreiche Firmen. Dazu zählen:

Mitgliedshochschulen

Weblinks

Die Homepage der Studentischen Darlehnskasse e.V.

Einzelnachweise

  1. http://www.dakaberlin.de/ueber-uns/die-darlehnskasse
  2. http://www.dakaberlin.de/ueber-uns/zur-geschichte-der-studentische-darlehnskasse-ev
  3. Entscheidung der Berliner Kommission für Ansprüche auf Vermögenswerte laut Kontrolldirektive Nr.50 - K.386.50 -
  4. http://www.dakaberlin.de/studienabschlussdarlehen/neue-darlehensbedingungen-ab-01012010
  5. http://www.dakaberlin.de/index.php/ueber-uns/mitglieder

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