- Studienkredit
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Studienkredite sind Kredite, die zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten und/oder möglicher Studiengebühren dienen sollen.
In Deutschland hatte (und hat auch weiterhin) das BAföG die Aufgabe, die Lebenshaltungskosten zu tragen – sofern die Eltern des Studenten wenig Verdienst im Sinne des Gesetzes haben und einige weitere Randbedingungen erfüllt sind. Anbieter von Studienkrediten gab es daher nur für die Finanzierung von teuren Privathochschulstudiengängen.
Seit Anfang 2005 – mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Studiengebühren in Deutschland ermöglicht hat – wird verstärkt über ergänzende (zur Finanzierung der Studiengebühren) oder alternative Darlehensmodelle sowie einkommensabhängige Studienfinanzierung diskutiert. Um in diesem Geschäft von Anfang an dabei zu sein, hatten einige Banken schon kurz darauf Pläne für Studienkredite vorgelegt. Lange nach der DKB, die bereits im Herbst 2004 das erste Studienkreditangebot Deutschlands gemeinsam mit Gesine Schwan zusammen mit CareerConcept, dem weltweit ersten Anbieter von Bildungsfonds, umsetzte, ging als erste größere und bundesweit vertretene Bank schließlich die Deutsche Bank im Oktober 2005 an den Start. Inzwischen gibt es etliche weitere Angebote von privaten und öffentlichen Kreditinstituten, darunter auch das der KfW.
Inhaltsverzeichnis
KfW-Studienkredit
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg im Dezember 1948 mit dem Ziel gegründet, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu finanzieren. Seit April 2006 bietet die KfW-Förderbank einen Studienkredit an, der allen Studierenden das Erststudium ermöglichen soll.
Die KfW-Bankengruppe hat kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz (welches gekippt wurde) erstmals ihre Idee für einen Studienkredit vorgestellt. Insbesondere der KfW-Vorstandsvorsitzende Reich will damit der KfW einen neuen Markt erschließen – den der Bildungsfinanzierung, der sich erst mit Studiengebühren so richtig lohnt.
Der Studienkredit der KfW
Der Studienkredit dient zur Finanzierung der Lebenshaltung und hat – so verlautet die KfW – als Ziel, zum einen insgesamt die Zahl der Hochschulabsolventen zu erhöhen und zum anderen insbesondere den Abiturienten aus nicht vermögenden Familien ein Studium zu ermöglichen. Letzteres ist aber eigentlich Aufgabe des BAföG, das zu 50 Prozent ein Zuschuss ist, der Rest ist ein zinsloses Darlehen – dagegen ist der Studienkredit sehr teuer (100 Prozent Darlehen, verzinst).
Der KfW-Studienkredit verzichtet auf eine Bonitätsprüfung und auf Sicherheiten, wird allerdings bei Privatinsolvenz nicht gewährt. Es steht allen deutschen Studierenden (darüber hinaus noch EU-Ausländern und Bildungsinländern) an allen staatlich anerkannten Hochschulen zur Verfügung, sofern die Antragsteller das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet und noch kein Studium abgeschlossen haben.
Der Kredit selbst wird vollständig durch die KfW ausgerichtet. Mit der Beratung und der Antragsannahme hat die KfW lokale Vertriebspartner beauftragt. Seit dem 3. April 2006 können Anträge bei diesen Vertriebspartnern eingereicht werden (siehe Weblinks).
Der Zinssatz liegt seit 1. April 2010 bei 3,32% nominell.[1] Er hat damit seinen bisherigen Tiefstand erreicht, gestartet war er mit 5,1 %, der Höchststand lag zwischendurch (10/2008–03/2009) bei 6,5 % nominell.[2]
Förderungshöhe – Förderungsdauer – Rückzahlung
- Monatlich können zwischen 100 und ca. 650 Euro ausbezahlt werden. „Circa“ bedeutet, dass die Zinsen teilweise schon während der Auszahlungsphase abgezogen werden, so dass der beantragte Betrag abzüglich der Zinsen überwiesen wird.
- Die Auszahlungsphase dauert maximal 10 Semester, wobei die Beträge semesterweise neu festgelegt werden.
