- Tatmittel
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Ein Tatmittel ist ein für eine Straftat verwendeter Gegenstand.
Kriminalistisch sind Tatmittel als Spurenträger bedeutsam. Damit kann eine Beweisführung für die Tat und Täterschaft begründet werden, zumindest als Beweis dafür, dass ein Verdächtiger am Tatort zugegen war oder einen tatrelevanten Gegenstand angefasst hat.
Die Gegenstände unterliegen ggfs. nach den Vorschriften des StGB oder anderer Strafnebengesetze auch der Einziehung und haben ferner die Bedeutung eines Beweismittels. In beiden Fällen können Staatsanwälte oder ihre Ermittlungspersonen bereits am Auffindungsort Beschlagnahmungen oder Sicherstellungen dieser Gegenstände vornehmen, nachdem diese übergeben wurden oder nach einer Durchsuchung bzw. Absuche gefunden worden sind. Dies dient der Sicherung des Strafverfahrens.
Beispiel: Feuerwaffe, die für einen Überfall verwendet wurde.
Tatmittel können je nach Fallkonstellation auch gleichzeitig ein erlangtes Gut sein und unterliegen so dem Verfall.
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