- Störfallverordnung
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Die Störfallverordnung (StöV, StFV) oder Industrieunfallverordnung (IUV, Österreich) ist eine Verordnung, die den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von Störfällen resp. Unfällen in Industrieanlagen gewährleisten soll. Sie setzt die Anforderungen der europäischen Seveso-II-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht um. Die Störfallverordnung gilt für alle Betriebsbereiche (z. B. Produktionsanlagen, Lager), in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer sog. Mengenschwelle vorhanden sind. Die Betreiber der betroffenen Betriebsbereiche sind durch die Störfallverordnung verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren.
Tabelle: Störfallverordnungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz (Stand: Jan. 2006)
Land Bezeichnung Quelle Letzte Aktualisierung Inkrafttretung der aktuellen Fassung Deutschland 12. BImSchV: Störfall-Verordnung (1) BGBl I, Nr. 19, 2. Mai 2000, S. 603–623 BGBl. I, Nr. 33, 16. Juni 2005, S. 1598–1620 1. Juli 2005 Österreich Industrieunfallverordnung[1] BGBl II, Nr. 354/2002, 27. Sept. 2002, S. 2583–2590 wie zuvor 1. Okt. 2002 Schweiz Störfallverordnung SR 814.012 (27. Feb. 1991) AS 2005 4199 (22. Juni 2005) 1. Jan. 2006 (1) Langfassung: Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV)
Während in Deutschland und Österreich die jeweilige Störfallverordnung nur für Betriebsbereiche bzw. -anlagen gilt, sind in der Schweiz auch Verkehrswege (Eisenbahnanlagen, Durchgangsstraßen, Rhein), auf denen gefährliche Güter transportiert oder umgeschlagen werden, eingeschlossen. Darüber hinaus greift die schweizerische Störfallverordnung auch bei dem Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganismen. Allerdings ist hierzu mittlerweile eine Spezial-Verordnung in Kraft getreten. Die Schweizer StFV hat ihren Ursprung im Grossbrand von Schweizerhalle von 1986, als die Risiken einer hoch entwickelten Industrie erst richtig ins politische Bewusstsein drangen.
Störfälle und Unfälle in Kernkraftwerken werden nicht hier, sondern von einer speziellen Kernenergie-Gesetzgebung erfasst (z.B. Schweizer Kernenergiegesetz und -verordnung).
Einzelnachweise
- ↑ Bundeskanzleramt Österreich: Industrieunfallverordnung
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