- Nach Studienende schließt sich eine Karenzphase (rückzahlungsfreie Phase) von 23 Monaten an. Ab dem ersten Rückzahlungseingang beträgt die Tilgungsfrist 25 Jahre, wobei die Beträge variabel festgelegt werden (jeweils für die Dauer eines Semesters). Der Mindestbetrag beträgt 20 Euro pro Monat.
Vorteile
- Jeder Student kann den KfW-Studienkredit zum selben Zinssatz, unabhängig von Studienfach und -ort, den Noten, dem eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern, beantragen.
- Den Studienkredit bekommen EU-Bürger zwischen 18 und 30 Jahren, die ein Vollstudium (unabhängig von der Studienrichtung) absolvieren, ohne Bonitätsprüfung und Bedürftigkeitsnachweis.
- Man kann den Kredit jederzeit vollständig zurückzahlen ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
- Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich neu festgelegt. Bei Vertragsabschluss garantiert die KfW-Bank dem Studierenden zudem eine Zinsobergrenze für einen Zeitraum von 15 Jahren.
- Der Kredit lässt sich mit anderen Finanzierungsangeboten wie BaföG oder Bildungskredit kombinieren.
- Die Bezugszeit endet auf eigenen Wunsch hin nach Ende des Erststudiums oder nach dem 14. Semester.
Nachteile
- Der Student muss Leistungsnachweise erbringen, um eine Weiterzahlung des Kredites zu sichern. Nach dem 5. oder 6. Semester müssen bestimmte Nachweise erbracht werden, die den Fortgang des Studiums belegen.
- Gründe für ein Ende der Auszahlungen können mehr als 2 Urlaubssemester oder ein fehlender Leistungsnachweis sein.
Erste Auswertungen des Studienkredits der KfW
Die Bundesregierung hat zwei kleine Anfragen der Linksfraktion und der Grünen beantwortet (Bundestags-Drucksachen 16/3978[3] und 16/3979[4]). Hieraus gehen unter anderem folgende Ergebnisse hervor:
- Es wird nicht vollständig auf eine Bonitätsprüfung verzichtet, da „harte Negativmerkmale“ wie eine Privatinsolvenz zur Verweigerung des Kredits führen.
- Der Kredit wird überwiegend (zu 60 %) von Personen in Anspruch genommen, die sich in den ersten vier Semestern befinden.
- Wird die Kredithöchstsumme von 650 Euro über 14 Semester in Anspruch genommen, so muss der Schuldner 25 Jahre lang monatlich über 351 Euro zurückbezahlen.
- Die durchschnittliche Kreditsumme beträgt derzeit 490 Euro pro Monat. Dies führt bei einer Inanspruchnahme von 14 Semestern und 25 Jahren Rückzahlung zu einem monatlichen Beitrag von 265 Euro.
Deutsche Bank „dbStudentenKredit“
Den „dbStudentenKredit“ der Deutschen Bank kann jeder Student einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule, unabhängig vom Studienfach, bis zum 30. Lebensjahr beantragen. Als Voraussetzung für die Vergabe eines „dbStudentenKredites“ verlangt die Bank einen detaillierten, schriftlich angefertigten, Studienplan. Aus diesem muss hervorgehen, welche Studienleistungen wann erbracht wurden, und wie der künftige Studienverlauf aussehen soll. Zudem holt sich die Bank, bevor sie einen Kredit vergibt, eine Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Studenten, bei der Schufa ein. – Diese zwei Maßnahmen geben der Bank eine gewisse Sicherheit.
Förderungshöhe – Förderungsdauer – Rückzahlung
- Im 1. und 2. Semester kann man meist nur maximal 200 Euro pro Monat für Lebenshaltungskosten und Studiengebühren bekommen, in höheren Semestern hingegen bis zu 800 Euro monatlich.
- Die Auszahlungsdauer ist an die Höhe der Auszahlung gekoppelt: Sie beträgt mindestens eineinhalb und höchstens fünf Jahre.
- Der Zinssatz ist in der Kreditphase variabel. Er kann jederzeit steigen oder fallen.
