- Krimineller Menschenhandel
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Unter dem Begriff Menschenhandel (in Österreich Grenzüberschreitender Prostitutionshandel) wurde ursprünglich der Handel mit Frauen (männliche Opfer sind zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung extrem selten), die der Prostitution zugeführt wurden, verstanden. In den letzten Jahren wurde der Begriff mehr und mehr ausgeweitet und umfasst heute alle Handlungen, durch die Menschen jeglichen Geschlechts oder Alters in ein Ausbeutungsverhältnis gezwungen werden, wobei ihr Selbstbestimmungsrecht verletzt wird. Darunter fallen alle Formen der sexuellen Ausbeutung (z. B. Zwangsprostitution), aber auch die Ausbeutung der Arbeitskraft. Insbesondere der Menschenhandel mit dem Ziel der Prostitution wird häufig auch Frauenhandel genannt.
Diese Ausbeutung erfolgt meist unter massiver Gewaltanwendung und ist für die Opfer extrem belastend. Viele sind ihr Leben lang von den Erlebnissen traumatisiert oder gleiten in die Drogensucht ab.
Gegen die Opfer werden in diesem Kontext schwerste Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die persönliche Freiheit und gegen die körperliche Unversehrtheit begangen. Als Nebenstraftaten sind meist Steuerhinterziehungen und Verstöße gegen das Arbeits-, Ausländer-, und Sozialversicherungsrecht vorhanden.
Inhaltsverzeichnis
Formen des Menschenhandels
Zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
Darunter fallen neben der Zwangsprostitution auch der Handel mit Menschen zur Herstellung pornographischen Materials. Opfer sind hauptsächlich Frauen und Kinder. Siehe dazu auch Frauenhandel und Kinderhandel.
Die Straftatbestände, Täter- und Opferstruktur in diesem Kontext sind im Artikel Zwangsprostitution näher aufgeschlüsselt.
Zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
Darf nicht verwechselt werden mit normaler Arbeitsmigration (auch illegaler Schwarzarbeit). Menschenhandel trifft insbesondere dann zu, wenn der ausländische Arbeitnehmer unter Umgehung der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gezielt ausgebeutet wird. Hierzu zählen zum Beispiel die Vermittlung von Hausangestellten an Privathaushalte, die nicht arbeitsrechtlich kontrolliert werden und wo teilweise an Sklaverei grenzende Arbeitsbedingungen herrschen. Hierbei werden gerade weiblich Angestellte auch häufig sexuell ausgebeutet.
Weiterhin werden die Arbeitskräfte oftmals auf Plantagen und Fabriken eingesetzt. Diese Form des Menschenhandels ist besonders in Latein- und Südamerika sowie in Süd-Ost-Asien verbreitet.
In diesem Bereich bekannt gewordene Fälle sprechen von keiner Bezahlung, Essensentzug zur Bestrafung, psychischer Misshandlung, fehlende Freizeit, Isolation, Körperverletzung, sexueller Gewalt, Freiheitsentzug.
Ursachen
Bei den Ursachen des kriminellen Menschenhandels wird zwischen Pull- und Push-Faktoren unterschieden. Zu den Push-Faktoren werden insbesondere Armut, Arbeitslosigkeit, schlechte oder nicht vorhandene Schulbildung und geschlechtsspezifische Diskriminierung der Opfer in den Herkunftsländern gezählt. Als Pull-Faktoren in den Zielländern gelten eine hohe Nachfrage nach billigen „Sexarbeiterinnen“ und „exotischen“ Frauen sowie nach ungelernten Arbeitskräften.
Ausmaß und Entwicklung
Krimineller Menschenhandel wird weltweit betrieben. Die „Beschaffungsmärkte“ liegen in der dritten Welt, in Entwicklungsländern und seit dem Fall der Mauer im ehemaligen Ostblock. Zielländer sind alle Länder der so genannten Ersten Welt. Mit der zunehmenden Globalisierung steigt auch das Geschäft mit Menschen.
