Sächsischer Fluthelferorden

Sächsischer Fluthelferorden
Avers des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002
Revers des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002
Verleihungsschachtel des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002
Großaufnahme der Bandschnalle zum Sächsischen Fluthelfer-Orden 2002
Muster einer Verleihungsurkunde zum Sächsischen Fluthelfer-Orden 2002

Der Fluthelferorden des Landes Sachsen 2002 wurde vom Land Sachsen anlässlich der Flutkatastrophe im August 2002 an der Elbe sowie vieler Zuflüsse wie der Mulde gestiftet. Das Elbehochwasser 2002 war der personell größte deutsche Katastropheneinsatz in der Nachkriegszeit. Der volle Wortlaut der Stiftung wird im Artikel dargestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stiftungszweck

Als Zeichen dankbarer Anerkennung für die außergewöhnliche Hilfeleistung der zahlreichen Einsatzkräfte und freiwilligen Helfer bei der Hochwasserkatastrophe, die im Sommer 2002 den Freistaat Sachsen heimgesucht hat, stiften wir den Sächsischen Fluthelfer-Orden 2002. Er kann an alle Personen verliehen werden, die Hochwasserhilfe im Sommer 2002 im Freistaat Sachsen geleistet haben. [1]

Form und Beschaffenheit

Der Fluthelfer-Orden besteht aus einer runden Platte mit einer Öse. Er wird an einem an der Öse befestigten Band in den Farben des Freistaates Sachsen getragen. Die Vorderseite trägt das Wappen des Freistaates Sachsen mit der Umschrift: Freistaat Sachsen, Hochwasser 2002. Sie haben geholfen. Die Rückseite zeigt ein Symbol, das an den Anlass der Ordensstiftung erinnert. An Stelle des Ordens kann auch eine Miniatur aus einem weiß-grünen Band getragen werden. [2]

Verleihungsberechtigte

Der Fluthelfer-Orden wird an alle in- und ausländischen Personen verliehen, die mindestens einen Tag nachhaltig Hilfe geleistet haben. [3]

Vorschlageberechtigte

Vorschlageberechtigt für die Verleihung des Fluthelfer-Ordens ist der Sächsische Staatsminister des Innern. Mit der Weiterleitung der Helferlisten an die Sächsische Staatskanzlei gilt der Vorschlag als unterbreitet. [4]

Verleihungsprüfung

Die einreichenden Stellen prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Verleihung gegeben sind. In Zweifelsfällen ist großzügig zu entscheiden. In den Fällen, in denen sich die Helfer in Listen in ihren Wohnorten eintragen sollen, ist bei der Entscheidung das Vorhandensein der Unterschrift wichtig. Doppeleinreichungen sind zu vermeiden. Die Vorschläge bedürfen keiner weitergehenden Begründung als der, dass mindestens ein eintägiger nachhaltiger Einsatz anlässlich der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002 im Freistaat Sachsen geleistet worden ist. Für die Verleihungsvorschläge werden Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift benötigt. [5]

Entscheidungsbefugnis

Die Verleihung des Fluthelfer-Ordens ist dem Präsidenten des Sächsischen Landtages und dem Ministerpräsidenten gemeinsam vorbehalten. [6]

Aushändigung

Mit der Aushändigung des Ordens und der Miniatur erhält die beliehene Person eine vom Präsidenten des Sächsischen Landtages und dem Ministerpräsidenten unterschriebene Urkunde. Sie ist mit dem Dienstsiegel des Sächsischen Landtages versehen. Die Aushändigung des Ordens sowie der Verleihungsurkunde erfolgen, soweit sich der Stifter nicht selber vorbehalten, durch den Sächsischen Staatsminister des Innern. Dieser kann die Aushändigung delegieren.[7]

Aberkennung und Entzug

Der Fluthelfer-Orden kann bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat, die nach der Verleihung erfolgt ist, aberkannt werden. Die Aberkennung sprechen der Präsident des Sächsischen Landtages und der Ministerpräsident aus. [8]

Ableben des Beliehenen

Beim Tod des Beliehenen verbleibt der Orden im Besitz der Hinterbliebenen. [9]

Veräußerung

Der Fluthelfer-Orden darf weder von dem Beliehenen noch von seinen Hinterbliebenen veräußert werden.[10]

Trageweise

Der Sächsische Fluthelfer-Orden wird auf der linken Brustseite an der Ordensschnalle als Bandorden getragen. Jedoch in Originalgröße nur am Tag seiner Verleihung oder bei entsprechenden festlichen Anlässen. Ansonsten nur als Band an der Bandschnalle.

Sonstiges

Laut Auskunft der Sächsischen Staatskanzlei wurden bisher über 200.000 Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen mit dieser Medaille geehrt. Neben dem Bundesland Sachsen haben auch weitere betroffene Bundesländer Auszeichnungen für die Helfer der Jahrhundertflut gestiftet. Dies waren:

Rangordnung im Sächsischen Auszeichnungssystem

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages und des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002 vom 11. Oktober 2002, Nr. 1 Sächsisches Amtsblatt Nr. 45, Seite 1144
  2. Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages und des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002 vom 11. Oktober 2002, Nr. 2 Sächsisches Amtsblatt Nr. 45, Seite 1144
  3. Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages und des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002 vom 11. Oktober 2002, Nr. 3 Sächsisches Amtsblatt Nr. 45, Seite 1144
  4. Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages und des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002 vom 11. Oktober 2002, Nr. 4 Sächsisches Amtsblatt Nr. 45, Seite 1144
  5. Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages und des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002 vom 11. Oktober 2002, Nr. 5 Sächsisches Amtsblatt Nr. 45, Seite 1144
  6. Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages und des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002 vom 11. Oktober 2002, Nr. 6 Sächsisches Amtsblatt Nr. 45, Seite 1144
  7. Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages und des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002 vom 11. Oktober 2002, Nr. 7 Sächsisches Amtsblatt Nr. 45, Seite 1144
  8. Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages und des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002 vom 11. Oktober 2002, Nr. 8 Sächsisches Amtsblatt Nr. 45, Seite 1144
  9. Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages und des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002 vom 11. Oktober 2002, Nr. 9 Sächsisches Amtsblatt Nr. 45, Seite 1144
  10. Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages und des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002 vom 11. Oktober 2002, Nr. 10 Sächsisches Amtsblatt Nr. 45, Seite 1144

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