- Mit Studienende enden auch die Auszahlungen. Danach werden die Rückzahlraten und Zinsen in einem neuen Vertrag geregelt. Im ersten Jahr nach Studienende (Berufseinstiegsphase) müssen noch keine Rückzahlungen getätigt werden. Wer früher einen Job findet, kann drei Monate nach dem Berufsstart die erste Rate tilgen.
- Insgesamt hat man 12 Jahre Zeit, um das Darlehen mit Zinsen an die Deutsche Bank zurückzuzahlen. Es besteht auch die Möglichkeit die Schulden auf einmal zu begleichen.
Vorteile
- Das Einkommen der Eltern spielt bei der Vergabe des Kredites keine Rolle.
- Damit sich Studierende nicht bis ans Lebensende verschulden, hat die Bank festgelegt, dass Darlehen und Zinsen bis Studienende die Grenze von 30.000 Euro nicht übersteigen dürfen.
- Der „dbStudentenKredit“ eignet sich gut für diejenigen, die ein Auslandsstudium planen, denn während dieser Zeit kann die monatliche Auszahlungsrate höher ausfallen.
Nachteile
- Ausländische Studierende können einen Kredit nur dann abschließen, wenn sie mindestens zwei Jahre vor Beginn des Studiums einen deutschen Wohnsitz sowie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben.
- Mit dem „dbStudentenKredit“ lässt sich kein ganzes Studium finanzieren.
- Wer den maximalen Kreditrahmen ausschöpft und über 12 Jahre hinweg zurückzahlt, muss einschließlich Zinsen mit über 45.000 Euro Schulden rechnen.
- Ein zusätzliches Risiko besteht darin, dass die tatsächliche Kredithöhe, aufgrund des variablen Zinssatzes, nicht kalkulierbar ist.
Risiken des Angebots
Kreditaufnahme birgt immer das Risiko der Schuldenfalle, also der sogenannten Überschuldung. Da ein Studium nicht notwendigerweise zu einem Arbeitsplatz führt, können die Darlehen unter Umständen nicht zurückgezahlt werden. Schuldnerberatungsstellen geben Auskunft darüber, wie man in solchen Fällen einer zunehmenden Verschlimmerung der Situation, z. B. der Privatinsolvenz entgeht, bzw. eine Kreditaufnahme von vornherein vermeidet. Da bei vielen Angeboten, anders als beim BAföG, die Rückzahlung bereits zwei Jahre nach dem Studienende fällig wird, sollte die Aufnahme eines Studienkredits nicht ohne vorherige Beratung erfolgen.
Zudem besteht zwischen dem konventionellen BAföG und beispielsweise dem KfW-Kredit ein teils gravierender Unterschied hinsichtlich der möglichen Höhe der Verschuldung: Während sich die durch BAföG entstandenen Schulden unabhängig von Förderhöhe und -dauer auf maximal 10.000 Euro belaufen, kann dieser Wert im Einzelfall beim (KfW)-Studienkredit um bis zu zehn mal höher ausfallen – bei ähnlicher Förderungshöhe. Bei Berücksichtigung durchschnittlicher Studiendauern und gemäßigter Förderungshöhen ist jedoch davon auszugehen, dass in der Regel der Faktor 3–5 nicht allzu oft überschritten werden wird.
Studienkredite vergleichen
Die Studienkredit Anbieter unterscheiden sich hinsichtlich ihres Hintergrunds (staatlich, privatwirtschaftlich), der Förderart (Studiengebühren, Lebenshaltung, Einmalzahlungen, Studienabschlussdarlehen), Zusatzservices oder der maximalen Förderhöhe. Die Kosten für einen Studienkredit werden durch die folgenden Parameter beeinflusst:
- Zinssatz: hier sollte immer der Effektivzinssatz verglichen werden, denn nur darin sind alle zusätzlichen Kosten enthalten. Ist der Zinssatz variabel, so bedeutet dies, dass er sich über die Laufzeit des Kredites (zumeist nach oben hin) auch ändern kann.