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) schätzt, dass jährlich gegen 500.000 Frauen und Kinder aus Mittel- und Osteuropa nach Westeuropa gehandelt werden. Andere Schätzungen sprechen von 120.000 bis 200.000. Bei diesen Zahlen ist aber ungesichert, ob und inwieweit zwischen freiwilliger Sexarbeitsmigration und Zwang unterschieden wird.
Kritik an der Darstellung des Menschenhandels
Zunehmend wird auch die Ansicht vertreten, dass Menschenhandel nur ein unzutreffender Begriff ist, der eigentlich Migrationskontrolle meine. Diese Ansicht wird damit begründet, dass es eine Debatte um sogenannte Zwangsprostitution vor dem Fall des Eisernen Vorhangs nicht gab. In der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts wurde unter dem Stichwort Mädchenhandel nur der angebliche Verkauf europäischer Frauen in arabische Harems thematisiert. Dies blieb aber im Bereich von Gerüchten.
Seit Beginn der 1990er Jahre wird die Migration von Prostituierten aus Schwellen- in Industrieländer fälschlich als von Kriminellen erzwungener Menschenhandel dargestellt. Auf diese Weise erhält rigide Migrationspolitik einen moralischen Anstrich.
Heute wird Menschenhandel in Verbindung mit so genannter Zwangsprostitution vor allem von staatlich finanzierten, privaten „Opferschutzverbänden“, die häufig Gegner der Prostitution insgesamt sind, als dringliches Thema dargestellt. Viele dieser Organisationen - wie zum Beispiel Solwodi oder Frauenrecht ist Menschenrecht - übernehmen inzwischen die Zeugenbetreuung von Prostituierten für die Polizei. Da dies weitgehend undokumentiert bleibt, ergeben sich daraus schwerwiegende rechtsstaatliche Bedenken im Strafprozess. Sich illegal in der EU befindende Prostituierte stehen dabei häufig zwischen der Wahl, ausgewiesen zu werden oder sich als sogenannte Opferzeugen der Polizei zur Verfügung zu stellen. Dies ist eine Motivation für Falschaussagen.
Es wird weiter behauptet, dass dadurch die Debatte um Menschenhandel mehr mediale Effekthascherei sei, als dass sie die Realität abbilde. Als Beispiel wird die Kampagne anlässlich der Fußball-WM 2006 in Deutschland herangezogen. Trotz flächendeckender Razzien, umfangreicher Werbebemühungen und der Behauptung der Vorsitzenden des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung des Deutschen Städtetages, Ulrike Hauffe, es kämen bis zu 40.000 zusätzliche Zwangsprostituierte nach Deutschland, kam es am Ende lediglich zu fünf Ermittlungsverfahren. Dies zeigt zumindest eine gehörige Diskrepanz zwischen medialer Wahrnehmung und Realität.
Polizeilich registrierte Zahlen in Deutschland
Über das in Deutschland von der Polizei registrierte Ausmaß des Menschenhandels geben sowohl die Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie die Lagebilder Menschenhandel des BKA Auskunft.
In Deutschland wurden bis 1992 um die 200 Menschenhandels-Fälle pro Jahr in der PKS registriert. Danach stiegen die Zahlen stark an: Von 171 Fällen (1992) über 517 (1993), 767 (1994), 919 (1995) auf den Höchststand von 1094 Fällen im Jahr 1996. Seit 1994 erfasst die Polizei jährlich zwischen 678 (1999) und 1094 Fälle (1996).
Für den starken Anstieg der Zahlen nach 1992 kommen verschiedene Gründe in Betracht. Zum einen wurde der Straftatbestand Menschenhandel 1992 durch das 26. Strafrechtsänderungsgesetz erweitert, zum anderen könnte aber auch das Ausmaß der Taten durch die Öffnung der Grenzen zwischen West- und Osteuropa gestiegen und in der Folge die polizeiliche Ermittlungstätigkeit auf diesem Gebiet intensiviert worden sein. Einen wenn auch geringen Einfluss dürfte zudem die Tatsache gehabt haben, dass ab 1993 erstmals auch Straftaten aus Ostdeutschland registriert wurden. Die dortigen Fallzahlen fallen allerdings bis heute gering aus.
