- Tauchtrupp
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Ein Einsatztauchtrupp ist Bestandteil einer Wasserrettungsgruppe bzw. einer Schnelleinsatzgruppe Wasserrettung. Er wird von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Wasserwacht oder den kommunalen Feuerwehren gestellt.
Sein Einsatzspektrum erstreckt sich besonders auf die Suche und Rettung Ertrinkender, Suche und Bergung von Wasserleichen und die Bergung von Sachwerten aus dem Wasser. Er kann jedoch auch zur Schadensbekämpfung im Wasser (z. B. Ölwehr) herangezogen werden oder zur Absicherung anderer Einsatzkräfte (z. B. beim Hochwasserdammbau).
Im Normalfall verfügt der Einsatztauchtrupp über einen GW-W bei der Feuerwehr, bzw. einen GWW, WRW oder GW-T bei den übrigen Wasserrettungsorganisationen.
Mitglieder eines Tauchtrupps
Ein Einsatztauchtrupp muss laut GUV-Regel 2101 mindestens aus
- Einsatztaucher
- Sicherungstaucher
- Leinenführer/Signalmann
bestehen.
Je nach Einsatzlage können weitere Einheiten hinzugezogen werden. Zusätzlich muss bei jedem Rettungstaucheinsatz ein Tauch-Einsatzführer (TaEF) die Verantwortung über einen oder mehreren Tauchtrupps übernehmen.
Siehe auch:
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