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Tasmanische Scheinulme Tasmanische Scheinulme (Eucryphia lucida)
Systematik Rosiden Eurosiden I Ordnung: Sauerkleeartige (Oxalidales) Familie: Cunoniaceae Gattung: Scheinulmen (Eucryphia) Art: Tasmanische Scheinulme Wissenschaftlicher Name Eucryphia lucida Labill. und Baill. Die Tasmanische Scheinulme (Eucryphia lucida) ist eine in Tasmanien heimische Baumart aus der Gattung der Scheinulmen (Eucryphia) in der Familie Cunoniaceae. Auf Tasmanien heißt der Baum Leatherwood.
Inhaltsverzeichnis
Verbreitung und Standort
Die Tasmanische Scheinulme ist auf ganz Tasmanien weit verbreitet, kommt aber vor allem im Westen der Insel vor, wo gemäßigter Regenwald vorherrscht. Der Baum braucht zum Gedeihen ein feucht-gemäßigtes Klima mit etwa 1500–2500 mm jährlichem Niederschlag und ist in Mitteleuropa nur eingeschränkt winterhart.
Fossile Pflanzenreste aus dem frühen Pleistozän, die am Regatta Point auf Tasmanien gefunden wurden, zeigen Ähnlichkeiten zur Tasmanischen Scheinulme.[1]
Beschreibung
Die Tasmanische Scheinulme erreicht etwa 25 Metern Wuchshöhe. Manche Exemplare sind mit 2 bis 10 Metern Wuchshöhe aber eher große Büsche als Bäume.
Die kleinen grünen, glänzenden Blätter haben eine schmale, elliptische Form und sind etwa 2 bis 4 Zentimeter lang. Die weißen Blüten mit etwa 2,5 bis 4 Zentimeter Durchmesser bestehen aus vier Blütenblättern. Sie erscheinen im Frühjahr bis Sommer und verströmen einen intensiven Duft.
Nutzung
Das harte Holz wird zum Bau von Musikinstrumenten, wie zum Beispiel Gitarren, genutzt.
Bienen machen aus dem Nektar einen ausgezeichneten Honig, der Farben von dunkelgelb-cremig bis braun-klar hat. In der deutschen Honigverordnung besteht eine Ausnahme für den Leatherwood-Honig, dass dieser bis 10 g Saccharose pro 100 g Honig enthalten darf.[2]
Es existieren zahlreiche Kreuzungen mit anderen Arten der Scheinulme, die landwirtschaftlich genutzt werden.
Belege
- ↑ Robert S. Hill: Leaves of Eucryphia (Eucryphiaceae) from tertiary sediments in south-eastern Australia. In: Australian Systematic Botany Band 4 Nr. 3, 1991, Seiten 481–497.
- ↑ https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/honigverordnung.html
Weblinks
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