Seit 1997 sinkt die Anzahl der Menschenhandelsfälle in der Bundesrepublik leicht. Während 1996, 1997, 1998 und 2000 dennoch jeweils über 1000 Menschenhandels-Fälle gezählt wurden, waren es sowohl 1994 als auch 1999, 2001, 2002, 2003 und 2004 „nur“ rund 800. 2005 sank die Zahl der in der PKS registrierten Straftaten (Fälle) im Zusammenhang mit dem Delikt Menschenhandel nochmals leicht ab, auf 700 Fälle. Zu starken Rückgängen der Fallzahlen kam es bundesweit in den Jahren 1999, 2001 und 2005.
Die Zahl der im Lagebild Menschenhandel des BKA registrierten Opfer war zwischen 1995 (1521) und 1999 (801) rückläufig, stieg in den Jahren 2001 (1000) und 2003 auf bis zu 1200 Opfer an und geht seitdem stark zurück (2005: 642). Der Anstieg 2003 dürfte u.a. darauf zurückgehen, dass ab diesem Jahr auch Verfahren zum Nachteil deutscher Opfer erfasst wurden.
Die Zahl der registrierten Menschenhandelsfälle und -opfer wie auch der durchgeführten Verfahren der Polizei in den einzelnen Bundesländern fällt sehr unterschiedlich aus. Auch innerhalb eines Bundeslandes schwanken die Zahlen von Jahr zu Jahr. Als Grund hierfür nennt eine Studie des BKA (BKA (Hrsg.) (2006, Straftatbestand Menschenhandel, München) die wechselnde Kontroll- und Ermittlungsintensität der Polizei, die von den vorhandenen Ressourcen und der kriminalpolitischen Schwerpunktsetzung abhänge.
Täter
Menschenhändler oder Schlepper sind Personen, die dem organisierten Menschenhandel nachgehen und – oft in Schlepperbanden vereinigt – Menschen aus Osteuropa oder den Entwicklungsländern illegal in westliche Länder schleusen. In Osteuropa und Zentralasien sind die Täter überwiegend Frauen[1]. Je restriktiver die Einreisebestimmungen in den westlichen Ländern sind, umso leichter fällt es den Schleppern, Ausreisewillige mit den vermeintlich „paradiesischen“ Zuständen in den Industrienationen zu ködern. Das Schleppen von Menschen (im internationalen Jargon auch Trafficking genannt) erfordert ein weitreichendes, komplexes Netzwerk, angefangen von der Fälschung von Dokumenten und dem Verkauf gefälschter Papiere über die Organisation des Transports bis hin zum Abarbeiten des Schlepperlohnes im Zielland.
Rechtliche Grundlagen auf internationaler Ebene
Menschenhandel ist eine Menschenrechtsverletzung ersten Grades. Neben Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN (Sklavereiartikel - Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.) werden dabei viele weitere Grundrechte der Opfer verletzt.
UNO: Zusatzprotokoll Menschenhandel
Im Zusatzprotokoll zur UNO-Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ("ZP Menschenhandel") wird die Vorbeugung, Unterdrückung und Bestrafung des Handels mit Menschen behandelt. Als krimineller Menschenhandel werden der Handel mit Menschen zum Zweck der Prostitution sowie andere Formen sexueller Ausbeutung wie Herstellung pornographischen Materials genannt. Dazu kommen die Ausbeutung der Arbeitskraft (definiert als: Verletzung arbeitsrechtlicher Normen betreffend die Arbeitsbedingungen, die Entlohnung und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz) und die Entnahme menschlicher Organe. Bedingung, damit krimineller Menschenhandel vorliegt, ist eine repetitive und kontinuierliche Verletzung der Grundrechte der betroffenen Person(en). Aus diesem Grund fallen die internationale Heiratsvermittlung und die Adoptionsvermittlung nicht unter diese Gesetzgebung.