- Einkommensabhängige Rückzahlung: da bei der einkommensabhängigen Rückzahlung keine Zinsen und Tilgungsraten im klassischen Sinne anfallen, können Sie diese nicht direkt mit den Kreditkonditionen anderer Institute vergleichen.Ausgewiesen wird bei einer einkommensabhängigen Rückzahlung zwar auch ein Prozentsatz, dieser ist jedoch kein Zins sondern tatsächlich ein Prozentsatz, der pro Monat vom Gehalt zurückgeführt wird
- Zusätzliche Gebühren: Es kann vorkommen, dass in den Zinssatz auch zusätzliche Gebühren mit einberechnet sind, die sie bei anderen Angeboten nicht tragen müssen.
- Karenzzeit: Nach der letzten Auszahlung wird Ihnen eine Art Ruhephase, die so genannte Karenzzeit, gewährt. Diese kann bis zu zwei Jahre betragen.
- Rückzahlungsdauer: Die Rückzahlungsdauer kann sich ganz erheblich auf die Gesamtkosten für den Studienkredit auswirken. Je länger Ihnen das Geld geliehen wird, desto mehr Zinskosten fallen dafür an.
Studiendarlehen für Studiengebühren in Hessen
Ausschließlich der Finanzierung des Studienbeitrages von in der Regel 500 Euro pro Semester diente das von der LTH – Bank für Infrastruktur vergebene Darlehen; die LTH - Bank für Infrastruktur stellt eine organisatorisch und wirtschaftlich selbständige, rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen dar.
Die LTH – Bank für Infrastruktur bietet im Auftrag des Landes Hessen die Finanzierung der für den Besuch hessischer Hochschulen anfallenden Studiengebühren seit dem Wintersemester 2007/2008 an.
Das am 17. Juni 2008 im Hessischen Landtag beschlossene Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen hat die Gebührenpflicht für den Besuch hessischer Hochschulen wieder aufgehoben; es sieht aber keine Aufhebung der Rückzahlungspflicht für gewährte Studiendarlehen vor. Die bestehenden Verträge werden daher, gemäß den bei Darlehensabschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften, weiter geführt. Das heißt, die gewährten Darlehen müssen von den Studierenden wie in dem jeweiligen Einzelfall vorgesehen zu gegebener Zeit zurück gezahlt werden. Der Studienbeitrag nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz wurde erstmals für das Wintersemester 2007/2008 und letztmals für das Sommersemester 2008 erhoben.
Studienabschlussdarlehen
Die älteste Form des Studienkredites ist das Studienabschlussdarlehen und wurde erstmals durch die Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e. V. nach ihrer Gründung am 19. Februar 1921 und ab dem 2. Juni 1922 durch die Darlehnskasse der Deutschen Studentenschaft e. V., die beide 1929 in die Darlehnskasse des Deutschen Studentenwerkes e. V. eingegliedert wurden, angeboten.[5] Abschlussdarlehen dienen den Studierenden in der Studienabschlussphase zur Bewältigung der Lebenshaltungskosten und/oder möglicher Studiengebühren, dabei sind die Angebote regional und teilweise auf einzelne Hochschulen begrenzt.
Für die Examenszeit sind die Angebote der „Darlehenskassen günstiger als Bankangebote“ (Stiftung Warentest Finanztest 09.2009, S. 13), da sie einerseits auf Bearbeitungsgebühren verzichten und geringere und feste Zinsen, sofern vorhanden, verlangen.
Literatur
- Michael H. Strickfaden: The German market of private higher education financing: are the existing products suitable to satisfy students’ needs? , Marburg: Tectum Verlag 2009, ISBN 978-3-8288-2069-2
Weblinks
- test.de – Auch die Stiftung Warentest vergleicht 14 Studienkredite, darunter einige, die nur regional verfügbar sind.
- kfw-foerderbank.de
- Studienkredit-Vergleich
Einzelnachweise
- ↑ Konditionen der KfW-Kreditangebote im Bildungsbereich
- ↑ Zinsentwicklung des KfW-Studienkredits und anderer KfW-Angebote im Hochschulbereich, via studis-online.de
- ↑ Bundestags-Drucksache 16/3978 Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion (PDF)
- ↑ Bundestags-Drucksache 16/3979: Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Grünen (PDF)
- ↑ K.386.50-Entscheidung der Berliner Kommission für Ansprüche auf Vermögenswerte laut Kontrollratdirektive Nr. 50
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