- Substanzsteuer
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Bemessungsgrundlage einer Substanzsteuer ist – im Unterschied zur Ertragsteuer – ein bestimmter Vermögensstamm.
Beispiele für Substanzsteuern in Deutschland sind
- die Vermögensteuer (VSt), die vom Bundesverfassungsgericht in der damaligen Form für verfassungswidrig erklärt wurde und seit dem 1. Januar 1997 ausgesetzt ist. Um die Wiedereinführung gibt es politische Diskussionen.
- die Grundsteuer
- die inzwischen abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer
- die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
- die Kraftfahrzeugsteuer
Der Begriff Substanzsteuer ist insofern irreführend, als er suggeriert, dass die Steuerzahlung durch (Teil-)Liquidation des Vermögensstammes selbst geschehen müsse und damit die "Substanz" aufgezehrt wird. Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht sind die Steuersätze so zu bemessen, dass sie aus einem angenommenen Vermögensertrag bezahlt werden können. Diese Art der Steuer nennt man Soll-Ertragsteuer.
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