Das ZP Menschenhandel umfasst den Menschen als Ware und umfasst insbesondere die Tätigkeit als Vermittler (Handel). Die illegale Migration hingegen wird unter Menschenschmuggel geahndet und stellt in diesem Sinne keinen Menschenhandel dar. Die vom ZP Menschenhandel explizit genannten Tathandlungen sind die Anwerbung, Beförderung, Beherbegung und Empfang von Personen. Tatmittel sind Androhung oder Anwendung von Gewalt, diverse Formen der Nötigung (z. B. Entführung), arglistige Täuschung, Betrug, Missbrauch von Macht, Einfluss oder Druckmitteln, Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses und/oder Bestechung des Gewaltinhabers.
Europarat
- Europäische Menschenrechtskonvention
- Konvention des Europarates gegen Menschenhandel v. 16. Mai 1997, SEV Nr. 197, in Kraft getreten am 1. Februar 2008, vgl. [1].
- Empfehlung R (2000) 11 des Ministerkomitees des Europarates über die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung.
Europäische Union
- Rat der Europäischen Union, Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels, 19. Juli 2002, (2002/629/JI), veröffentlicht in: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 203/1 vom 1. August 2002
- Rat der Europäischen Union, EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels, 2005/C311/01), veröffentlicht in: Amtsblatt der EU vom 9. Dezember 2005.
- Europäisches Parlament, Bekämpfung des Menschenhandels, Empfehlung des EP an den Rat zur Bekämpfung des Menschenhandels – ein integriertes Vorgehen und Vorschläge für einen Aktionsplan (2006/2078 (INI)) vom 16. November 2006.
- Vorschlag vom 21. Dezember 2000 für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels, KOM(2000) 854 endg./2, ABl. C 62 E vom 27. Februar 2001, 321, ([2]);
- Verabschiedung des Rahmenbeschlusses durch den Rat der EU Justiz und die Innenminister am 27./28. September 2001, nachdem die Divergenzen über die Fixierung einer einheitlichen Mindesthöchststrafe (8 Jahre bei erschwerten Umständen) ausgeräumt wurden, und soll bis 2003 in Kraft getreten sein.
Siehe auch
Literatur
- García Schmidt, Armando (2008): "Menschenhandel: Europas neuer Schandfleck", spotlight europe 2008/04, ISSN 1865-7451
- Philipp Thiée (Hg.), Menschen Handel - wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird, Berlin 2008, ISBN 978-3-9812213-0-5
- Jochen Thielmann, Die Grenze des Opferschutzes. in: Der Strafverteidiger, 2006 S. 41
- Mary Kreutzer/Corinna Milborn: Ware Frau. Auf den Spuren moderner Sklaverei von Afrika nach Europa. Ecowin Verlag: Salzburg 2008, ISBN 978-3-902404-57-2
- Agisra (Hrsg.) Frauenhandel und Prostitutionstourismus. Eine Bestandsaufnahme zu Prostitutionstourismus, Heiratsvermittlung und Menschenhandel mit ausländischen Mädchen und Frauen; Anhang: Rechtsexpertise zur Situation in der BRD. München 1990 381 S. ISBN 3-923804-41-5
- Inge Bell (et al): "Stopp dem Frauenhandel! Brennpunkt Osteuropa". München : Atwerb-Verl., 2004 98 S.
- BKA (Hrsg.) (2006), Straftatbestand Menschenhandel, München. [3]
- Bundeskriminalamt (BKA) (2000-2006), Lagebild Menschenhandel 1999 - 2005, Wiesbaden. [4] (Berichte und Statistiken/ Kriminalitätslageberichte/ Menschenhandel)
- Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium der Justiz (Hrsg.) (2006), Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin. [5]
- Heinz, Wolfgang (2004): Menschenhandel und Menschenschmuggel. Kriminologische und kriminalpolitische Aspekte, in: Otto Triffterer (Hg.): Gedächtnisschrift für Theo Vogler, Heidelberg, S. 127-150.
- Europäische Kommission: "Frauenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung : Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament". Luxemburg : Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1996 ISBN 92-78-11758-7
- Ilse Lenz / Heidi Thiemann: "Internationaler Frauenhandel : eine Untersuchung über Prostitution und Heiratshandel in Nordrhein-Westfalen und die Interventionsmöglichkeiten von Institutionen und Frauengruppen". Düsseldorf : Ministerium für d. Gleichstellung von Frau u. Mann d. Landes Nordrhein-Westfalen, 1993 135 S.
- International Organization for Migration (IOM) (2005), Data and research on human trafficking: A global survey, Genf.
- Kelly, Liz (2002), Journeys of Jeopardy: A Commentary on Current Research on Trafficking of Women and Children for Sexual Exploitation Within Europe, London.
- Kelly, Liz, Regan, Linda (2000), Stopping Traffic: Exploring the extent of, and Responses to, Trafficking in Women for sexual Exploitation in the UK, London, Hrsg: Home Office, Policing and Reducing Crime Unit, Research, Development and Statistics Directorate, Police Research Series Paper 125 [6]
- Angelika Kartusch: "Internationale und europäische Maßnahmen gegen den Frauen- und Menschenhandel - Rückblick und Ausblick". http://web.fu-berlin.de/gpo/angelika_kartusch.htm (12. April 2006)
- Christiane Lemke: "Gender und Globalisierung" in: gender...politik...online: [7]
- Niesner, Elvira, Jones-Pauly, Christina (2001), Trafficking in Women in Europe: Prosecution and Victim Protection in a European Context, Bielefeld.
- Tübinger Projektgruppe Frauenhandel: "Frauenhandel in Deutschland". Bonn : Dietz, 1989 351 S. ISBN 3-8012-3030-9
- Juanita Henning: Kolumbianische Prostituierte in Frankfurt. Ein Beitrag zur Kritik gängiger Ansichten über Frauenhandel und Prostitution. Lambertus-Verlag, Freiburg/B. 1997, ISBN 3-7841-0990-X
Gesetzestexte
- EU
- Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels
- Beschluss des Rates über die Durchführung des STOP II - Programmes (Vernetzung von Personen welche in der Bekämpfung des Menschen- und Kinderhandels tätig sind)
- Rahmenbeschluss des Rates vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels
- Entschließung des Rates vom 20. Oktober 2003 über Initiativen zur Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Frauenhandels
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Deutschland
- § 6 StGB (D) Auslandstaten gegen International geschütze Rechtsgüter
- § 232 StGB (D) Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
- § 233 StGB (D) Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
- § 233a StGB (D) Förderung des Menschenhandels
- § 233b StGB (D) Führungsaufsicht, Erweiterter Verfall
- Gesetz betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels
- Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten vom 1. September 2005, In: BGBl 2005, Teil II, Nr. 21 vom 8. September 2005.
- Österreich
- Schweiz
- Art. 182 Schweizerisches Strafgesetzbuch
- Menschenhandel - eine moderne Form der Sklaverei (PDF; 67,3Kb). Fact Sheet der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel (KSMM).
- Menschenhandel in der Schweiz und international (PDF)
Weblinks
- Allgemein
- Dt. Diakonisches Werk - AG Prostitution und Menschenhandel
- OHCHR - Special Rapporteur on trafficking in persons, especially in woman and children
- OSZE Office of the Special Representative and Co-ordinator for Combatting Trafficking in Human Beings
- Trafficking in persons report (USA, 2000)
- Dokumentation der Roland Berger Stiftung "Sklaverei und Menschenhandel im 21. Jahrhundert", November 2008
- Vereinte Nationen: Menschenhandel nimmt zu - Artikel des Newsletter "Migration und Bevölkerung"
- Organisationen
- agisra e.V., Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexistische und rassistische Ausbeutung, Köln e.V.
- Amnesty for Women Städtegruppe Hamburg e.V.
- Ban Ying e.V., Berlin
- Berliner Fachkommission gegen Frauenhandel
- IN VIA Koordinations- und Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind, Berlin
- SOLWODI, Solidarity with Women in Distress, Boppard und Mainz
- TERRE DES FEMMES e. V. - Menschenrechte für die Frau, Tübingen
- LEFÖ, Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen, Wien
- DONA CARMEN e.V. - Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten, Frankfurt am Main
- KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.
- Statistiken
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